Zitat von "bovo6"Evtl. den Gain - Lautstärkeregler am dbx 166xs zurücknehmen?
Ja, mit dem Output Gain kannst Du den Output an die jeweilige PA anpassen. Dafür muß mit jeder neuen PA auf das Limit neu eingemessen werden.
Zitat von "bovo6"Evtl. den Gain - Lautstärkeregler am dbx 166xs zurücknehmen?
Ja, mit dem Output Gain kannst Du den Output an die jeweilige PA anpassen. Dafür muß mit jeder neuen PA auf das Limit neu eingemessen werden.
Zitat von "bovo6"Danke,...
Hat leider nicht wirklich geholfen.
Nun ja, Volksfest, jeden Abend eine andere Band..
Werde nun den Peak Limiter vor die Verstärker packen.
Und dann die Verstärker runterdrehen, damit nur noch 96db rauskommen. Dann versuchen das Verstärkerrack "zu veplomben".
Eine "richtige" Lösung wäre ein DATEQ mit Meßmikrofon im Master. Der limitiert dann bei Erreichen des eingestellten Pegels am Meßmikrofon den Master.
Alternativ eine Ampel ohne Limitierung, die erfordert dann im Zweifel Personal, um auch durchzusetzen, daß der Band-Kollege sie nicht ignoriert.
Oder jeden Abend den Limiter auf die entsprechende PA einstellen.
Die Limitierung sollte in diesem Fall vom PA-Amping unabhängig sein. Was willst Du bei Aktiv-Systemen machen, die keinen Lautstärkeregler haben? Pads in Kabel einlöten?
Zitat von "Volker Holtmeyer"
Bedarf wurde festgestellt, Bedarf ist höhere als Bestand, es ist also nur eine Frage der Zeit, bis die Verteigerung startet.
Allerdings wird, wie schon zuvor, von der BNetzA auf die Frequenzreserve 900 MHz (zu Zeit durch die Mobilfunkbetreiber für GSM genutzt) hingewiesen.
Interessant finde ich die regelmäßigen Meldungen über erreichte Ausbauziele bei Telekom und Vodafone, dagegen steht ein Bedarf an Spektrum. Das erschließt sich mir nicht.
Egal, unter dem Strich werden wir das Spektrum 710-790 verlieren und sollten dementsprechend investieren (oder auch nicht).
Da wir theoretisch in einer Marktwirtschaft leben, sollten die Mietpreise für Funkstrecken jetzt steigen.
Zitat von "mringhoff"Habe mir gerade ein kleines Spielzeug gekauft:
nennt sich RF-Explorer Handheld Spectrum Analyser
und ist ein Echtzeitscanner.
http://www.monacor.de/produktdetailseite/?artikelid=8987hierfür gibt es auch eine kostenlose Software für Windows und Apple
Ein erster Scan lässt hier in der Firma schon mal die Telekom im Bereich ca. 810-820 MHz erscheinen, allerdings eben nur peakweise in Bandbreiten von ca. 1-2 Mhz, dafür unentwegt.
Glückwunsch.
Mich würde allerdings interessieren, wie "Echtzeit" der Scanner wirklich ist. Aber trotzdem: ein schickes kleines Tool, steht auch auf meiner Kaufliste.
Zitat von "Grossmembran"Bitte beachten:
Von der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung ist die Garantie zu unterscheiden; diese ist insofern freiwillig, als es keine gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe eines Garantieversprechens gibt.
Quelle: WikipediaSprich:
Garantie = freiwillig
Gewährleistung = gesetzlich verpflichtendDas sollte so langsam mal durchgesickert sein.
Unabhängig von der Regelung, sollte der Hersteller oder der Vertrieb aber ein Interesse an einem zufriedenen Kunden haben und in diesem Fall zusammen mit dem Kunden eine Lösung suchen.
Und Gewährleistung ist nur für B2C-Geschäfte gesetzlich vorgeschrieben. Zwischen Gewerbetreibenden herrscht Vertragsfreiheit.
Also noch mal für B2B:
Garantie = freiwillig
Gewährleistung = freiwillig
Und noch mal ganz allgemein. eine Garantie kann vertraglich völlig frei ausgestaltet werden, die Gewährleistung ist festgeschrieben.
