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  2. timotimo

Beiträge von timotimo

  • Ist das LA so richtig geflogen?

    • timotimo
    • 6. August 2010 um 14:41

    Danke, jetzt habe ich verstanden, was Bobson mit "Behilfsmittel" meinte.

  • PMA 5/2010

    • timotimo
    • 6. August 2010 um 14:38

    Ich habe den Artikel inzwischen auch gelesen. Gut finde ich, dass Probleme mal angesprochen werden. Im Konkreten zu wenig Personal, nicht fertiggestellte Bühnen und Lichttower, sowie Sicherheitsmängel. Weniger gut finde ich, dass eine Firma und eine einzelne Person angeprangert werden. Viel Konkretes zu den Sicherheitsmängeln gibt es auch nicht.

    Eine konkrete Fachfrage dazu. Ich erlaube mir mal zu zitieren:

    Zitat

    Die Tanks waren lediglich mit Spanngurten an den Truss-Towern festgemacht, wobei die Gurte bestimmt nicht B1-geprüft waren, da es Baumarktgurte waren.


    Wie wäre die fachlich richtige Lösung?

  • Ist das LA so richtig geflogen?

    • timotimo
    • 6. August 2010 um 14:10
    Zitat von "Bobson"

    Soweit ich weiß, sind Lastschlaufen nur behilfsmittel und was daran hängt muss gesichert werden!!!!

    Mit welcher Begründung (wo steht das)?

  • LINKS Protokolle, Auflagen u.ä.

    • timotimo
    • 4. August 2010 um 20:32

    Und jetzt noch der Kommentar des Innenministers: http://www.nrw.de/meldungen-der-…richt-vor-9523/

    Demnach liegt die Schuld bei den Ordnern und der genehmigenden Stadt.

  • LINKS Protokolle, Auflagen u.ä.

    • timotimo
    • 4. August 2010 um 20:05
    Zitat von "timotimo"


    Seite 34: Die Bauzäune im Bereich der Rampe waren im Bauantrag nicht enthalten. Auch durften hier keine Polizeifahrzeuge parken! (habe ich mich schon länger drüber gewundert...)

    Brezelstand war auch nicht genehmigt.

    Darauf hat der NRW-Polizei-Inspekteur geantwortet (http://www.fr-online.de/panorama/zwisc…60/-/index.html:(

    "Laut Wehe waren die Polizeifahrzeuge an dieser Stelle abgestellt, „um einen sofortigen Ortswechsel der Einsatzkräfte“ vornehmen zu können. Die Gitter um diesen Bereich seien nicht von der Polizei aufgestellt worden. „Die Abgitterung umfasste einen wesentlich größeren Bereich als der Platzbedarf der Fahrzeuge.“"

    Muss ich mir merken, wenn ich nächstes Mal vor einem Notausgang parke... :)

  • LINKS Protokolle, Auflagen u.ä.

    • timotimo
    • 4. August 2010 um 19:01

    Zwischenbericht einer Beurteilung der Rechtslage, den die Stadt Duisburg bei einer Rechtsanwaltskanzlei in Auftrag gegeben hat:
    http://www.duisburg.de/news/zwischenbericht_loveparade.php

    Demnach liegt die Schuld beim Veranstalter und der Polizei. Die Stadt würde keine Schuld treffen, sie hätte keine Einflussmöglichkeit auf die Vorgänge gehabt.

    Edit: interessant auf Seite 7: das genehmigte Veranstaltungsgelände endete nicht vor den Tunneln, wie bisher angenommen, sondern am Fuß der Rampen! Die Tunnel waren öffentlicher Straßenbereich, und wurden dem Veranstalter aber als Sondernutzung übertragen.

    Interessant auch die Planungen des Veranstalters zu Lagezentrum und Bündelfunk, so wie zur Besuchersteuerung auf Seite 9 und 10.

