Dennis: du darfst es nicht aus dem Zusammenhang reissen:
Zitat von "mringhoff"...da ist der Betreiber trotzdem erstmal in der Pflicht, einen Verantwortlichen zu bestimmen. Oft wird das per Vertrag auf den Veranstalter übertragen. Dieser wird dann wohl bei der Technikfirma anfragen.
Und das ist rechtlich richtig so. Der Betreiber (z.B. einer Stadthalle) muss den Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik stellen, kann die Pflicht dem Veranstalter (z.B. dem Mieter der Stadthalle) per Vertrag aufbürden. Dieser Veranstalter (Mieter) kauft den Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik (VfVT) dann ein. Dadurch ist aber der Betreiber nicht vollständig aus der Haftung.
So ist es in der MVStättVO §39 Abs. 5 auch beschrieben.
Es gibt dann Fälle, in denen Betreiber und Veranstalter dieselbe Person sind (wenn z.B. der Stadthallenbetreiber in der Stadthalle ein Konzert veranstaltet), oder Fälle, in denen Veranstalter und VfVT dieselbe Person sind. Oder eben die bereits erwähnten Fälle, in denen die Stadthalle einen VfVT stellt, der Veranstalter (z.B. eine Tourproduktion) oder die (z.B. von einer Agentur als Veranstalter) beauftragte Technikfirma einen VfVT zusätzlich mitbringt.