Also könnte z.B. ein Hersteller die Garantie abgeben, daß man innerhalb einer Woche weltweit ein Tauschgerät bekommt. Notfalls auch mit dem Hubschrauber im Amazonas. Das würden dann alle Kunden mitbezahlen.
Und Curfew oder Strict Curfew sind immer Headliner...
Zitat von "wora"
bei rein theoretischer betrachtung sicher nicht, im täglichen arbeitsablauf sind 8 fader mehr aber auf jeden fall ein vorteil.
Ich denke, daß die GLD112 einen Platz im Markt finden wird. Der Preisunterschied zu einem T112-System ist groß genug, daß sich der Eine oder Andere überlegen wird, eine GLD zu nehmen, wenn er die Features der iLive nicht benötigt.
Hab am Wochenende meine GLD80-Taufe gehabt und ich stelle fest: Einige Features fehlen mir, andere Dinge kann man auf der GLD schneller und einfacher erledigen.
Und ich mag das iPad immer noch nicht, iPad4: gut zu bedienen, viel zu schwer, iPad mini: gutes Maß und Gewicht, nutzlos zum Fernsteuern.
Ich nehme mal an, daß die neuen Bedienansätze (Faderbelegung etc.) teilweise auch in spätere iLive-Serien einfließen werden.
Zitat von "julian knödler"76% Differenz zwischen meinem und dem einzigen Alternativangebot.
Beide sind ähnlich aufgestellt.... GaragenVERLEIHER eben ... :twisted: Mach ich mir eben ein schönes Wochenende am Baggersee ...
Der verleiht Garagen?
Zitat von "billbo"Richtig.
Aber dann auch bitte nicht Haftpflicht (da geht's um die Schädigung dritter) mit Kasko (Schäden am eigenen Fahrzeug) verwechseln. Das sind zwei völlig unterschiedliche Versicherungen. :wink:Mit freundlichem Gruß
BillBo
Richtig.
Mir geht es hier nur um die Haftpflichtversicherung, die eine Sonderstellung in der Kfz-Versicherung hat (Versicherungspflicht, jeder Kunde muß einen Vertrag angeboten bekommen, Opferschutz).
Bisher war ich der Meinung, daß eine Kfz-Haftpflichtversicherung grundsätzlich zur Schadensregulierung verpflichtet ist, bei grober Fahrlässigkeit des Unfallverursachers (Trunkenheit etc.) diesen dann mit bis zu 5000 Euro in Regress nehmen kann.
Das deckt sich mit einer Erfahrung aus DM-Zeiten, mein Schaden wurde reguliert.
Wie sind eure Erfahrungen?
Zitat von "skyworker"- deinen Glauben hätte ich auch gerne!
Den Haftpflichtversicherer, der einen Personenschaden bei Trunkenheitsfahrt reguliert, möchte ich sehen! Selbst bei 0,3 hört schon die Haftung für Sachschäden auf - da geht nicht mal mehr die Versicherung in Vorleistung.
Hm... Also ich habe nach einem Unfall sowohl Sach- als auch Personenschaden und Verdienstausfall von einer KfZ-Haftpflichtversicherung reguliert bekommen. Und das gar nicht mal so langsam. Die Versicherung hat dann wohl versucht, sich so viel wie möglich vom Verursacher zurückzuholen.
Zitat von "sw474"Leider falsch.
Das funktioniert, schon mehrfach so ausgeführt. Aber: nicht mit Standardartikeln. Sennheiser SVS baut nach Anforderung ein entsprechendes Gerät (Combiner/Splitter), an das alle Antennen und Empfänger angeschlossen werden. Einfach bei Sennheiser Anfragen.
Gruß, Stefan
Was soll die Kiste denn können? Ich vermute auch, wie der geschätzte Kollege:
Zitat von "niggles"Die Kiste wird auch nix anderes machen als eine eingangsseitige HF-Umschaltung. Sich dafür einen teuren Sonderbau (mit den entsprechenden Folgekosten wenn in 10 Jahren mal was kaputt geht oder Teile der Anlage ausgetauscht werden müssen weil die Frequenzen nicht mehr nutzbar sind) ans Bein binden...?