    Seite 17: bei einem durchgespielten Szenario einer Überfüllung sollte u.a. die Kommunikation über eine Telefonkonferenz erfolgen, die Besucher an den Sperrstellen über Lautsprecher vom Veranstaltungsgelände aus (durch den Veranstalter) informiert werden, ebenso auf den Zulaufstrecken (durch die Stadt Duisburg, siehe Seite 30) !?

    Seite 22: der Betreiber des Geländes (Fa. Aurelis) hat den Bauantrag gestellt! Das war bisher nicht bekannt (Betreiberhaftung!).

    Auf Seite 22: bei einer kompletten Entfluchtung würde das Konzept versagen! Aber das gab es in den letzten 20 Jahren Loveparade nicht, und wäre daher unwahrscheinlich!?

    Seite 26: Bodengutachten erwähnt

    Seite 27: Entfluchtungsanalyse erwähnt, wenn alle 250.000 Besucher das Gelände durch die tunnel verlassen. (Das wäre mal interessant)

    Seite 28: Bauabnahme erfolgte am 23.07.10 bis nach 23 Uhr.

    Seite 31: Bei Überfüllung des geländes sollten die Besucherströme vor den Tunneln gestoppt werden. (was es aber bekanntlich nicht war....)

    Seite 32: Mängel in der Bodenbeschaffenheit mussten nach Bauabnahme noch beseitigt werden.

    Seite 33: Polizei forderte vom Veranstalter, mit Durchsagen die Verteilung der Besucher auf dem Gelände zu verlagern.

    Seite 33: Um 17 Uhr wurden erst Notausgänge für abwandernde Besucher geöffnet.

    Seite 34: Die Bauzäune im Bereich der Rampe waren im Bauantrag nicht enthalten. Auch durften hier keine Polizeifahrzeuge parken! (habe ich mich schon länger drüber gewundert...)

    Brezelstand war auch nicht genehmigt.


    Soweit meine kurze Zusammenfassung. In Klammern jeweils Kommentare von mir. Leider bricht der Bericht hier ab. Die zitierten Anlagen/Unterlagen sind nicht enthalten, wären aber ganz aufschlussreich.

    Edit 2: Es wird im Bericht nicht erwähnt, warum so stark von der VStättV abgewichen wurde, und ob politische Einflussnahme erfolgte. Allgemein fallen viele Schreibfehler auf. Offensichtich wurde der Bericht sehr hastig erstellt.

  • Verantwortlichkeiten

    • timotimo
    • 4. August 2010 um 18:51

    Ich habe ihn oben schon gepostet, aber ich schreibe den Link hier nochmal hin:
    http://www.spiegel.de/video/video-1077726.html ab ca. 8:50.

    Eine Zusammenarbeit gab es da schon. Aber wohl fehlende Kommunikation, fehlende Kompetenzabgrenzung/Entscheidungsbefugnis. Ein Organigramm hilft da meist.

    Nach meinem Verständnis der Versammlungsstättenverordnung hätte das Bauamt auch die Umsetzung des §38 fordern müssen und kontrollieren müssen. Klar, das ist viel, was da kleiner Beamter des Bauamtes machen soll. Aber so ist doch die Verordnungslage, oder?

  • Verantwortlichkeiten

    • timotimo
    • 4. August 2010 um 17:29

    Das ist aber bereits in §38 der MVStättV (oder in NRW SBauV) gefordert:

    "(3) Der Betreiber muss die Zusammenarbeit von Ordnungsdienst, Brandsicherheitswache und
    Sanitätswache mit der Polizei, der Feuerwehr und dem Rettungsdienst gewährleisten."

    Und da stellen sich wieder die Fragen: wer war der Betreiber und warum wurden diese Vorgaben nicht eingehalten? ...womit wir uns im Kreis drehen... :(

  • Was können WIR in Zukunft verbessern, um das zu vermeiden???

