Bedarf es da nicht gewissen Normen? Wenn was passiert, beruft sich der Amtsschimmel ja gerne auf seine Vorschriften bezüglich den Industriestandarts.
Der Unterschied zwischen Freizeit- und Industriekletterhelm liegt im Kinnriemen:
Beim Freizeithelm darf dieser auf keinen Fall reissen, beim Industriehelm muss er ab einer bestimmten Zugkraft aufgehen (wg. Strangulierungsgefahr).
Dann gibt es bei den Industriehelmen noch die Variante „ohne Belüftung“, falls ätzende Flüssigkeiten o.ä. von oben eine Gefahr darstellen könnten.
Was du letzten Endes benötigst kannst du ja in deiner persönlichen Gefahrenbeurteilung berücksichtigen.
P.S.: Hier https://www.seilzugangstechnik.de/Industrieklett…me:::123_2.html
gibt es noch eine etwas bessere Erklärung zu dem Thema.
