Ich denke genau das wird es sein. Das LM welches Robe verwendet kommt zumindest von Luxim. Klingt einfach genial. Vor allen Dingen scheint das Farbspektrum sehr gleichmäßig zu sein.
Beiträge von Mister.Lange
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Naja, hier geht es aber jetzt nicht um normale Entladungslampen. Ich denke es sind sicher Schwefellampen gemeint. Wie teuer das im Einzelnen ist, wird man sehen. Sicher kann man zur Messe schon mal rausfinden in welchem Preissegment Robe sein Produkt ansetzt.
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Jetzt wird es vielleicht etwas off Topic, aber wer die Grundsatzfrage stellt dem empfehle ich mal diese Lektüre:
http://www.gaborsteingart.com/Journalist_Buc…_Steingart.html
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Naja ich glaub da gehört noch eine "Einheit" dazu. Auf dem Bild war sicher nur der Glaskolben zu sehen.
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Da schein wohl etwas Neues auf uns zuzukommen. Nachdem ich eine Meldung von MARTIN gelesen habe, dass sie in diese Richtung arbeiten habe ich auf der Homepage von Robe gleich noch folgende Ankündigung gefunden:
Nachdem also LEDs den Washbereich zunehmend bevölkern kommt hier offensichtlich eine Alternative für Spots. Da bin ich ja schon sehr gespannt auf die neue Robe Lampe. Die Daten scheinen sehr vielversprechend.
Hat sich zufällig schon jemand mit der Technologie näher befasst und hat noch ein paar Infos mehr dazu als es in dieser Meldung von Robe gibt.
Immerhin habe ich schon herausgefunden, dass hier ein Gas mittels Mikrowellen in Plasma gewandelt wird.
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Das nenn ich mal eine Innovation, und echte Arbeitserleichterung?
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Naja zur zweiten Frage: Es gibt Towersysteme mit umgelenktem Stahlseil und Winde. Mit einem Handkettenzug geht es nicht anders, als ihn oben hinzuhängen. Anders wird das mit der Zugkette nicht funktionieren.
Das Problem an der Sache wird wohl sein, dass man mit einer von Hand zu bedienenden Mechanik, welche auch noch von unten "gesteuert" werden muss, man die Anforderung an die Vorgaben für BGV D8+ nicht erfüllen kann.
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Im nachhinein denke ich, die Allgemeinzuteilung war ein notwendiger Schritt zu dieser jetzt angekündigten Neuordnung. Damit gibt es nämlich keine lizenzierten und Nutzer mehr unter uns. Man kann uns jetzt einfach sagen: Wir kennen Euer Problem und kümmern uns, aber ihr habt sowieso kein Recht auf Euren Betrieb der Mikrofone. Aus der "Duldung" der Vergangenheit leiten sich quasi keine rechtmäßigen Ansprüchene ab.
Man kann also vielleicht sagen, hier sind wir auch irgendwie der Möhre hinterhergelaufen, welche vor unserer Nase gebaumelt hat. -
Wenn Sie aus Kunststoff sein kann, macht Dir das sicher fast jedes Werbestudio.
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Wie wäre es denn mit einer Deutschlandweit korrdinierten kollektiven anpassung der Verleihpreise. Schließlich müssen sich die vorhandenen Anlagen recht schnell refinanzieren. Dies wäre meines Erachtens nicht einmal durch das Kartellamt anfechtbar, da sich ja für alle gleichermaßen die Kalkulationsgrundlage geändert hat.
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Das ist doch ganz einfach. Die Sache ansich ist sicher nicht aufzuhalten und zu ändern. Man kann maximal darauf hinwirken, dass unsere wirtschaftlichen Interessen gewahrt werden.
Hier findet sonst faktisch wirtschaftliche Zerstörung von privatem und öffentlichem Eigentum statt. -
Ich habe auch noch einmal im Detail meine Bedenken geäußert und auf Konsequenzen hingewiesen und bekam relativ schnell immerhin folgende Reaktion...
ZitatSehr geehrter Herr Lange,
gern gebe ich Ihre Bedenken nochmals den federführend befassten Fachkollegen weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Marco Wanderwitz
... die aber letztlich ein wenig nach abwimmeln klingt.
Treten wir schnell alle der FDP bei und geifen auf breiter Front an...

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Ich habe auch eine erste Reaktion bekommen. Selbst Vormulierungen kommen mir bekannt vor
ZitatAlles anzeigenSehr geehrter Herr Lange,
haben Sie Dank für Ihre Mail vom 20.3.09.
Das Bundeskabinett hat mit dem Beschluss vom 4. März 2009 über die Änderung der Verordnung zur Zuweisung von Frequenzen an Funkdienste (Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung) einen Teil der Breitbandstrategie der Bundesregierung umgesetzt. Der Bundesrat muss dieser Verordnung zustimmen. Mit der Verordnung wird u.a. der bisher dem Rundfunkdienst zugewiesene Frequenzbereich 790-862 MHz dem Mobilfunkdienst zugewiesen. Diese Zuweisung ermöglicht in einer zweiten Stufe die Vergabe von Frequenzen an Mobilfunkbetreiber. Ziel dieser Vergabe ist es, mobile Breitbandanschlüsse vorrangig in ländlichen Gebieten bereitzustellen.