    • timotimo
    • 4. August 2010 um 16:23

    Wenn du nur am Mischpult stehst: ja, dann solltest du (nur) die Leute nicht taub machen. Es gibt aber hier auch noch Verantwortliche für Veranstaltungstechnik, Meister für Veranstaltungstechnik, Technische Leiter, Projektleiter, Ingenieure, u.v.a., die sehr wohl in der Planung und mit der Umsetzung, sowie Kontrolle der Maßnahmen auf solchen Veranstaltungen betraut und damit mit oder sogar allein verantwortlich für die Sicherheit der Besucher sind. Daher gehört die Diskusssion hier sehr wohl hin.
    Wem das zu weit entfernt von seiner Toni-Tätigkeit ist, der muss das Brett ja nicht lesen :)

  • Verantwortlichkeiten

    • timotimo
    • 4. August 2010 um 16:17
    Zitat von "ibkoeppen"

    "4. Gab es eine gemeinsame Einsatzzentrale von Feuerwehr, Sanitätern, Polizei, Veranstalter, usw.?"

    Auch wenn es in andere Threads besser passen würde poste ich es mal hier: in Spiegel-TV waren Bilder aus dem "Krisenstab" zu sehen, wo (offensichtlich während der Veranstaltung) die Verantwortlichen zusammensaßen. Aber großartige Kommunikations-/Überwachungseinrichtungen waren nicht zu erkennen.

    http://www.spiegel.de/video/video-1077726.html ab ca. 8:50.

  • Innenhof Schloss - wieviel PAX erlaubt?

    • timotimo
    • 4. August 2010 um 10:39

    Das ist vollkommen OT, aber sky hat mich gemeint :D

  • Tontechniker Raum Frankfurt, 21.08.10

    • timotimo
    • 3. August 2010 um 21:49

    Hallo,

    für den 21.08. suchen wir einen erfahrenen, professionellen FoH-Tontechniker im Raum Frankfurt, der in kurzer Zeit 2 bis 3 Rockbands über die Bühne schieben kann, und dabei noch ein gutes Ergebnis abliefert.

    Aufbau, mit kleinem Bühnendach, Bühne, etwas Licht und Ton, Soundchecks, Veranstaltung, Abbau. Helfer werden gestellt.

    Erfahrung mit Digitalpulten, am besten mit iLive und LS-9 zwingend erforderlich. Evtl. ist zeitweise nur Pultbetreuung (Babysitten) erforderlich.

    Angebote und nähere Infos per PN.

  • Zulässige Arbeitshöhe auf Rig oder Leiter ohne Sicherung?

    • timotimo
    • 3. August 2010 um 21:01

    Hmmmm, BGV C2, C22 und C25 treffen doch bei uns nicht so ganz zu. Natürlich kann man sie als Erkenntnisquelle oder Regel der Technik heranziehen. Was Leitern betrifft hatten wir ja die (zurückgezogene) BGV D36, jetzt gibt die BGR500 einiges her. Ansonsten BGI694.

    Grundsätzlich sollte eine Gefährdungsanalyse nach ArbSchG/BetrSichV/TRBS1111 erfolgen, in Verbindung mit TRBS 2121.

  • Innenhof Schloss - wieviel PAX erlaubt?

    • timotimo
    • 3. August 2010 um 20:52
    Zitat von "ADMIN"

    Wie ist das gerechnet?

    Sorry, das ist natürlich Unsinn :oops: hatte die falsche Zahl im Kopf. Falcos Rechnung ist korrekt. 1200 Pax.

  • Innenhof Schloss - wieviel PAX erlaubt?

    • timotimo
    • 3. August 2010 um 14:30

    700 Pax. Alles weitere muss noch überprüft und genehmigt werden (Tor muss geöffnet und arretiert sein, Fluchtwege ohne Hindernisse wie z.B. Schwellen und durchgängig mind. 3m/1,2m Breite, Sicherheitsbeleuchtung, Notausgangsbeschilderung, usw.)

  • Kommunikation der Ordnungskräfte

    • timotimo
    • 3. August 2010 um 14:23

    Was hätte man tun können?

