Zitat von "mringhoff"Ob hier immer Fachleute am Werk sind, die solche Auflagen schreiben?
Ein Zitat aus einer kommunalen Auflage für ein kleines Open-Air-Event eines Gastrobetriebs:Bei der Musikauswahl ist darauf zu achten, daß diese wenig basslastig ist. Die Lautsprecher sind so zu positionieren, daß die Musik Richtung Haus abgestrahlt wird, damit eine unnötige Lärmbelastung der Anwohner vermieden wird. Die Lautsprecher sind auf einer isolierenden Unterlage (z.B. Gummimatten oder Styropor) zu stellen. So wird eine bodenseitige Ausbreitung der Schallwellen vermieden.
An der Bühne wird ein dB-Ausgangswert von 90dB festgelegt, damit am Wohngebiet der entsprechend zulässige Wert ankommt. Die Einhaltung ist mit einem verplombbaren dB-Zahl-Begrenzer sicherzustellen.
allein schon die "Fachworte", da stellts einem doch die Haare auf.
(nichts gegen eine Lärmbeschränkung an sich, das sollte auch nicht das Thema sein)übrigens: die Veranstaltung geht von 15.00 bis 3.00 Uhr, aber die "dB-Zahlen" gelten unabhängig von Uhrzeiten...
diese Willkürliche Entscheidungsfreiheit/Entscheidungsfindung der Ämter wird uns in nächster Zeit noch öfters treffen, da dieser Lärmbekämpfungs-RUN genau so wichtig wie sämtliche VA auf ein gewisse Urzeit zu begrenzen. Hier kann man dann Strafen aussprechen um fehlendes/verdummtes Geld in der Kasse auszugleichen!
Auf die Frage, wie sie zu solchen Werten und Anweisung, welche Basiswerte oder Grundlagen hier zu Anwendung kommen?
Dann wird die Antwort, wenn man überhaupt eine Antwort bekommt, aussschließlich versucht diese mit Ausreden zu belegen und so schnell wie möglich das Thema wechseln....
(mich hats letztens auch erwischt; 85 db gemessen am Monacor SM-4; wärend der ganzen VA; war ganz toll, wenns einigermaßen funktioniert hätte)