Hallo,
suchen noch ein oder 2 Hands für Abbau von Ton und Licht, Nacht vom 25.12. auf 26.12., ca. 2.30 Uhr bis 5 Uhr. Raum MKK/MSP.
Angebote bitte per PN.
Viele Grüße
Hallo,
suchen noch ein oder 2 Hands für Abbau von Ton und Licht, Nacht vom 25.12. auf 26.12., ca. 2.30 Uhr bis 5 Uhr. Raum MKK/MSP.
Angebote bitte per PN.
Viele Grüße
Zitat von "mikee mike"Oder das Kollegen mit "bis zu 60% auf Verleihware" werben ... rofl :shock:
Schlimmer finde ich, daß Kollegen dem Endkunden Angebote geben, in dem die Einzelpreise aufgeführt sind und dann 59 % Rabatt auf den Endpreis gewährt wird. Wenn ich das Material beim Kollegen zumiete bekomme ich nur 30 %..... ![]()
wenn ich mein Amprack nur für die Pa-Hoch/mittel/tief benutze schon, aber wenn ich damit auch mal 4, 6 oder 8 Monitorwege betreibe, machen gleich große Amps schon Sinn, und das Ganze flexibler....
Zitat von "Manuela"Hab ich auchschon gemacht, mit Elkos von "Accuphase", die sind innen nun Epcos, allerdings ohne Abzug von C oder U :lol:
..damit ist doch klar, woher es kommt
*duck*
Ich brauche mindestens 4 Drumspuren: 1. Kick, 2. Snare, 3. HH und OHs, 4. Toms. Evtl. die OHs mitauf die Tomspuren. Dann 5. Bass, 6. Git., 7./8. keys und 9. Vocs, 10. Atmo. Alles sehr eng, aber anders bekomme ich keinen fetten Sound hin...
Zitat von "Chris Romberg"würde vorschlagen bei:
JB Audio (Jens Buchholz)
Deelight (Alex Weber)
MKM Showtechnik (Markus Rotter)anzurufen.
Gruß
Chris
...oder uns ![]()
Die Muster-VStättVO wird von den einzelnen Bundesländern umgesetzt, bei Dir also vom Land Hessen. Vielleicht ist dies die Vorschrift, die sie gemeint haben....
Sie gilt auch für Kirchen, bei nicht-Gottesdienst-Veranstaltungen. Da Du jetzt nicht die Bänke rausreissen kannst, die Notausgänge und Fluchtwege vielleicht nicht die erforderliche Breite haben, keine Löscheinrichtungen vorhanden sind, usw. muss Du eine Gefährdungsanalyse machen (bei einem Rockkonzert mit stehendem und tanzenden Publikum z.B. mehr Gefahr als bei einem Konzert eines Männerchores). Daraus ergeben sich dann in Absprache mit der Genehmigungsbehörde (Bauamt, Ordnungsamt) und der Feuerwehr die zu treffenden Maßnahmen (BSW, Feuerlöscher, Sanitäter, etc.).
Und die paarweise (weg-/kanalweise) Abschirmung dient ja auch dazu, das Übersprechen zwischen den Kanälen zu verringern...
Oder die Vocals splitten auf 2 Kanäle, einmal Monitor, einmal FoH
Soweit alles richtig. Allerdings hat der Verteiler keinen FI/RCD, somit darfst Du ihn nur auf Veranstaltungen einsetzen, wenn die CEE-Dose in der Wand über einen FI/RCD verfügt.
aus dem Manual: "Das Vorhörsignal wird an dasselbe Ausgabeziel gesendet wie das
Abhörsignal. Wenn Sie den Monitor-Ausgang ausschalten, wird das
Cue-Signal daher nicht mehr an die angeschlossenen Monitorlautsprecher
gesendet. Die PHONES-OUT-Buchse an der Vorderseite
des Geräts gibt jedoch stets das Cue-Signal aus, ungeachtet der
Einstellung Monitor ein/aus. Näheres zur Monitor-Funktion finden
Sie unter „Verwenden der Monitor-Funktion“ (→ S. 146)."
RTFM.