    4. Die Floats ans andere Ende des Geländes fahren, um die Party dorthin zu verlagern. Das sollte am Ende der Rampe Platz schaffen, um den Andrang an der Rampe zu entlasten. Dann Notausgänge öffnen und dem gehenden Publikum als Ausgang zuweisen.

  • Planung und Genehmigung nach Duisburg 2010

    • timotimo
    • 3. August 2010 um 14:19

    OT: Hamster: Sorry, habe es korrigiert. /OT

  • Planung und Genehmigung nach Duisburg 2010

    • timotimo
    • 2. August 2010 um 18:13
    Zitat von "Hamster"

    Es muss irgendwie herbeigeführt werden, dass Leute, die Veranstaltungen abhalten (bzw. Genehmigungen ausstellen) auch befähigt sind, dass zu tun. Im Umkehrschluss darf jemand, der keine passende Befähigung inne hat, nichts dergleichen tun.


    Dem stimme ich zu.

    Zitat von "Hamster"

    Aber:

    Ich bin kein Freund davon, Fähigkeiten allein an irgendwelchen Papieren festzumachen. Zum einen bedeutet der Fetzen Papier mit meinem Namen drauf nicht, dass ich über Gewissen und Moral verfüge; zum anderen hätte ich selbst im Zweifelsfall nicht den passenden Lappen - ich habe (ausser mehr oder weniger Erfahrung) zwar ein Diplom, aber keinen Meister. Ich habe mich auch arroganter weise das eine oder andere Mal darauf zurück gezogen, immerhin Ingenieur zu sein und auf das Vorhandensein eines Meisters gepfiffen.


    Aber genau diese Qualifikation verlangt der Gesetzgeber eben, und das aus gutem Grund. Der unterschreibende Meister ist mit in der Haftung. Und das sollte er sich gut überlegen! Im Zweifelsfall den Job ablehnen. Aber Aufgabe des Meisters ist es nicht nur immer NEIN zu sagen, sondern mit seiner Erfahrung Lösungswege aufzuzeigen.


    Das Thema Restrisiko finde ich ..... na ja. Auch wenn es nur wenige Tote in Deutschland jedes Jahr auf Veranstaltungen gibt, jeder ist einer zu viel! Und das ist unabhängig von der Veranstaltungsgröße. Ich mache mal ein böses Beispiel auf: Angenommen der Veranstalter macht eine Theateraufführung in einem Gewölbekeller mit 100 Besuchern, aber ohne 2. Fluchtweg. Bei einem Feuer kommen dann 80 Menschen um. Und auf der Loveparade kommen bei 200000 Besuchern 21 um. Ist das akzeptables Restrisiko? Ist die Sicherheit zu beschränken auf große Veranstaltungen? Ich finde zweimal nein!

    Edit: Zitat korrigiert.

  • VStättVO ./. Open Air: Welche Vorschriften sind anzuwenden?

    • timotimo
    • 1. August 2010 um 21:00

    Die Fragen von Christian wurden ja schon beantwortet. Ich möchte nur noch fachlich richtig stellen: das Ding heisst "Versammlungsstättenverordnung".

    Sorry für Korrintenk.ckerei. Aber wir wollen das ja fachlich korrekt diskutieren.

  • Planung und Genehmigung nach Duisburg 2010

    • timotimo
    • 1. August 2010 um 20:45

    Ich hake hier mal ein, obwohl jetzt schon einige Threads in diese Richtung gehen. Was soll sich zukünftig ändern? Dazu muss man schon eine Bilanz ziehen, was falsch lief. Ich denke, wir haben genug Verordnungen, Gesetze und Vorschriften. Meiner Einschätzung nach wurden diese nicht umgesetzt, und ihre Umsetzung nicht überwacht. Daher ganz berechtigt die Frage: soll es einen „Veranstaltungs-TÜV“ oder eine übergeordnete Stelle, z.B. beim Innenministerium geben?

