Danke allen, die sich angeboten haben. Job ist vergeben.
Beiträge von timotimo
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Für den 12.03.11 wird ein Tontechniker für einen kleinen Livejob gesucht. Pult ist iLive. Digitalpulterfahrung und Live-Band-Erfahrung zwingend erforderlich. Auf- und Abbau, Soundcheck und Show.
Angebote bitte per PN.
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Hallo,
suchen einen Auf- und Abbauhelfer, für eine kleine Konferenzveranstaltung in Frankfurt (halber Sprinter mit Material), am Donnerstag, von 5 Uhr bis ca. 9 Uhr und von ca. 17.30 bis 19.30 Uhr.
Angebote bitte per PN.
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Grundsätzlich stimme ich auch zu. Aber der Abschnitt:
Zitat von "Jens Droessler"In die gleiche Kante fällt die Ausbildung zur Fachkraft: Ums salopp auszudrücken, das sind staatlich geprüfte Roadies. Nicht selten können die Jungs eine PA ohne Anleitung durch andere oder schriftliche Anweisungen nicht verkabeln. Alles andere fällt unter Weiterbildung.
ist mir zu pauschal. Es gibt auch dort solche und solche, wie überall

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Hallo,
suchen Helfer für Aufbau (15 bis ca. 18 Uhr) und Abbau (12 bis ca. 2 Uhr), morgen im Raum Fulda. Angebote bitte per PN.
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geändert, siehe oben.
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Jetzt aber Back-to-topic:
bei mir funktioniert das mit dem Ignorieren auch nicht, ich schaffe es einfach nicht

Also habe ich es jetzt mit Löschen versucht, machen andere hier ja auch: ich habe in der Adresszeile des IE http://www.paforum.de eingegeben, Enter gedrückt und dann, nachdem die Seite geladen war, auf die Entfernen-Taste an der Tastatur. Wenn ich dann wieder http://www.paforum.de eingebe ist das Forum aber immer noch da. Was mache ich falsch?

Kann ich vielleicht auch das gesamte Internet löschen?

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Zitat von "skyworker"
Fehlt noch was?
SKY
Dem Bier schließe ich mich an....ach so, der Sky trinkt ja nur grünen Tee...

