Neuigkeiten zur Soforthilfe und deren (teilweiser) Rückzahlung, Bundesland NRW:
Die dazu erhaltene Nachricht besagt, dass die Aufforderung zur Abrechnung und Rückzahlung in den Januar verschoben wird. Gleichzeitig gibt es aber alternativ auch die Möglichkeit, das sofort zu erledigen. Somit kann man also wählen, ob und wie das ganze steuerlich 2020 oder 2021 relevant wird.
In meinem Fall: da mein Einkommensteuersatz 2020 (wegen beibehaltener hoher Sozialabgaben) bei 0% liegen wird und ich als unverbesserlicher Optimist davon ausgehe, dass sich das 2021 wieder ändert, verbuche ich die gesamten 9000 Euro in diesem Jahr als Einnahme und verschiebe die Rückzahlung aufs nächste Jahr.
Aber wer weiß –
vielleicht trägt das ja lediglich dazu bei, dass für nächstes Jahr ebenfalls 0%
fällig werden? ![]()
Auf jeden Fall fühlt sich das für mich steuerlich gesehen 'richtig herum' an.
Meinungen?