John
Ich habe nen Schaltpan dafür, bei mir scheiterts an der Platine. Der Elektor hat die leider nicht mehr im Programm.
Vielleicht willst Du ja den Schaltplan haben?
Beiträge von DJ-JAJA
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Zitat
Angeber.
Ja Du hast Recht. :-? DAs war aber nicht Sinn der Übung.
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Dann stell die Frage vielleicht besser im OBI Forum, als hier, wo wir eben den Anspruch haben professionelle Tips zu geben. :wink:
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Dann stell die Frage vielleicht besser im OBI Forum, als hier, wo wir eben den Anspruch haben professionelle Tips zu geben. :wink:
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Also, erstmal unterhalten wir uns hier über den $112 BGB. Der regelt die Sache mit dem Vormundschaftsgericht und dessen Zustimmung.
Belehrungen sind unnötig, denn ich denke Du hast noch keine Vollständige Ausbildung hinter Dir. Ich hake es also unter "Jugendlicher-Übermut" ab und komme wieder zu den Fakten.Gewerbe kann jeder anmelden, auch ohne volljährig zu sein. Sogar ohne Zustimmung des Gerichtes, weil das nicht geprüft wird.
Für den Vertragspartner sieht das aber so aus, dass es sehr wichtig ist, ob zugestimmt wurde oder nicht, weil Du sonst nicht haftbar gemacht werden kannst, bzw alle Verträge schwebend sind.
Du wirst wahrscheinlich nur Wenige finden, die Dich als Geschäftspartner ernst nehmen, wenn Du erst die Sache mit dem Vormundschaftsgericht abhaken musst. (Ich würde keine Geschäfte mit Dir machen, weil inzwischen ein Widerruf des Gerichtes stattgefunden haben kann, und ob Du mir den dann freiwillig zeigst wage ich einfach mal zu bezweifeln.)2. UMSATZ ist nicht GLEICH zu Versteuernder-Gewinn.
Kindergeld wird er ab einem Gewinn von ca.7500 Euronen gestrichen. Jedoch wird man sich die Frage gefallen lassen müssen, woher das Kapital kommt. Wenn es dann (logischerweise) vom Papa kommt, kann es sein, dass das eingebrachte Kapital versteuert werden muss. (Wenn über dem Freistellungsbetrag). Schliesslich könnte das ja nicht angegebenes Schwarzgeld vom Papa sein, dass er so versucht "rein zu waschen"3. Wir reden hier ja nicht davon, dass jemand Socken verkauft, sondern davon, dass jemand mehr Verantwortung tragen muss, als er es wahrscheinlich mit 15 in der Lage ist.
Wenn das alles so einfach wäre, bräuchten wir all die Ausbildungen nicht und auch nicht all die Vorschriften. Ein 15 Jähriger weiß ja schon von sich aus wie es geht....jaja...das sagen sie alle
4. Rider hat hier mehrmals gezeigt, dass es ihm deutlich an fachlicher Kompetenz fehlt. Das ist nicht schlimm, weil es für sein Alter nur normal ist. Aber ich muss einfach den Ratschlag geben, dass er besser ne Ausbildung in dem Sektor macht, bevor er an die Sache mit dem Gewerbe ran geht, als anders.
Als Gewerbetreibender (Mit entsprechenden Vollmachten durch Gericht und Eltern) haftet er nämlich mit seinen kompletten Vermögen (auch das der Zukunft). Einen 15Jährigen über den Tisch zu ziehen ist mit großer Sicherheit einfacher, als einen Ausgebildeten Erwachsenen.
Wenn ihm so was passiert, zahlt er bereits Schulden, ab, bevor er jemals richtig Geld verdient hat.ICH sehe es hier schon als meine Aufgabe auf so was hinzuweisen, und davon abzuraten.
Sorry, aber wenn ich es nicht täte, dann hätte ich meinen Ausbildereignungsnachweis zu unrecht.
Grüße vom Alex
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Servus Wolfpack ich hoffe Du schläfts jetzt nicht vor lauter Drogen
ZitatOder du verdaust immer noch dein BGB aus dem Wirtschaft- und Rechts-Leistungskurs.
Oder hast du das mit der Geschäftsfähigkeit irgendwo aufgeschnappt und fandest das Wort cool?