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Zitat
Du bist verpflichtet einen Laser ab Klasse 3R - also schon ab 1mW (!!) - beim Ordnungsamt anzumelden.
Nicht, wie vielfach angenommen erst ab 5mW !!!Wo steht das mit 1 mW? Nach BGI 5007 ist ein Laser mit 1 mW der Klasse 2 zugehörig. Und diese muss nicht angezeigt werden (z.B. Laserpointer, Laserwasserwaage).
Eine Anzeige erfolgt ab Klasse 3B, was aber 3R mit einschliesst.
In der BGV B2 steht:
Zitat§ 5 Anzeige
(1) Der Unternehmer hat den Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 3 B oder 4 der Berufsgenossenschaft und der für den Arbeitsschutz zuständigen Behörde vor der ersten
Inbetriebnahme anzuzeigen.Die für den Arbeitsschutz zuständige Behörde ist nicht das Ordnungsamt, sondern das Gewerbeaufsichtsamt oder das Staatliche Amt für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik, o.ä.
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Aufgrund einer kurzfristigen Absage wird ein Lichttechniker gesucht, am 05.03.11 in Aschaffenburg. Livejob mit GrandMA-Micro, 6 Scanner, 2 MHs, 12 Kanäle Dimmer. Ca. 16 Uhr bis Ende, inkl. Abbau von Ton und Licht (Rock´nROll)
Angebote mit Gagenvorstellung bitte per PN. Details gibt es gerne auf Anfrage.
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Danke für die Infos. Jetzt noch die Frage, was der Generator bei Strömen größer 29 A macht, und was er macht bei unsymmetrischer Belastung. Geht die Drehzahl runter? Also die Frequenz und die Spannung? Sprich: wie stabil ist der Generator, also der Antriebsteil gegen Überlastung. Daraus ergibt sich ja, wie schnell ich Abschalten muss, und ob alle 3 Phasen geworfen werden müssen.
Edit:
Zitat von "PMN-Concepts"Das ganze über einen MSS laufen zu lassen wäre wohl die einzige Möglichkeit, habe das vorhin im Lager mal durchgespielt, ein normaler Eaton MSS löst bei einphasiger belastung nicht aus, erst wenn der Schwellenstrom erreicht ist. Grundprinzip ist ja wie ein gewöhnlicher LSS, sprich: Thermisch/Magnetisch.
Das verstehe ich nicht so ganz: der MSS schaltet bei Überschreiten des Stromes in einer Phase alle 3 Phasen ab.
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Ein Fehlerstrom löst einen RCD aus. Ein LS-Schalter (Sicherung) oder MSS löst bei Überlaststrom oder Kurzschlussstrom aus, nicht bei Fehlerstrom.
Bis jetzt ist immer noch undeutlich: wenn eine Phase überlastet ist, soll die Sicherung alle 3 Phasen abschalten oder nur eine? Hat das Aggregat überhaupt 3 Phasen? Welches Netz baust du auf, TN-Netz? Ist der Sternpunkt des Aggregates geerdet? Diesel- oder Benzin-Aggregat? Träge oder flinke Absicherung?
Fragen über Fragen, erst dann lässt sich vorhersagen, was bei Überlastung passiert, und wie man dem entgegenwirkt.
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Die Frage ist: was soll geschützt werden? D.h. bei welchem Strom soll die Sicherung innerhalb welcher Zeit abschalten? So braucht auch eine NH-Sicherung mit einem Nennstrom von 25 A ca. 60 Sekunden, um bei 32 A abzuschalten.
Eine Möglichkeit, den Abschaltstrom einzustellen, wäre ein Motorschutzschalter:
(ich erlaube mir mal den Link, ist ja keine VA-Technik)
Bleibt das Problem mit der Abschaltzeit: um schnell abzuschalten benötigt er einen Kurzschlusstrom von 12 x Nennstrom, also bei 29A benötigt er 348 A.
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...finde ich jetzt nicht so schlimm. Zumindest das mit den Ampelbändchen wird bei uns in der Gegend schon lange umgesetzt. Und, wie ich immer böse sage: Da sieht man bei den Mädels gleich am Bändchen, ob sie so jung sind, dass man sich strafbar machen würde....
*duck* -
Zitat von "Kracky"
Wie schon aus dem Namen hervor geht, er ist der Verantwortliche für die Veranstaltungstechnik und nicht das Mädchen für alles. Ich glaube nicht das dieser, sollte er den dort vorhanden gewesen sein auch nur im geringsten die Möglichkeit hatte über die Wetten der Wettkandidaten mit zu bestimmen, wäre auch langsam etwas überzogen oder?
Das ist keineswegs überzogen, sondern so gedacht. Der Verantwortliche für Veranstaltungstechnik soll u.a. in der Versammlungsstätte auf die Sicherheit des Publikums, der Mitarbeiter und der Künstler achten. Wer sonst sollte das tun und wäre dafür qualifiziert? Die IHKs schreiben dazu:
ZitatAlles anzeigenIn leitender Funktion ist er zusätzlich mit der Konzeption und Kalkulation von Veranstaltungen
und Produktionen sowie deren Durchführung betraut. Er leitet Produktions- und
Serviceteams in den veranstaltungstechnischen Bereichen und plant in diesem Zusammenhang
Arbeitsabläufe oder beurteilt eigenständig die Sicherheit und die Infrastruktur von
Veranstaltungs- und Produktionsstätten. Darüber hinaus kann er verantwortlich sein für Geräte
und Anlagen, die Energieversorgung vor Ort, die Bewertung und Durchführung von
