Zitat von "Jarus"Alles anzeigenGesetzliche Neuregelung für die drahtlose Tonübertragung
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Wie im Juni 2009 von der Bundesregierung beschlossen, werden die Frequenzbereiche 790 - 814 MHz und 838 - 862 MHz nur noch bis zum 31.12.2015 für die drahtlose Tonübertragung (z.B. Funkmikrofone) nutzbar sein.
Diese Kanäle 61-63 und 67-69 stehen dann Breitbandnetzen für das schnelle Internet zur Verfügung.
Mehr dazu auf der Internetseite der Bundesregierung:
Gesetzliche Neuregelung zum 1. Juli 2009
???
http://www.bundesregierung.de/nn_1274/Conten…-juli-2009.html
1. bitte genau zitieren. Im Gesetz (im Juni vom Bundesrat verabschiedet) wird der Frequenznutzungsplan einfach gesagt so geändert, daß Mobilfunk als neuer Primärnutzer in dem o.g. Frequenzbereich eingetragen wird. Über eine Änderung der Sekundärnutzung nach 2015 ist per Gesetz m.W. noch nicht entschieden.
2. Das Anhörungsverfahren der BNetzA wird nicht vor August abgeschlossen sein, der Bundesrat bzw. die Fachkommission hat noch diverse offene Fragen und so weiter und so fort.