Zitat von "ADMIN"Mich erreicht gerade noch ein Hinweis von Ralf Stroetmann (http://www.b-safe.de
Nach §2 BGV C1 gehören Stative zu den maschinentechnischen Einrichtungen. Somit haben wir den ganzen Spaß nach §33 (Prüfungen durch Sachverständige vor der ersten Inbetriebnahme und dann alle vier Jahre).
Wörtlich genommen würde das auch für Mikrofonstative gelten...
ADMIN, weist du was ich jetzt mit ausdrücken wollte mit meinen anderen beiträgen, wenn du die Vorschrift jetzt genau nimmst ...
Eine frage jedoch dazu, die Galgen MIC-stative hängen ja meist mit über den köpfen von sängern die vor den tonabnehmenden.
Ist das nicht auch wieder C1, weil schwebend über Personen oder zählt das wie in dem anderen Thema mit den MIC's die über Kabel abgehängt werden als zu geringe last?