http://shuredeutschland.wordpress.com/2011/02/28/bne…-funkmikrofone/
Zitat von "shuredeutschland"Die Bundesnetzagentur hat mit den Verfügungen 9/2011 und 10/2011 von letzter Woche zwei neue Frequenzbereiche für drahtlose Mikrofonnutzung allgemein zugeteilt. Allgemeinzuteilung bedeutet, dass innerhalb dieser Frequenzbereiche drahtlose Mikrofone ohne Anmeldung deutschlandweit genutzt werden dürfen. Und damit ist dieser Frequenzbereich besonders für Hobbymusiker interessant, da neben der Anschaffung der Funksystemen keine „Betriebskosten“ dazu kommen.
Die zulässige abgestrahlte Leistung liegt bei max. 50 mW und die Allgemeinzuteilung ist befristet bis zum 31. 12. 2021.
Im einzelnen sind dies die Frequenzbereiche:
* 823 – 832 MHz
* 1785 – 1800 MHz