Spezialeffekten und vieles mehr.Sein Einsatz ist also nicht auf die Veranstaltungstechnik beschränkt sondern umfasst auch alle anderen sicherheitstechnischen Bereiche, vom Brandschutz über Bestuhlungsplan, Flucht- und Rettungswege, bis zur Beurteilung von Künstlereinsätzen, Arbeitszeiten, usw.
Und wie ich oben schon zitierte: "Ausserdem sagt BGV-C1, § 20 "Gefährliche szenische Vorgänge": (3) Künstlerische Forderungen hinsichtlich der Dekoration und Darstellung dürfen
nicht realisiert werden, wenn die Bühnen- und Studiofachkraft aus Sicherheitsgründen
gegen sie Einwendungen erhebt.
"Daraus folgt, dass der Künstler eben nicht "Narrenfreiheit" hat, sonder der VfV eine Gefährdungsbeurteilung machen muss.
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Ja, der Threadstarter hat sicher ein Messgerät.
Ja, der Threadstarter weiss sicher, welche Messungen er durchführen muss.
Nein, bei der Schutzleiter-Widerstandsmessung steht das Gehäuse nicht unter Spannung.
Nein, die DIN/VDE-0751-Prüfung ist für medizinische Geräte, und nicht die 0701-0702-Prüfung für ortsveränderliche Betriebsmittel.
Nein, Messgeräte werden nicht geeicht, sondern kalibriert.Ja, Betriebsmittel können Schaden nehmen, wenn ich z.B. ein Betriebsmittel mit Schaltnetzteil bei der Isolationswiderstandsmessung mit 500 V DC messe.
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Wieso netto? Das hängt doch bei Festanstellung unter anderem von der Steuerklasse, der Krankenversicherung, der Konfession, usw. ab.
IMHO: bei 160 Monatsarbeitsstunden wird ein Einstiegsgehalt von 1600,-- Euro brutto realistisch sein. -
Obwohl hier der Thread schon wieder Richtung Kartoffelsalat abdriftet muss ich auch noch meine Senf dazugeben, bevor die Würstchen kommen
Zitat von "dechnikusch"dumme frage :
-> was hat dieses thema hier nun mit ton- und lichttechnik usw. zu tun ?Zunächst frage ich mich, wo der Verantwortliche für Veranstaltungstechnik hier war. Wie hat er die Darstellung eingeschätzt und welche Maßnahmen zur Sicherheit hat er empfohlen/angeordnet?
Wo war der (allgegenwärtige) Sicherheitsingenieur? Laut Zeitungsberichten hat er hier keine Gefahr gesehen. Die Gefährdungsanalyse würde mich ja mal interessieren.Ausserdem sagt BGV-C1, § 20 "Gefährliche szenische Vorgänge": (3) Künstlerische Forderungen hinsichtlich der Dekoration und Darstellung dürfen
nicht realisiert werden, wenn die Bühnen- und Studiofachkraft aus Sicherheitsgründen
gegen sie Einwendungen erhebt.Und die Durchführungsanweisung zu § 21: Zu den Artisten zählen z. B. Sensationsdarsteller (Stuntmen).
Soweit zum Thema, warum wir das hier diskutieren sollten.
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Ob ein Gerät mit Gut/Schlecht-Anzeige und eine Unterwiesene Person ausreicht ist umstritten. Hier die Kurzfassung:
Zitat von "elektrofachkraft.de"Wer die Sicherheit von elektrischen Geräten prüft, muss nicht nur die Messtechnik beherrschen und die Grenzwerte kennen, er muss vor allem die Messwerte interpretieren können. Ein noch nicht erreichter Grenzwert (also grün) kann aber durchaus bedeuten, dass das Gerät nicht in Ordnung ist, da der Messwert ein Vielfaches des angemessenen Wertes beträgt und auf eine schleichende Verschlechterung hinweist.
Der automatisierte messtechnische Ablauf wertet jedoch i.O. also grün. Diese Entscheidung muss jedoch der Prüfer treffen, ob die gemessenen Werte zu einem ordnungsgemäßen Zustand des Prüflings passen. Das kann keine auf die Schnelle angelernte Kraft, das kann nur eine für diese Aufgabe besonders befähigte Person sein. Sie muss neben einer fundierten Grundausbildung in der Elektrotechnik für diese Prüfungen besonders geschult und die relevanten elektrotechnischen Regeln und Vorschriften sehr gut kennen und zur Anwendung bringen. Auch muss sie ständig auf den neusten Stand der Normen, Verordnungen und Gesetze sein.
Das Prüfgerät finde ich sehr interessant. Allerdings bleiben ein paar Fragen, nachdem ich mir auf der Herstellerseite das Datenblatt ansah: Schutzleiterprüfung mit Schutzleiterwiderstand: Woher weiss das Messgerät beim Schutzleiterwiderstand, wie lang die Leitung ist? Im Datenblatt steht: Grenzwert > 0,3 Ohm (Geräte), > 1 Ohm (Verlängerungen). Beides muss aber KLEINER heissen. Und gilt nicht automatisch für Geräte, sondern für Leitungen bis 5 m, +0,1 Ohm usw.....
Woher weiss das Prüfgerät, ob es sich um ein Schutzklasse I oder II oder sogar III-Betriebsmittel handelt?
Die hier angegebenen Grenzwerte für die Isolationswiderstandsprüfung (Fehleranzeige:
- Schutzklasse I:
< 500 KOhm +/- 10%
- Schutzklasse II:
< 2 MOhm +/- 10%) gelten nicht mehr.
Dass ich bei Schaltnetzteilen und Entstörkondensatoren die Isolationsprüfung überspringen oder mit 250 Volt durchführen muss, ist ja klar. (Sollte aber auch die EuP wissen.)Warum es als DIN/VDE-0105-Prüfgerät bezeichnet wird ist auch nicht ganz klar. Für die Prüfung elektrischer Anlagen fehlt hier die RCD-Prüfung, Netzinnenwiderstand, Schleifenimpedanz (und Isolationswiderstandsmessung).