In diesem Fall ist meine vorgeschlagene Lösung um Längen praktischer und in Preis/Leistung besser.
Zitat von "rof"Ich frage hier mal einfach für einen bekannten der leider kein Account hat nach der Stabilität. Er hat da letzte Woche ein wenig Schiffbruch erlitten weil das surface ausgestiegen ist. Irgendwelche Netzwerk Probleme mit den stageboxen beim livebetrieb.
Keine Probleme seit Firmware 1.5.
Auch die 1.91 läuft stabil.
Mehr Information könnte uns helfen zu helfen.
Zitat von "rockline"Eine LKW Plane als Rückwand ist ja generell schon sehr amtlich...und solange es solche Bühnen gibt, sollte auch die Rechtsprechung im Fall der Fälle transparent nachvollziehbar sein. Immerhin wird die Dame ja mit knapp 6k entschädigt - aus der Kasse des Bühnenprofis.
Aber ich stimme dir zu Christian, wenn der Veranstalter in Form der Pfadfinder, Kolping, Kirchengemeinden und ähnlichen Organisationen in Eigenregie mit der Planung und Konstruktion der Bühne iwie involviert ist/wäre. Aber wenn man das offiziell an eine Baubuch führende Fachfirma vergibt, ist man als technischer Laie außen vor. Angenommen der Veranstalter wäre der "Bund katholischer Mütter" - sollte man dann die Kompetenz zur Beurteilung der Bühnenstatik und Vorgaben erwarten?
Wohl kaum, aber in jedem Fall von dem, der die Bühne plant und aufbaut.
Da gebe ich Dir Recht, die Kompetenz sollte bei dem ausführenden Gewerk liegen. Und letztlich ist der Bühnenbauer auch verantwortlich für das, was er baut.
Mir geht es um den Weg, auf dem man Entschädigungen erhält.
Und ganz allgemein kann der Veranstalter durchaus einen Veranstaltungsmeister beschäftigen, der allerlei Fachkompetenz mitbringt. Bei bestimmten Veranstaltungen muß er es sogar. Und der Meister schaut den Gewerken auf die Finger. Trotzdem würde eine Entschädigungsklage im Normalfall zunächst einmal gegen den Veranstalter laufen.
Wer weiß schon, in welcher Form der Auftrag im vorliegenden Fall erteilt wurde. "Geländer sind viel zu teuer, brauchen wir nicht, da stehen nur 5 Minuten lang mal 4 Leute auf der Bühne, die passen auf" Wie gesagt, wir wissen es nicht.
Wir wissen auch nicht, wie die Veranstaltung abgelaufen ist, was vor Ort abgesprochen wurde, wer Personen auf der Bühne eingewiesen hat, OB jemand Personen auf der Bühne eingewiesen hat... Die Unterweisung von Personen, die eine Bühne betreten, kommt meines Erachtens sehr oft viel zu kurz.
Ich möchte hier niemanden in Schutz nehmen, aber ich bleibe dabei:
1. der Veranstalter muß zunächst haften, damit im Gesamtsystem überhaupt ein sinnvoller Weg zu Entschädigungen möglich ist
2. Wir wissen viel zu wenig über den Fall an sich.
Zitat von "rockline"Einspruch euer Ehren - der Weihnachtsmarktveranstalter übergibt als Laie die Ausführung der Bühne einem Fachexperten, dem die Begriffe "Geländer" und "Gaze unten fest" fremd sind.
Soll die Laienspielschar in Form der Werbegemeinschaft, dem Tourismusamt, oder wer auch immer hier die einschlägigen Reglen kennen?
Wenn ich Hochhausbesitzer bin und muss ein Gerüst stellen lassen - dann muss ich ja auch nicht 30 Meter hocklettern um zu schauen, ob die Experten oben ordentlich befestigt haben! Dafür beauftragt und bezahlt man eine Firma vom Fach, und die ist für das vermietete Gewerk auch verantwortlich.
Das ist doch eigentlich logisch.
