Wo wir gerade beim Thema BGV A 3 sind,nicht der Energieversorger prüft die Anlagen und Geräte,sondern die hiermit beauftragte Elektrofirma oder zertifizierte Fachkraft.
Die Energieversorgungsunternehmen bieten allerdings in der Regel in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Innungen ein sogenanntes E-Check Seminar an. Nach Abschluß des Seminars bekommt der jeweils zertifizierte Teilnehmer einen E-Check Ausweis und muß dieses Seminar alle 2 Jahre auffrischen.
Ich persönlich halte dieses Seminar für die Grundvoraussetzung um einen solchen Check durchzuführen.
Und falls ihr´s noch nicht wußtet:
Auch unsere elektrischen Geräte (ortsveränderliche Betriebsmittel,zu prüfen nach VDE 0701/0702) sollten,bzw. müssen im Abstand von höchstens einem Jahr geprüft werden. Ansonsten erlischt im Fehlerfall jeglicher Versicherungsschutz.
Sollte jetzt mal jemand wach geworden sein und verstanden haben,daß man das nicht auf die leichte Schulter nehmen sollte,meldet Euch ruhig bei mir. Grins...
Gruß
Udo
(zertifizierter Elektrotechnik-Meister)
Gruß aus Krefeld