Hallo Rigging-Experten,
beim Studium der Schrift ist mir im §1 (Anwendungsbereich) ein Satz nicht ganz klar.
Bitte verzeiht, wenn das ganze etwas spitzfindig ist, aber ich möchte es eben genau wissen.
Zitat:
Bei ortsfesten Einrichtungen kann auf die zweite unabhängige Einrichtung verzichtet werden, wenn die Befestigung ausreichend bemessen, nur mit Werkzeug zu lösen sowie gegen Selbstlockern gesichert ist.
Zitat Ende
Was ist in diesem Zusammenhang unter "ortsfester Einrichtung" zu verstehen?
- Festinstallation der Einrichtung
- ortsfeste Teile wie Truss und Anschlagmittel
- ???
Vielen Dank für Eure Hilfe
Gruß
Elektrikus