So in etwa sollte es doch jetzt schon gehen: ace-karte in das mixrack, 2. Surface dran. Dann die kanäle 25 bis 48 mit den input-buchsen 1 bis 24 beschicken, statt preamp nach dem einpegeln den trim verwenden. Somit hat man 24 kanäle auf beiden surfaces bei getrennten verstärkungen und eqs. Hat das schon jemand probiert? Das Problem mit einem einzelnen pfl und afaik der gemeinsamen umschaltung des channelstrips und touchscreens bleibt.
Beiträge von timotimo
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Zitat von "MIKE"
Nur noch um das Klar zu stellen, es gab keinen Abbruch sondern nur die Anweisung das eh schon Leise Musikprogramm noch Leiser zu machen.
Und dazu hat der Betreiber eben das Recht. Und was laut und leise ist, ist ja vollkommen subjektiv, wie das Beispiel zeigt. Aber Klaustons Frage habe ich ja auch schon gestellt: wo und wie wurde denn gemessen?
OT: @Klauston: bei dir clippen permanent der 3. und 1. Kanal. Jetzt dreh doch endlich mal die Gains zurück
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Da geb ich dir Recht, Klauston. Nur ein paar Aspekte noch:
zum einen war es im Beispiel von Mike eine Disco-Veranstaltung. Da kann ich die Musik solange leiser machen, bis sich am gemessenen db-Wert durch weiteres Leisermachen nichts mehr ändert. Im Extremfall mal ausmachen, und schauen, welchen Lärm das Publikum macht. Bei Live-Musik-Veranstaltungen ist das nicht so leicht, da spielt ja noch der Direktschall von der Bühne, und der indirekte von den Monitoren mit rein, was ich oftmals nicht beeinflussen kann.
Mit dem Tumult bei einem Abbruch agumentiere ich auch gerne, um einen Kompromiss auszuhandeln. Aber wenn die Polizei neben einem steht und sagt: "ausmachen!" ist es schwierig noch gross zu diskutieren. Aber das ist OT.
Der Betreiber ist nicht ganz raus, wenn er etwas anweist und der Mieter es nicht durchführt. Der Betreiber ist ja weiter in der Haftung und deshalb muss er es auch durchsetzen. Das hat er wohl im vorliegenden Fall auch gemacht. Ansonsten haftet im Schadensfall eben nicht nur der Mieter (der Ausführende).
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Vielleicht ist es defekt?
SCNRIst die neue Röhre ok, und hat richtig Kontakt? Alles schon gehabt.
Funktioniert die Hochspannungserzeugung? Was heist sie tackert? Ist sie vielleicht auf 0 gedimmt? -
Klauston hat das ja schon ganz treffend beschrieben. Der Veranstalter hat Recht, auch in dem von Mike beschriebenen Fall. Dass er keine unabhängige Messung zulässt ist aber nicht ganz nachzuvollziehen. Womit und wie wurde denn gemessen?
Um es nochmal zu verdeutlichen: Der Betreiber der Location haftet.
Nehmen wir ein normales Bürgerhaus, betrieben durch die Gemeinde. Dann ist der Bürgermeister in der Verantwortung (Sicherungspflicht nach BGB/ Garantenpflicht nach StGB). Er muss alles unternehmen, damit von seiner Location (Bürgerhaus) keine Gefahr ausgeht. Also Schnee räumen auf den Wegen, Rettungswege freihalten, Schnee räumen am Dach, Risse in Trägern überprüfen lassen, baulichen Brandschutz gewährleisten, usw. Da der Bürgermeister als Betreiber des Bürgerhauses nicht bei jeder Veranstaltung und jederzeit anwesend sein kann, überträgt er das an einen Vertreter (Veranstaltungsleiter), z.B. den Hausmeister. Der ist also Betreibervertreter.Im nächsten Schritt kommt ein Mieter in das Bürgerhaus, er tritt als Veranstalter auf. Der Betreiber überträgt jetzt in seinem Mietvertrag dem Veranstalter bestimmte Aufgaben, wieder mit dem Ziel, dass von der Halle und der Veranstaltung keine Gefahr für Personen ausgeht. So wird dem Mieter übertragen, Sanitätsdienst, Brandsicherheitswache, Sicherheits-/Ordnungsdienst, einen Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik zu beauftragen, Schallpegelmessung, das Einhalten gesetzlicher und berufsgenossenschaftlicher Regeln, usw. Damit überträgt der Vermieter einen Teil seiner Verpflichtungen an den Mieter.
