Und der zweite Absatz schließt dann wiederum aus, dass die Wäscherei antragsberechtigt ist.
Nö - denn auch der Umsatzanteil über den Stuhlvermieter ist direkt von den Schließungsmaßnahmen betroffen. Auch wenn der deshalb vielleicht nicht gleich selbst schließen muss.
Aber über derlei Spitzfindigkeiten zu befinden überlasse ich im Zweifel entspannt dem zuständigen Sachbearbeiter. Und gehe dabei davon aus, dass der einen Umsatzrückgang von insgesamt 100% im Vergleich zum Vorjahresmonat dabei als ausreichend plausibel wertet.
Warten wir also in Ruhe das entsprechende Antragsformular ab.