Zitat von "BillBo"Die Neufassung der „Handwerkerregel“ besagt u.a., dass
...- die Aufzeichnungspflicht innerhalb der 50Km – Grenze bis 7,5t entfällt. Mit dem 7,5er oder dem Sprinter mit Hänger vom Lager bis zur 49Km entfernten Veranstaltungshalle: keine Pflicht zur Dokumentation.
Mit dem 7,5-Tonner innerhalb der 50 km: nein.
mit dem Sprinter mit Anhänger: ja. Zumindest nach meiner bisherigen Recherche....