Mal ganz ruhig und genau das meine ich. Der Ton macht die Musik. Man merkt Dir leider Dein Alter beim Schreiben an, und trotzdem ist es einen Kick erwachsener, was von Dir kommt, als das was von Rider bisher zu lesen war. Das befähigt Dich daher wahrscheinlich auch eher dazu erfolg mit dem Gewerbe zu haben.
Ich weiß sehr wohl um den Unterschied zwischen Geschäftsfähigkeit und Vertragsfähigkeit. Und wählte sehr bewusst dieses Wort.
Ohne Vormundschaftsgericht ist er es nämlich erstmal nicht.Zu den rechtlichen Sachen äußere ich mich aber später nochmal. Jetzt genieße ich meinen freien Tag und fahre mit meiner Tochter an den See. Und freu mich über die Bodybuilder, die immer erst durchs Becken schwimmen, bevor Sie rumstolzierend nen Liegeplatz suchen.
Kennst das bestinmmt auch.Grüße vom Alex
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Wenn Du unbeding Gifte einatmen willst, dann schleif nur irgendwelche Koreakleber runter. Kommt mit den Filzfasern super in der Lunge!
Ein bekannter hat das auch mal mit irgend so ner Box gemacht. (4 Stunden lang)
Wär er statt dessen in der Zeit Jobben gegangen, hätter er sie sich bequem vom Schreiner bauen lassen können. Der macht die Gehäuse neu in einer Stunde und dann ist das auch wirklich brauchbar!Solang Du nicht die Lautsprecher beim Lackieren drinlässt wird wohl nix passieren, was dem Klang schadet :wink:
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Wenn Du unbeding Gifte einatmen willst, dann schleif nur irgendwelche Koreakleber runter. Kommt mit den Filzfasern super in der Lunge!
Ein bekannter hat das auch mal mit irgend so ner Box gemacht. (4 Stunden lang)
Wär er statt dessen in der Zeit Jobben gegangen, hätter er sie sich bequem vom Schreiner bauen lassen können. Der macht die Gehäuse neu in einer Stunde und dann ist das auch wirklich brauchbar!Solang Du nicht die Lautsprecher beim Lackieren drinlässt wird wohl nix passieren, was dem Klang schadet :wink:
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evtl klappert ja auch die Schwingspule, weil sie anschlägt

Da Du eh fummeln musst:
Alte Dustcap komplett runter und dann nochmals hören.
Dustcaps gabs meines Wissens auch von Intertechnik als Ersatz.
Sonst fummle doch einfach eine von nem defkten Chassis runter und klebe sie um. -
evtl klappert ja auch die Schwingspule, weil sie anschlägt

Da Du eh fummeln musst:
Alte Dustcap komplett runter und dann nochmals hören.
Dustcaps gabs meines Wissens auch von Intertechnik als Ersatz.
Sonst fummle doch einfach eine von nem defkten Chassis runter und klebe sie um. -
kannst Du ein Photo von 1. Bass einstellen?
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kannst Du ein Photo von 1. Bass einstellen?
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Hinweis: Beide Varianten funzen einwandfrei.
Was hast Du denn vor dem Filmen getrunken...oder warst Du so erregt bei dem tollen Mufu-System?

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Zitat
Aber dafür scheint er geschäftstüchtig zu sein.
Klar in dem Alter hat man noch viel Zeit für sowas!(Ich nicht...ich hatte nur Frauen im Kopf...aber das war fast noch teurer
)Aber ich gebe Dir uneingeschrenkt Recht!
Das hat nämlich zur folge, dass jeder Mietvertrag erstmal durch den Erziehungsberechtigten abgesegnet werden muss.
Mal ehrlich....wer mietet denn bei so jemandem? Wenn nicht auch Minderjährige, die es sonst nirgends könnten. -
Sagt mal, was läuft denn hier eigentlich?
Wo kommen wir denn da hin, wenn jetzt jedes Kind ein Gewerbe anmelden kann.Rider ist nicht geschäftsfähig.
Damit haben sich alle anderen Überlegungen hierzu erledigt, weil er keinen einzigen Vertrag im Geschäftsleben unterzeichnen kann.
Gewerbetreibender wäre also der Vater und selbst wenn Sohnemann (ahnungslos und grün wie er ist) den Vater dazu überredet, für ihn zu unterschreiben, dann ist allenfals der Sohn ein Angestelter des Vaters.
