Wenn Du auf Vorsteuerabzug bestehst mußt Du Umsatzsteuervornameldung machen (vierteljährlich). Normal wärst Du nach der Kleinunternehmerragel davon befreit, würdest also keine Umsatzsteuer ausweisen und abführen, sowie in den Rechnungen auf die Befreiung hinweisen, könntest aber im Gegenzug keine Vorsteuer abziehen.
In der Einkommensteuer (EÜ) kannst Du dann aber den Gesamtbetrag mit Umsatzsteuer als Kosten geltend machen.
Du willst das vorhandene Material in die Firma einbringen. Wie und ob das geht: Steuerberater fragen. Das Material ist ja schon vorhanden vor der Firmeneröffnung. Es dann aber wieder da rauszubekommen erfordert Buchwertabgänge, sofern es abzuschreiben ist/war.