Trotzdem ist der Veranstalter der Veranstalter und damit haftbar. Es ist doch für einen Veranstaltungsbesucher nicht zumutbar, sich die vermeintlich zuständigen Gewerke rauszusuchen.
Natürlich kann (und soll) der Veranstalter sich im Innenverhältnis am Bühnenbauer schadlos halten.
Und ja, als Veranstalter sollte man die Regeln auf Veranstaltungen kennen und/oder sich professionelle Hilfe holen. Wenn man dazu nicht in der Lage ist, sollte man nicht veranstalten (dürfen).
Zitat von "rockline"Ganz einfach: was ist denn das für eine "Bühne" wo hinten kein Geländer dran ist, bzw. wo die Rückgaze unten "einfach lose" ist?
Allein die Tatsache so einen Schwachsinn aufzubauen gehört beklagt!
Und warum sollte ein Haftpflichtversicherer für den Unfug seiner Kunden aufkommen, etwa wegen der Jahresprämie?
Und was heißt "geliefert wurde was bestellt ist"?
Dann handel ich beim nächsten Autokauf die Bremsen weg, und überlasse die Folgen der Haftpflichtversicherung?Was für eine Verhandlung über Kirmeszustände..........neenee....
Alles richtig. Trotzdem finde ich den Grundsatz, daß der Veranstalter zunächst haftet, sehr sinnvoll. Andernfalls kann es sehr schwierig werden, einen Verantwortlichen zu finden. Ein Beispiel: Der Bühnenbauer einer Tourproduktion kommt aus UK und ist nach der Veranstaltung wieder weg. An wen soll sich ein Geschädigter wenden? Sinnvollerweise an den lokalen Veranstalter.
Meiner Meinung nach hätte das Gericht die Klage nicht zulassen sollen.
Zitat von "andi.bt"Ich würde ja zu gern das Gesicht von dem Techniker sehen der im Rider "Hähnchengrill" ließt.. der hat wahrscheinlich 5 Minuten nur auf den Stageplan gestarrt und mit dem Kopf geschüttelt
Und sich die Frage gestellt: Wie zum Teufeln nehme ich den ab?
Eins ist klar: Beim Abnehmen der Spieße unbedingt Handschuhe tragen, sonst verbrennt man sich.
Zitat von "skyworker"Also mir ging es ja im Wesentlichen um die Frage, warum da nicht der erste Weg zum Veranstalter war? Stichwort 'Verkehrssicherungspflicht'.
Natürlich ist das tragisch, das die Dame verletzt wurde und natürlich hat sie Anspruch auf Schmerzensgeld. Aber haftbar zu machen wäre meiner bescheidenen Meinung nach doch der VA. Oder?
Das sehe ich genau so. Daß der Veranstalter dann im Innenverhältnis ggf. an den Dienstleister herantritt, ist eine andere Sache.
Eigentlich dachte ich, wir haben da relativ einfache und verständliche Haftungsstrukturen.
Zitat von "R880"Super Tip!
Bin ich froh, dass mein nächster Gitarrist das alles mit seinem Stereoamp selbst erledigtWenn man meinem langjährigen Kumpel, Gitarrist und zu mischenden Musiker glaubt, so ist das die Zukunft
http://www.musik-klier.de/details.asp?ID=114205Noch ein Grund warum neben den Steven Slate Drumsamples demnächst die Studioproduktionen noch identischer klingen werden.
Ich bin da eher Old Fashioned.
Was soll dieser Amp können? Einen Pan-Regler hat er wohl nicht, nach kurzem Überfliegen des Links.
Putzig wird es übrigens mit solchen Amps (oder o.g. Laufzeitsettings) in der Fabrik, da ist die PA nämlich ganz schlicht mono. Das hat schon einige Kollegen zu einem beherzten Umbauen ihres Tour-Files gebracht. ![]()
Zitat von "Wurst Werner"Mein letzter Job mit nem LS9 liegt schon zwei Jahre zurück...hatte jetzt gedacht, das Teil hätte 'nen Channel Delay on board.
Irgendwatt is ja immer...
LS9 und M7CL haben sich das Channel Delay gespart und das Output-Delay auf die Omni-Outs verlegt. Hier ist z.B. ein 01V96 klar im Vorteil...