Das ist jetzt ein Rechtsverhältnis zwischen Vermieter und Mieter, also eine Abgrenzung der Aufgaben. Die Haftung wird aber nicht vollständig übertragen, das geht auch nicht.
Jetzt betrachten wir den Schadensfall: es kommt jemand erheblich zu Schaden (Verletzung/Tod). Der Staatsanwalt schaut, wen er dafür haftbar machen kann. Er fängt mit dem einzelnen Techniker/Security, usw. an, über den Subunternehmer, Veranstalter bis hin zum Betreiber. Der Betreiber bleibt in der Haftung! Stichwort: Haftungsdurchgriff. Also kann der Betreiber gar nicht das „Hausrecht“ abgeben, warum sollte er auch. Er ist haftbar, und wer haftet, will (und muss) auch Einfluss haben, was passiert. Damit ist die Weisungsbefugnis von oben nach unten ganz klar. Ein Beispiel: man beauftragt eine Security-Firma. Damit gibt man aber nicht die Verantwortung und Weisungsbefugnis an diese ab. Man weist diese ein, und sie handeln, wie man sie beauftragt hat.
Wenn jetzt z.B. die Location aus irgendeinem Grund evakuiert werden soll, ist doch wieder nur die Frage, ob der Betreiber oder der Veranstalter das anordnet. Das ist nur eine Kompetenzfrage zwischen diesen beiden. Und im Falle einer unnötigen Evakuierung evtl. eine Frage der Schadensersatzregelung zwischen diesen beiden. Das hat aber nichts mit der Haftung gegenüber den Besuchern zu tun.Zurück zum konkreten Fall: der Betreiber sieht eine Gefahr für den Besucher, und damit greift er ein. Und er hat die Macht dazu.
OT: dies stellt keine Rechtberatung dar. Falls in meinem Text Fehler sind, korrigiert mich bitte.
Im Übrigen gibt es für die Klärung/Abgrenzung solcher Rechtsverhältnisse und Kompetenzen auf Veranstaltungen neben Juristen und Sachverständigen noch andere Spezialisten: Meister für Veranstaltungstechnik. Außerdem diverse Literatur, die da weiterhilft. Nur mal als Tip.
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Nein, das geht so nicht. Der ace-port liefert kein ethernet-signal. Steckt man das surface an den ethernet-anschluss wird keine verbindung hergestellt.
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Zitat von "mringhoff"
Daß sich der Vermieter ein Hausrecht vorbehält, kommt in professionellen Mietverträgen von Locations öfters vor.
Aber eigentlich ist das doch normal oder? In jeder (größeren) Eventlocation geistert doch mindestens ein Hausmeister oder ein "Verantwortlicher" herum, der als Vertreter des Vermieters sozusagen nach dem Rechten sieht und bei Problemen zur Seite steht....und dies sogar tun MUSS, als Vertreter des Betreibers, der weiterhin in der Haftung bleibt.
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Ich habe zwar keine Mac, aber vielleicht ist das ein hilfreicher Tip:
"Java for the MAC, Java Version 1.5 is required. This is the default shipped
with the Mac.