ICH WÜNSCHE SCHON JETZT VIEL SPASS BEI DER STEUERERKLÄRUNG!
Und wer ist dann eigentlich beim Anmieten Vertragspartner? Nem minderjährigen, kann man hierzu keine Vollmacht erteilen.
Und weils mich nervt, dass das PA-Forum 1. verkommt und 2. dazu benutzt wird um die hier angegeben Adresse für Werbemails zu benutzen werd ich mir was dazu überlegen.(Rider ist ein Spamer von vielen hier aus dem Forum). Also sein Verhalten und seine Aktionen werden sicher nicht nur mich annerven, daher wird sich auch sein Vater sehr über die dann gehäuft folgenden Unterlassungserklärungen und Abmahnungen freuen.
Ich hau sonst nicht so auf die Kacke, aber das nervt jetzt langsam wirklich und dass hier einige noch schlaue Ratschläge abgeben, ohne dabei zu beachten, dass man nem Minderjährigen auch mal sagen muss, dass er warten muss bis er 18 ist und sich im Geschäftsleben anderst zu benehmen hat.
Leicht angefressene Grüße vom Alex
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Wäre gerne dabei, aber nach so ner langen Fahrt...

Ich werde langsam wirklich alt :wink:
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Ach ja noch was:
Zitatein kunde leiht sich was im dauerverleih aus (lieferschein !!)
verkauft seinen laden mit der anlage. der käufer hat gutgläubig erworben. ich muß jetzt mit dem entleiher prozessieren, weil durch gutgläubigen erwerb ist das zeug futsch !!!!!!!!
Also es HEISST VERMIETUNG und nicht VERLEIH!!!
Du bekommst ja schliesslich GEld dafür! Daran binden sich dann aber auch gleich mehr Rechte (und Pflichten)
Gutglübig? Ich behaupte er hat seine Verkehrspflichten verletzt, denn er muss sich absichern, dass keine Verträge bestehen, die er ohne die andere Partei zu Informieren übernimmt. Das geht nämlich nicht so einfach, weil dann wieder 2 übereinstimmende Willenserklärungen zwingend sind.
Schwieriger ist es sich das Material aus dem Laden zu holen-->wegen Hausfriedensbruch.
-->Anwalt->Einstweilige Verfügung.P.S. Ich empfehle Hier mal ein anderes Forum! Zu finden unter http://www.recht.de
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An geklauter Ware gibt es keinen Eigentums-Erwerb!!!
Ein Erwerb kann nur durch den Eigentümer durch Willenserklärung geschehen. Ein Dieb ist zwar der Besitzer, aber nicht der Eigentümer (!Wichtiger Unterschied). Folglich kann der jetztige Besitzer nicht sagen er hätte nun das Eigentum dran. Sein Geld ist dann futsch, wenn er es nicht Zivil vom Dieb zurückklagt.
Was Dich udn Dein Eigentum betrifft.
Was gibts denn da zu fragen? Nix klagen! Wenn Du beweisen kannst, dass es Deines ist, dann Zeig den momentanen Besitzer an und Teile dabei mit, dass er Dein Eigentum ohne Zustimmung ) hat.(Wie der Weg zu Ihm war, kann Dir schnuppe sein
Folge: Rausgabe.
Er muss dann beweisen, dass er es nicht selbst geklaut hat!
So einfach geht das!
Da braucht man keinen Anwalt das macht die Polizei für Dich. -
Also ich habe schon 2 Rechner durch Headcrashes bei div. Technoliveacts gekilled :cry:
Ist zwar schon ein bisserl her, aber als ich damals mehr onTour war, da hatten viele diese schwierigkeiten. Der Bass sorgt dafür, dass die Festplatte zu schwingen anfängt und dann durch die Vibra an den Abtaster kommt --> Platte futsch.Welche Frequenzspektren deckt denn so ein Laptop ab...nur mal so als Hinweis :wink:
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Also ich habe schon 2 Rechner durch Headcrashes bei div. Technoliveacts gekilled :cry:
Ist zwar schon ein bisserl her, aber als ich damals mehr onTour war, da hatten viele diese schwierigkeiten. Der Bass sorgt dafür, dass die Festplatte zu schwingen anfängt und dann durch die Vibra an den Abtaster kommt --> Platte futsch.Welche Frequenzspektren deckt denn so ein Laptop ab...nur mal so als Hinweis :wink: