nee, wunder wirken konnten die einfach nicht mehr. bei soner unqualifizierten abmische...wie gesagt, die leuz sin gegangen
kommt niemals mit mer als nen 7,5 tonner hin. einfahrt ist nur 2,60 meter hoch...
nee, wunder wirken konnten die einfach nicht mehr. bei soner unqualifizierten abmische...wie gesagt, die leuz sin gegangen
kommt niemals mit mer als nen 7,5 tonner hin. einfahrt ist nur 2,60 meter hoch...
line array aufgehangen und spielen lassen: "klingt gut, aber die muss tiefer gehangen werden."
drei minuten später: "du bist hier der system tech. aber wenns scheiße klingt, weil das zu hoch hängt bin ich der, ders verantworten muss."
nach den ersten zwei liedern haben leute den saal verlassen. VA war in postdamer nicolaisaal...
die leuz von meyer geben ihren kunden ein termometer und hygrometer mit, damit man das an den array-controlern einstellen kann und der controler diese veränderlichen im frequenzband angleichen. es wird hier vor allem in den höhen gefeilt, da hier veränderungen der wellenlänge deutlicher ins gewicht fallen als in den tiefen frequenzen.
wir ham zum test mal eine banane M1D aufgehangen und zwei 600-HP mit laufen lassen. der nachbar schaut aus dem fenster und meinte: die laufen doch schon im rechteck
nichts hat geklippt bei 0dB am pult...sowas von unkenntnis ![]()
Zitat von "test"bei nem 500ma fi liegst du tod daneben, bevor der fi kommt!!
tauschen gegen einen 30ma. alles andere ist selbstmord. insofern gönne ich dir den schlag und lass es dir eine lehre sein
*harte worte, aber solche dinge sind an der aktuellen vorschriften wut schuld!! leute macht neausbildung, dann kennt ihr wenigstens die basics*
das ist echt daneben. wenn in niederlanden andere vorschriften sind?! und wenn ein elektriker von da die leben anderer durch sein dummes anschließen gefährdet?! mach du ne ausbildung bitte, was richtiger umgang mit anderen menschen angeht... sowas...
aaaah, verstanden...
also, zum ersten ist der erste verbraucher zwischen L1 und L2, der zweite verbraucher zwischen L2 und L3. das heißt, zwischen den ersten zwei phasen liegt eine spannung von 380 volt an bei 10A meinetwegen und zwischen den zweiten zwei phasen (lol) liegt eine spannung von 380 volt an bei 10 A und zwischen den dritten zwei phasen (L3 und L1) liegt eine spannung von 380volt bei 10A an. denn so wie du deine verbraucher anschließt ist das ganze in dreieckschaltung zu verstehen -> ohne N und dein anschluss, den du benutzt ist mit ner dreiphasensicherung abgesichert -> 3phasen á 10A.
ne andere frage wäre, wenn du die verbraucher an phase ein, an phase zwei und phase drei anschließt -> mit N.
und bei deinem ausgangspost hat sicherung zwei nicht zwei stromkreise, weil sicherung zwei die phase zwei abdeckt. da aber deine anschlussart einen drehstromanschluss voraussetzt (dreiphasensicherung) ist die phase zwei als solches nicht einzeln abgesichert.
hoffe du hast mich verstanden... ![]()
zu mir: wer lesen kann ist klar im vorteil ![]()
das muss einfach gestellt sein. irgendwie musst du irgendwelche feinde haben, die dich fertsch machen wollen. so wie die ganze sache aussieht hat am ende das ZDF das ding so gedreht, dass man überhaupt was senden kann... wer kennt das nciht: zwei tage vor VA erfährt man, was noch alles fehtl und es bricht hektik aus...und bei ZDF hat man halt zwei tage vor der sendung nen anruf bekommen von diesem weich.. mit mutti-heulstimme: da schwärzt mich einer an, ich muss um meine existenz bangen...
einfach nicht darauf reagieren bzw. eine richtigstellung verlangen. schließlich hast du das recht auf gegendarstellung, wenn dies zutrifft:
Staatsvertrag über Mediendienste
II. Abschnitt: Besondere Pflichten und Rechte der Anbieter
§ 10 [Gegendarstellung]
(1) Jeder Anbieter von Angeboten nach § 6 Abs.2 ist verpflichtet, unverzüglich eine Gegendarstellung der Person oder Stelle, die durch eine in seinem Angebot aufgestellte Tatsachenbehauptung betroffen ist, ohne Kosten für den Betroffenen in sein Angebot ohne Abrufentgelt aufzunehmen. Die Gegendarstellung ist ohne Einschaltungen und Weglassungen in gleicher Aufmachung wie die Tatsachenbehauptung anzubieten. Die Gegendarstellung ist so lange wie die Tatsachenbehauptung in unmittelbarer Verknüpfung mit ihr anzubieten. Wird die Tatsachenbehauptung nicht mehr angeboten oder endet das Angebot vor Ablauf eines Monats nach Aufnahme der Gegendarstellung, so ist die Gegendarstellung an vergleichbarer Stelle so lange anzubieten, wie der Betroffene es verlangt, höchstens jedoch einen Monat. Eine Erwiderung auf die Gegendarstellung muß sich auf tatsächliche Angaben beschränken und darf nicht unmittelbar mit der Gegendarstellung verknüpft werden.