Note - Do not use the Apple version of Java 1.6 with the Mac." -
Ich sehe, wir sind uns ja (fast) einig

Ich denke, die richtige Vorgehensweise ist: ins Baubuch schauen, und dann an den zugelassenen Punkten die entsprechenden Lasten (sicher) einbringen. Wieviel da zulässig ist, kann man sicherlich abschätzen, ab zuverlässig kann es nur der Statiker sagen.
Solange nichts passiert ist immer alles ok. Aber angenommen es fällt was runter, dann ist die Frage des Richters: durften Sie das einbringen und woher wissen Sie wo Sie wieviel einbringen dürfen? Und dann auf eine Abschätzung zu verweisen wird einem nicht viel weiterhelfen. Man ist in jedem Fall in der rechtlichen Verantwortung, ganz abgesehen von der moralischen.
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Nein, vom Notebook am FoH kannst du keine Musik einspielen. Du kannst ein Notebook zum Mixrack stellen, und das über die Remote-Fernbedienung von Windows vom FoH aus fernsteuern. Das Notebook am Mixrack spielt dann das Audiosignal ins Mixrack ein.
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Wenn es eine Kette nach DIN 5685A ist: ja. Aber nicht jede x-beliebige Baumarktkette.
Wenn Sie denn im Baubuch drin steht geht das mit der Schneelast schon i.O. Aber ohne Blick ins Baubuch ist das nur eine Abschätzung.
Grundsätzlich gilt: Aufhängen (in einem Zelt oder woanders) an nicht ausgewiesenen Flugpunkten mit nicht bekannter Belastbarkeit.... macht man nicht. Auch wenn es "nur" 25 kg sind, und man sagt "das hält schon". Und dann zu behaupten: "...bringt einen sicher nicht in den Knast" halte ich immer noch für gewagt.
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Zitat von "tobias kammerer"
Die Schneelasten dieser Zelte liegen im Zig Tonnen Bereich. Das ist im Fall eines Unfalles auch im Nachhinein jederzeit nachweisbar und bringt einen sicher nicht in den Knast.
Das halte ich für sehr gewagte Behauptungen, ohne einen Blick in das Baubuch.Zitat von "tobias kammerer"
Ketten kann man jede DIN Kette nehmen (es reicht Baumarkt), da die definierte Bruchkräfte haben. 4mm würde längst in deinem Fall reichen.
Auch das halte ich für gewagt. Kannst du das irgendwie belegen? -
Nee, nee, ist schon ok. Hätte es auch genauer lesen können. Wie matzepa schrieb: entweder durch die unterschiedlichen Durchmesser der Strahlen, oder vielleicht unterschiedliche Hersteller der Leuchtmittel?
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Die größeren Oberflächen haben mehr Inputs am Surface
allerdings als symmetrische Klinke mit Line-Pegel.Mit einer ACE-Karte im zusätzlichen Slot des Mixracks lässt sich ein weiteres Mixrack anschliessen. Die Inputs hier kannst du dann ins andere Mixrack schicken. Richtiges Daisy-Chain soll angeblich demnächst möglich sein.
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Klar, so ein paar Patchkabel in Längen von 1, 20 und 50 m hat man meist dabei, wenn man mit iLive unterwegs ist. Aber i.d.R. weiss ich auch schon vorher, ob das Mixrack am FoH steht und wie lang das Kabel dann sein muss.
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Zitat von "winja#s fear"
Die Leuchtmittel haben zwar beide 250W aber mir scheint es, als dass die Par 64 heller sind als die Par 36.
Bist du da sicher? Mir fällt gerade kein PAR-64-Leuchtmittel mit 250 Watt ein.
Edith sagt: es können ja ACL sein...
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Ja und Nein. Ist dem iLive ja egal, ob ich jetzt, nur weil das Mixrack unter dem Surface steht, ein 1 m Patchkabel oder die 50 m-Trommel nehme

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Erwartungsgemäß: Clair. http://clairglobal.com/nickelback/
Nur, was bringt es, wenn man das weiss?
