also geht es denn noch?
Also mal ganz davon abgesehen, das kein Endprodukt nach DIN 4102 geprüft wird, gibt es wirklich andere Probleme oder?
Ist ein Handtuch, was der Schlagzeuger benutzt Kostüm, Deko oder Requisitt?
Hier wäre dann alles von Egal bis über nicht Brennbar dabei.
Mir träuben sich oft genug alle Nackenhaare wenn ich zu dem ein oder anderen Gig komme, aber habt ihr denn keine anderen Sorgen?
Ich will jetzt nichts runterspielen, natürlich kann ein brennendes Banner
eine echte Gefahr darstellen.
Dann aber doch wohl nur durch Scheinwerfer und darauf kann ja nun jeder achten.