Beiträge von jakobus
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Und wie immer in solchen Fällen von "Unsicherheiten":
Der Unternehmer ist in der Pflicht und dann kommt mal wieder
die Gefährdungsbeurteilung ins Spiel. Wenn also keine Prüffristen
seitens der technischen Regeln oder der Unfallverhütungsvorschriften
festgelegt sein sollten, müssten diese mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung
ermittelt werden. Darauf wird es hinauslaufen ...
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Du hast bisher nichts über Deine Anschlusskette geschrieben ...
Dimmer am Ende der Kette? Terminator gesteckt (siehe Post von Hami)?
Außerdem habe ich gerade gelesen ( Manual), dass der UP-1 zwei verschiedene Modi beherrscht.
Eventuell in diesen "Switch-Pack-Mode" mit Schaltung ab DMX 40% gestellt?
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270m NYM 3 x 1,5
Wo ich das jetzt gerade lese:
Die Zuleitung in den Keller, wo die Dimmer für unsere Heizkanonen stehen (2 Schränke Strand-Lighting Supervisor à 72 Kanal) war früher 2 mal 48-adrig für 0-10Volt Steuerung. Da wurden dann bei Umstellung auf
DMX je eine Ader für dmx+ und dmx- belegt und die ganzen restlichen Adern dann zusätzlich noch der Abschirmung zugeführt ...
Am zweiten Schrank ist der Abschlusswiderstand aktiviert, hat noch nie
gezickt. Aber wie bereits gesagt: Es geht da lediglich um Lampen!
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Letzte Woche:
Vom aktiven Splitter auf der Bühne, 6 kleine LED-Farbwechsler in Reihe mit diversen Mikrofonkabeln aus der Restekiste angefahren ...
Lampe No2 fängt wild an zu blinken, sobald DMX-Signal anliegt.
Dann ausnahmsweise doch mal nen Abschlusswiderstand eingestöpselt,
Problem gefixt!
Aufs Auswechseln einzelner Kabelstrecken war ich noch gar nicht gekommen; das wäre dann Schritt 2 geworden ...
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Habe ich immer mehrere vorrätig (für angereiste Künstler etc..),
führe ich auch gerne selber im Handgepäck mit.
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Deutliche Worte im Spiegel:
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Und jetzt steuert es in Richtung Verfahrenseinstellung ...
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Dann gibt es da noch die Nummer mit den großen Kreuzfahrtschiffen:
Auch dort arbeiten Veranstaltungstechniker - die haben zum Teil riesige
Versammlungstätten auf den Schiffen, 1800 Pax und so ...
Ich kenne eine Frau, die nach der Ausbildung als FfVt auf Kreuzfahrern rumgetingelt ist.
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Jaja, Mikrophone und Amateure.
Weiß nicht mehr was schlimmer war, der griechische Heimatverein,
wo zwei Handsender ständig weitergereicht wurden (vom Schreihals zum
Flüsterer, dann weiter zum Spucker etc..), oder das Kindermusical mit den
16 Headsets, die aber für 25 Sänger herhalten mussten (Backstage wurden die
ständig getauscht); am Ende fehlten jede Menge Popschütze (Aua). Das einzig Gute
daran war, dass ich fürs Licht zuständig war ...
Trotzdem schmerzte das alles sehr und der Tonmensch hatte mein volles Mitgefühl

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unglaublich ... tz tz tz
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... Fernwärme ohne Wärmetauscher ...
Wo seit Ihr, im Ural?

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Hallo Hanseat,
Dein Text ist richtig gut und sehr ansprechend.
Ich würde diesen Text bei Bedarf auch gerne verwenden,
Dein Einverständnis vorausgesetzt.
Grüße, Jakobus
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Ich habe (lokal) so etwas hier: Arbeitsdrehstuhl
Ist ganz angenehm mit der höhenverstellbaren Fußstütze.
Für Tour-Betrieb aber zu sperrig ...
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Rechtliche Grundlagen sind die Versammlungsstättenverordnungen der
Bundesländer und die DGUV Vorschrift 18.
Die von Dir zitierte Broschüre ist für Laien verfasst und wird gerne mal individuell ausgelegt.
Seite 16:
ZitatDa in Schulaulen oftmals Veranstaltungen mit geringer Gefährdung stattfinden, wird in vielen Schulen der für die Schulaula zuständige Hausmeister oder eine geeignete Lehrkraft als Aufsicht führende Person eingesetzt.
"oftmals" heißt ja nicht grundsätzlich immer und wenn bei Euch solches Holz gefahren
wird, wie Du es bereits woanders beschrieben hast, dann fallt Ihr nicht unter die
Kategorie "geringfügig"
Bitte mal auf Seite 17 weiterlesen. Da kommt dann auch wieder die Fachkraft ins Spiel.