Die Frequenzteilbereiche 790-814 MHz sowie 838-862 MHz werden aktuell neben bevorrechtigten Nutzungen auch für Anwendungen der drahtlosen Produktionstechnik (Professional Wireless Microphone Systems-PWMS) auf sekundärer Basis mit genutzt. Diese nachrangige Funkanwendung genießt keine Schutzansprüche auf störungsfreie Nutzung gegenüber den bevorrechtigten Nutzungen.
Die Bundesnetzagentur hat diesen Frequenzteilbereich im Rahmen eines Verwaltungsakts zur Nutzung für die Allgemeinheit den Anwendungen des PWMS zugeteilt (Allgemeinzuteilung; Verfügung Nr. 91, Amtsblatt vom 21. Dezember 2005). Die Allgemeinzuteilung ist befristet bis zum 31.12.2015, d.h. drahtlose Mikrofon-Technik kann auch weiterhin bis zum Ablauf dieses Datums genutzt werden.
Jedoch ist eine Verlängerung der Allgemeinzuteilung aus rechtlichen und Gründen der Funkverträglichkeit nicht möglich. Demzufolge wird eine Verlagerung der Nutzung in alternative Frequenzbereiche unumgänglich.
Die deutsche Frequenzverwaltung hat diesbezüglich bereits zielgerichtete Initiativen auf nationaler und europäischer Ebene eingeleitet, um schnellstmöglich die neuen Frequenzen für PWM-Systeme verfügbar machen zu können. Im Fokus dazu stehen aktuell neben der weiteren Mitnutzungsmöglichkeit des Frequenzbereiches 470-790 MHz auf der Basis von Einzelzuteilungen die Frequenzbereiche 1785-1800MHz/1805MHz sowie 1452-1479,5 MHz, die teilweise bereits verfügbar sind bzw. national und europaweit noch harmonisiert werden müssen. Entsprechende Aktivitäten dazu wurden bereits eingeleitet.
Abschließend lassen Sie mich noch darauf aufmerksam machen, dass im Hinblick auf die Frequenznutzungsbedingungen der drahtlosen Mikrofon-Anwendungen die bisherigen Regelungen der Allgemeinzuteilung selbstverständlich auch bis zu deren Ablauf weiter gelten. Danach sind bei gemeinschaftlicher Frequenznutzung an einem Ort gegenseitige Beeinträchtigungen nicht auszuschließen und hinzunehmen. Insbesondere kann ein Schutz vor Beeinträchtigungen durch andere bevorrechtigte Frequenznutzungen nicht gewährleistet werden.
Für ergänzende Fragen stehe ich gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Marco Wanderwitz
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Ich denke die Politik wird sich wohl generell, wie auch Herr Kauder, darauf zurück ziehen, dass wir bisher eine gedultete Zweitnutzung sind die nicht schutzwürdig ist. Ich habe es zumindest so verstanden.
Ansonsten kommt hier immer das Scenario "was wäre wenn" unter zuhilfenahme von Beispielen aus der Fernsehwelt. Allerdings habe ich noch keine Statements aus dieser Richtung zur Problematik vernommen. Am Ende ist denen dieser Frequenzbereich gar nicht so wichtig. Damit fehlt dann aber ein großer Bereich von Gegenargumenten. -
Also ich habe das so verstanden, dass die verschiedenen EQs in sich gesehen das Gleiche machen. Die Unterschiede im Klang von Pulten würde ich eher in den unterschiedlichen Bauteilen sehen.
Ich habe hier jedenfalls nirgends gelesen, dass alle Pulte gleich klingen! -
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Ich finde ja auch nervig, wenn man glaubt 575 Watt Varianten zu bekommen und dann sind die 600 Watt Teile...
In diesem Fall hier muss man ja vermuten, dass es den Lieferanten vielleicht nicht mehr lange geben wird. Sollte ARRI hier seine Schutzrechte durchsetzen.
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Wie war sie denn sonst so verarbeitet?
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So, eine erste Antwort ist da...
vielen Dank für den Hinweis. Wir kennen natürlich dieses Portal,
wie es übrigens weltweit mehrere Firmen gibt, die versuchen, ARRI Produkte
zu kopieren.Bezüglich Rumänien haben wir erst kürzlich unseren Partner vor Ort
gebeten, nähere Informationen über Videogrip einzuholen. Falls nähere
Informationen vorliegen, werden wir Sie in Kenntnis setzen. -
Jetzt möchte ich es mal genau wissen und habe gerade folgende Mail verfasst:
Sehr geehrte Frau Wollert,
Sie sind mir von Ihrer Homepage als Ansprechpartner für Rumänien genannt worden. Ich bin bei meinen Recherchen auf folgendes gestoßen:
link zu ebay
und den dazugehörigen Shop:
link zum webshop
Dieses Angebot ist mir nicht neu. Es existiert so schon länger. Handelt es sich hierbei um Plagiate? Warum werden diese nach wie vor verkauft? Noch dazu geschieht dies innerhalb der EU. Stehen Sie in Beziehung zu diesen Produkten?
Über ein Stellungnahme zu diesen Fragen würde ich mich freuen. Ich fürchte um die Konkurrenzfähigkeit meiner Angebote, wenn gleichzeitig solche Angebote verfügbar sind.
Mit freundlichen Grüßen
Ich bin gespannt auf eine Antwort. Vielleicht kennt ja ARRI dieses Problem noch gar nicht.