Hallo Tobias,
vielen Dank für deine Antwort.
Ich sehe das Problem ähnlich wie du. Letztlich werden durch die neuen Regelungen doch Fakten geschaffen. Denn wer will sich schon den Schuh anziehen, alles genau nachzuweisen, um Karabiner zu benutzen die sowieso nicht billiger sind als "BGI 810-konforme" Verbindungselemente?
Ich sehe keinen Vorteil darin, Karabiner zu verwenden wenn die Lösung amtliches Schnellverbindungsglied möglich ist.
Worauf ich persönlich achte ist, dass ich die geforderte Begleitinformation erhalte und aufbewahre. Dies sind bei Seilen und Verbindern Werkszeugnisse nach DIN EN 10204, in denen die gemessene Bruchlast der gekauften Ware dokumentiert wird.
Wenn mich also irgendwann doch mal jemand danach fragt, ob meine Sicherungselemente dem Stand der Technik entsprechen, kann ich etwas schriftlich vorlegen...
Liebe Grüße,
seeget.