(2) Eine Verpflichtung zur Aufnahme der Gegendarstellung gemäß Absatz 1 besteht nicht, wenn
1. der Betroffene kein berechtigtes Interesse an der Gegendarstellung hat,
2. der Umfang der Gegendarstellung unangemessen über den der beanstandeten Tatsachenbehauptung hinausgeht,
3. die Gegendarstellung sich nicht auf tatsächliche Angaben beschränkt oder einen strafbaren Inhalt hat oder
4. die Gegendarstellung nicht unverzüglich, spätestens sechs Wochen nach dem letzten Tage des Angebots des beanstandeten Textes, jedenfalls jedoch drei Monate nach der erstmaligen Einstellung des Angebots, dem in Anspruch genommenen Anbieter schriftlich und von dem Betroffenen oder seinem gesetzlichen Vertreter unterzeichnet, zugeht.
(3) Für die Durchsetzung des vergeblich geltend gemachten Gegendarstellungsanspruchs ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Auf dieses Verfahren sind die Vorschriften der Zivilprozeßordnung über das Verfahren auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung entsprechend anzuwenden. Eine Gefährdung des Anspruchs braucht nicht glaubhaft gemacht zu werden. Ein Verfahren zur Hauptsache findet nicht statt.
(4) Eine Verpflichtung zur Gegendarstellung besteht nicht für wahrheitsgetreue Berichte über öffentliche Sitzungen der übernationalen parlamentarischen Organe, der gesetzgebenden Organe des Bundes und der Länder sowie derjenigen Organe und Stellen, bei denen das jeweilige Landespressegesetz eine presserechtliche Gegendarstellung ausschließt.
http://www.beschwerdezentrum.de/_rechtliches/recht_presse.htm
is irgendwie unpräzise... was für stromkreise meinst du eigentlich??? im haus oder auf deinem klemmbrett sicherungskasten?
sicherungen (10A oder 16A) richten sich ja nach dem leitungsquerschnitt und somit fließt auf L2 so aus der kalten auch 10A weil meist die phasen gleich abgesichert werden...
also ich rechne mit 3,2kW an ner 16er dose, weil man durch leitungsverluste etc. lieber auf der sicheren seite sein will. deswegen nimm einen 32er.
selbst wenn die entstufe nie voll ausgefahren wird können peaks durchaus die entstufe voll ziehen lassen...und durch den crestfaktor erHÖHT sich doch die stromaufnahme und wird nicht geringer http://de.wikipedia.org/wiki/Crestfaktor...
endstufen eine phase und der rest auf die anderen phasen und mit 32A bist du safe in jeglicher hinsicht...
12x500W = 6kW
4x500W = 2kW
1kW nebel
600W derby
1,5kW Strob
2x1500W = 3kW
2,4kW
-------------------
16,5kW => /3 = 5,5kW pro phase
32er ist eigentlich genau genommen die einzigste lösung...
ich schreib auch ständig hin, das warn meister, wenn ich bei ebay was reinstelle, was mir ein vernünftiger mensch net abnehmen würde :twisted:
und die drehmomentfunktion beim akkuschrauber verwenden, sonst sind bits und/oder schrauben bei zeiten tot
i dont need boxendiskussionen im i dont need fred
alles klar. jez hab ich verstanden was du willst. zusammenfassend kann man also sagen: wenn der hersteller konformität zu BGV C1 erklärt, sind die teile konform und wenn was passiert, weil sein rig gerissen ist haftet er.
andere frage: heißt konformitätserklärung auch vorherige zertifizierung?
ich glaub, ihr habt mich net richtig verstanden: wenn der hersteller seine produkte zur BGV C1 konform erklärt, ist es dann konform? wenn nein, wie kann er es dann als solches erklären?
wie wärs, wenner am schlüsselbund is??? dann haste ihn immer da. so wie ich immer einen stimmschlüssel fürs schlagzeug am bund hab...
dann schau mal bitte in die bedienungsanleitung, da stand meines wissens was. gibbet auch als download...
selbst gemacht hab ichs noch nicht. aber was nicht ist, kann ja noch werden...
wenn das so ist, dann muss ich ja die konformitätsprüfung selbst überprüfen oder versteh ich das falsch? wenn also hersteller XY mir sagt, das rigg sowieso ist konform mit BGV C1, dann muss ich selbst prüfen, dass sie es auch ist? oder prüfen lassen? das kann doch nur schmarn sein, weil sone konformitätserklärung ja dann nicht mal das papier wert ist, auf dem es steht.
meyer sound hat ne konformitätserklärung für alle mit dem rigging betreffenden teile gegeben. also kann ich mich doch darauf verlassen, dass alles ordentlich ist?!
dann lass das etikett mit den kettennenndaten einfach dran und reiß es net ab, dann kannste auch geSCHWEIßTE baumarktketten nehmen, denn diese müssen ja auch irgendwelchen standards entsprechen...
die splinte die du da hast kannst du doch nur lösen, wenn du den blauen knopf reindrückst (wenn ich das richtig erkenne). meyer sound hat ähnliche und da is das so. somit musst du die auch nicht extra safen, wo dann auch die frage ist, wie du das machen willst und außerdem ist die frage, wie die splinte unter last (was sie eigentlich immer sind) selbst "rausfallen" sollen. oder transportierst und fliegst du dein line array waagerecht?!
ich such auch noch mal nach der nummer für die meyersplinte, nach welcher norm die konform und zugelassen sind...
hab auch mal gehört, dass man fast jede schraube angeben muss, die man so mitführt (bei montagebetrieben) und wenn du ne kiste voll gaffa mitnimmst solltest du das nicht auf dem zettel vergessen... also auch an die kleinigkeiten denken ![]()