    Ich bin der Meinung, beides ist nicht nötig. Trotzdem ist die Überwachung der Umsetzung und Einhaltung der Vorschriften und Gesetze erforderlich. Eine freiwillige Selbstkontrolle funktioniert oftmals nicht, wie auch andere Veranstaltungen zeigen. Wer soll es kontrollieren? Grob gesagt ist das Bauamt für baurechtliche Vorschriften (Landesbauordnung oder Sonderbauverordnung, Versammlungsstättenverordnung, Standsicherheit/Prüfbuch) zuständig, das Gewerbeaufsichtsamt (oder staatliches Amt für Arbeitsschutz) für die Einhaltung von z.B. Arbeitszeitgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, sowie die Technischen Aufsichtsbeamten der Berufsgenossenschaften für die Überprüfung der Einhaltung Ihrer Vorschriften (z.B. BGV C1 und A3). Diese Zergliederung führt oft dazu, dass z.B. der Mann vom Bauamt sagt: „bin ich nicht für zuständig“. Neben den unterschiedlichen Zuständigkeiten ist auch die Erfahrung/Qualifikation der einzelnen Stellen sicherlich ein Problem. Das gilt auch für eine übergeordnete Stelle beim Innenminister, falls sie geschaffen werden sollte. Soll diese Stelle alle zukünftigen (auch kleine Veranstaltungen) überprüfen? Ich denke nein.

    Damit alle Vorschriften eingehalten werden hat der Gesetzgeber den „Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik“ eingeführt, der alle Bereiche überwachen soll. In einem anderen Thread habe ich gefragt, ob dieser (oder besser mehrere) in Duisburg vorhanden waren. Dazu gibt es noch keine Informationen.

    Wie kann man das in Zukunft vermeiden oder umsetzen? Ich würde mir folgende Regelung wünschen: Mit der Anmeldung der Veranstaltung beim Ordnungsamt müssen Unterlagen abgegeben werden, die vorher von einem (externen, unabhängigen) Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik auf ihre Schlüssigkeit und Gesetzeskonformität überprüft und unterschrieben wurden. Diese Unterlagen sollten enthalten (unvollständige Aufzählung): Bestuhlungsplan/Grundrisse, Flucht- und Rettungswegeplanung (mit Beschilderungsplan, Sammelpunkten, etc.), Zu- und Ausgangsplanung mit An- und Abreiseplanung/Parkplatzplänen, Ordnungsdienstplanung, Sanitätsdienstplanung, Brandschutzplan, Gefährdungsanalyse für das Publikum, grobe Technikpläne. Auf der Veranstaltung sollte dann die Umsetzung dieser Pläne von einem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik überprüft werden. So ist es ja auch in der Versammlungsstättenverordnung vorgesehen. Allerdings wird oft der Verantwortliche nicht bestellt, und auch seine Anwesenheit/Beauftragung nicht überprüft. Ebensowenig das Vorhandensein der Pläne.

    Sicher werden jetzt einige aufschreien, und über zusätzliche Kosten jammern. Ich sehe eigentlich in der Praxis 3 Fälle:

    1. Die Veranstaltung findet in z.B. einem Bürgerhaus, einer Stadthalle, o.ä. statt. Hier sind alle oben aufgeführten Pläne vorhanden, ausser evtl. der Gefährdungsanalyse und der Technikpläne. Bei Standardveranstaltungen aber auch diese (z.B. für eingebaute Technik).
    2. Eine sich wiederholende Veranstaltung. Hier kann man ja auf die einmal erstellten Pläne zurückgreifen.
    3. Eine neue Veranstaltung, z.B. das Open Air auf der grünen Wiese, ein Stadtfest, o.ä. Hier müssen diese Pläne erstellt und überprüft werden, ebenso die Umsetzung.

    Da die Versammlungsstättenverordnung den Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik sowieso fordert, würden also keine zusätzlichen Kosten entstehen. Es wird nur eine Stelle eingeführt, die Rechtmäßigkeit und Umsetzung überwacht. Und die Überwachung des Vorhandenseins dieses Verantwortlichen wäre die Voraussetzung für die ordnungsrechtliche Genehmigung der Veranstaltung.

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