"Falls erwünscht, können Sie nur Ausgangs-Ports für
MONITOR OUT L und R angeben und die Signale über zwei
Lautsprecher abhören. Wenn für MONITOR OUT C kein
Ausgangs-Port angegeben ist, wird durch die Aktivierung der
Schaltfläche MONO oder der LCR-Schaltfläche als Monitor-
Signalquelle das Signal des MONO-Kanals automatisch über
MONITOR OUT L/R ausgegeben."
@M-Light Lichttechnik: solltest wenigstens die Quelle angeben, wo Du kommentarlos Texte rauskopierst (ABB)
Ruf doch mal bei Harman an. Da gibt´s im Service kompetente Leute, die Dir evtl. direkt am Telefon die Ursache sagen können...
Zitat von "Andy006"das ganze Thema ist vom Tisch. Anruf beim Steuerberater hat es geklärt. Diese geplante Neuegelung der GWG's wird NICHT umgesetzt.
Nach Infos meiner IHK wird sie umgesetzt. Kannst Du das Nicht-Umsetzen belegen?
Hallo,
suchen noch einen Hand für den 17.11.07 in Ludwigsburg bei Stuttgart.
Einen Sprinter entladen und mit Techniker aufbauen, nachts wieder zurück.
Zeiten ca. 13 bis 16 Uhr, und 1 bis 3 Uhr.
Angebote bitte per PM.
Danke.
...oder dass die Belastung durch das tägliche Transportieren und den permanenten Auf- und Abbau für das Material höher ist... Wie dem auch sei: Ausgangspunkt war die Frage, ob eine Drahtseilaufhängung mit C1-Klemme übersichert werden muss (bei einsträngiger Aufhängung) und die Aussage, daß bei ausreichender Dimensionierung des Seils, dieses nicht gesichert sein müsste.
Sehe ich eben anders. Und ich habe lieber ein Safety mehr, als eins zu wenig. Aber diese Diskussion gab´s hier schon öfters....
Es geht um dieses Zitat, richtig?
Ortsveränderliche Beleuchtungs-, Bild- und Beschallungsgeräte müssen durch zwei unabhängig voneinander wirkende Einrichtungen gegen Herabfallen gesichert sein. Wird die zweite unabhängige Sicherung durch ein Sicherungsseil oder eine Sicherungskette realisiert, so gelten die in dieser Berufsgenossenschaftlichen Information aufgeführten Anforderungen.
Bei ortsfesten Einrichtungen kann auf die zweite unabhängige Einrichtung verzichtet werden, wenn die Befestigung ausreichend bemessen, nur mit Werkzeug zu lösen sowie gegen Selbstlockern gesichert ist.
Wo steht da was von Bedienfehlern? Wo les ich da, daß eine Sekundärsicherung entfallen kann, wenn ich keine Bedienfehler mache?
Oder Materialfehler... in jedem Fall ist sie nötig.
Ich schrieb ja auch "Das ist schon klar. Aber ich meinte, wenn ich einen Gegenstand an ein Seil und mit dieser Klemme aufhänge, brauche ich eine 2. Sicherung, da das Seil ja reissen könnte. Also die Klemme mag durchaus C1 sein, das Seil aber noch nicht."
Siehe das Beispiel mit der Spiegelkugel. Und eine "BGV C1-Zertifizierung" beinhaltet für mich diese notwendige zweite Sicherung. Und wie gewährleistet Du eine Fallhöhe von 20 cm, wenn Du ein Moving Head oder einen Lautsprecher mit 2 dieser Seile aufhängst und eines reisst?
Zitat von "ADMIN"Wenn ein Seil (oder eine Kette) ausreichend dimensioniert ist (Faktor 10 bzw 12), dann ist dafür keine Sekundärsicherung erforderlich.
Wie begründest Du das? Die ausreichende Dimensionierung ist in BGV C1 § 9 beschrieben, das ist richtig. Aber ein Verzicht auf die Sekundärsicherung nach § 7 finde ich nirgends....? Die BGI 810-3 (SP 25.1/2-4) gibt da ja nähere Auskunft.