Gerade von freievangelischen Gemeinden werden ja oft Gebäude, die für einen anderen Zweck gebaut wurden (z.B. Lagerhallen), für Gottesdienste benutzt. Die Gebäude werden teilweise an die entsprechenden Bedürfnisse der jeweiligen Gemeinde angepasst und umgebaut.
Wie sieht es da mit den Vorschriften aus? Welche greifen?