Die Unfallkasse NRW und einige private Firmen bieten übrigens Fortbildungen
für Lehrkräfte bzw. Aufsichtsführende Personen an. Für Schulen in privater
Trägerschaft gibt es Seminare bei der VBG.
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Hallo Hanseat.
Die von Dir beschriebene Versammlungsstätte erfordert bei Auf- und Abbaubau
bühnentechnischer-(dazu zählt auch die PA) und beleuchtungstechnischer Einrichtungen,
sowie bei technischen Proben, Generalproben und der eigentlichen Veranstaltung
zwingend die Anwesenheit einer Fachkraft für VT.
Die von Dir zitierte "Hausmeisterregelung" bezieht sich eher auf das klassische
Klavierkonzert, den Vortrag oder eine Kammermusik Matinee.
Beim Einsatz von Beleuchtungseinrichtungen oder von Beschallungsanlagen, wie Du
sie in Deinen anderen Threads angesprochen hast, kommt Ihr aus der Nummer nicht raus.
Da bei einem staatlichen Gymnasium die Räumlichkeit von der Stadt oder Gemeinde
betrieben wird, ist diese (als Betreiber) auch verpflichtet die Fachkraft zu stellen.
Nicht alles was heutzutage in Versammlungsstätten an Schulen aufgeführt wird ist
im Sinne der Versammlungsstättenverordnung als trivial anzusehen.
Aus eben diesem Grund bin ich an einer Schule in privater Trägerschaft als
ausgebildete Fachkraft für VT fest angestellt und als technischer Leiter für
unseren Theatersaal zuständig. Dieser wird allerdings auch noch an Dritte vermietet.
Grüße von Jakobus
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Super, danke für den Hinweis!
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An was für einer Art Schule arbeitest Du denn.
Kommunale Einrichtung? Öffentliche Schule in privater Trägerschaft?
Betreibt Ihr eine Versammlungsstätte (> 200 Besucher)
wie groß ist bei Euch die Szenenfläche (Bühne)?
Grüße, Jakobus
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Aber nur wenn der Rauch "aufsteigt".
Bei Hazern lösen meine Rauchmelder in 14m über den Bühnendielen nicht aus!
Bei beheizten Nebelmaschinen sieht das dann anders aus. Ich erinnere mich noch,
wie 2012 ein PA-Forumsmitglied mit seine Company zu Gast bei uns war und nach der
Vorstellung damit versehentlich die Kavallerie (mit den roten Autos) anrücken ließ ...
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An Hanseat.
Ich habe Dir hier aber lediglich ein paar kritische Fragen gestellt (welche du nicht alle
beantwortet hast) und sehe mich da auch nicht als beratender Fachmann, da ich lediglich
FfVT bin. Wenn Du eine umfangreiche Beratung benötigst, kannst Du Dich (gegen
Bezahlung) an den Admin wenden; er betreibt die Firma dBmess und ist Experte
für Messungen.
Ich habe meine Bedenken deshalb geäußert, da ich weiß, wie "schmerzfrei" üblicherweisebei Schulveranstaltungen mit Beschallung umgegangen wird. Je lauter, desto besser ...
Ganz kurz dazu:
Die Grenzwerte der DIN 15905-5 gelten indoor wie auch für open Air.
Auszug:
Ab Lr = 85 dB(A) soll auf eine mögliche Gehörgefährdung durch laute Veranstaltungen hingewiesen werden.
Ab Lr = 95 dB(A) Aufforderung zum Tragen von Gehörschutzmitteln.
Ein Wert von Lr = 99 dB(A) soll nicht überschritten werden.
Ein Wert von max = 102 dB(A) soll nicht überschritten werden.
Ein Wert von max = 135 dB(C) darf nicht überschritten werden.
Der Admin möge mich korrigieren, wenn da was falsch ist.
Indoors (Saal/Aula/Schuldisco) kann das wegen der Enge schnell zu Problemen führen.
Hier sollten die Tops grundsätzlich geflogen werden, besser noch mit kleinen LAs
gearbeitet werden.
Ich führe bei Schulveranstaltungen immer Messungen im Vorfeld durch, und
limitiere die Anlage auf Werte unterhalb von Lr = 85 dB(A) (Theater) oder Lr = 95 dB(A)
für Zirkus oder Tanzshows und so Zeugs.
Keine BigBand und keine Disco.
Ab Lr=95dB(A) müssen fortlaufende Messungen während der Veranstaltung durchgeführt
werden. An sonsten sind die Pegel der Gerätschaften halt entsprechend mit Limitern oder
vergleichbaren Maßnahmen im Vorfeld zu begrenzen.
Günstige, geeichte Messgeräte und den zum justieren erforderlichen Kalibrator
gibts in der Bucht, Beim großen T etc.. Beispiel: Digital Sound AZ8922
Dann hast Du zumindest mal die Größenordnung der Schallpegel gecheckt.
Jakobus