1 Welche Führerscheine gibt es
| Führerscheinklasse | zGM Fahrzeug | zGM Anhänger | zGM Gespann | Voraussetzung |
| B | 3,5t | 0,75t | 4,25t | - Mindestalter 18 Jahre |
| BE | 3,5t | 3,5t | 7t | - Mindestalter 18 Jahre - Führerschein B |
| C1 | 7,5t | 0,75t | 8,25t | - Mindestalter 18 Jahre - Führerschein B - Ärztliche Untersuchung - Augenärztliche Untersuchung |
| C1E | 7,5t | unbeschränkt | 12t | - Mindestalter 18 Jahre - Mindestalter 21 Jahre bei gewerblicher Nutzung - Führerschein C1 - Ärztliche Untersuchung - Augenärztliche Untersuchung |
| C | unbeschränkt | 0,75t | 40t (44t im kombinierten Verkehr) | - Mindestalter 21 Jahre - Führerschein B - Ärztliche Untersuchung - Augenärztliche Untersuchung |
| CE | unbeschränkt | zGM Fahrzeug * 1,5 | 40t (44t im kombinierten Verkehr) | - Mindestalter 21 Jahre - Führerschein C - Ärztliche Untersuchung - Augenärztliche Untersuchung - Erste Hilfe Kurs |
1.1 Hinweise
- Das Mindestalter der Klassen C1E (gewerbliche Nutzung)/C/CE ist 18 Jahre, wenn es Teil einer Ausbildung ist (Berufskraftfahrer)
- Wer den Führerschein der Klasse 3 erworben hat, darf Fahrzeuge mit einer zGM von 7,5t und Anhänger (7,5t * 1,5 = 11,25 t) fahren. Daraus ergibt sich eine zGM des Gespanns von 7,5t+11,25t =18,75 t. Anders gesagt entspricht der Führerschein Klasse 3 der heutigen Klasse CE
2 Einschränkungen von LKW gegenüber Sprinter etc.
- auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gilt ein Tempolimit von 80 km/h
- außerhalb geschlossenerer Ortschaften gilt ein Tempolimit von 60km/h
3 Grundqualifikation / gewerblicher Güterverkehr / Werkverkehr
Die Grundqualifikation berechtigt einen Fahre am gewerblichen Güterverkehr teilzunehmen. Diese ist unter folgenden Voraussetzungen nötig:
- Fahrzeuge haben eine zGM von mehr als 3,5t
- es handelt sich um geschäftsmäßige/entgeltliche Beförderung von Waren
- Der Transport erfolgt für Dritte gegen Entgelt (und eben nicht für eigene Zwecke, "Werkverkehr")
Demnach handelt es sich beim Transport des eigenen Materials zu/von einer VA um Werkverkehr und gilt nicht als gewerbliche Güterverkehr. Somit ist der Erwerb der Grundqualifikation in unserer Branche typischerweise nicht erforderlich.
4 Fahrerkarte und Unternehmenskarte
Beim gewerblichen Transport müssen Fahrer eine sogenannte Fahrerkarte stecken. Auf dieser werden mit einem Fahrtenschreiber (Tachograph) diverse Daten, insbesondere aber die Lenk und Ruhezeiten erfasst. Eine Missachtung wird sehr hart sanktioniert und sollte daher unbedingt vermieden werden. Die Fahrerkarte muss beantragt werden, kostet ca. 30-80€ und ist zentral registriert, um mehrere Karten, die von einem Fahrer verwendet werden, auszuschließen. Weiterhin werden auch Geschwindigkeiten erfasst, sodass bei einer Kontrolle auch Geschwindigkeitsverstöße in der Vergangenheit geahndet werden können.
Die Unternehmerkarte dient dazu, den Fahrer dem eigenen Unternehmen zuzuordnen. Das ist bei eigenen Fahrzeugen erforderlich, kann aber auch bei Mietwagen nötig. sein. Auch der Unternehmer unterliegt gewissen Pflichten, unter anderem dem Auslesen der Fahrdaten der Angestellten in gewissen Fristen sowie der Archivierung der Daten.
Wer hier genauere Informationen hat, bitte ergänzen. Zum Beispiel benötigte Hard- und Software, Ausdrucke als Alternative usw.
Deutsch: Bundesrepublik Deutschland, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
English: Federal Republic of Germany, Federal Ministry of Transport, Building and Urban Development, Public domain, via Wikimedia Commons
5 Maut
Seit dem 01. Juli 2024 eine Mautpflicht für Fahrzeuge über 3,5t (hier zählt nur das Zugfahrzeug, ein Sprinter mit Anhänger ist nicht Mautplichtig). Zwar gibt es hier für gewisse Gewerke Ausnahmen, die VA Branche ist bisher aber noch nicht als Ausnahme erfasst.
6 Sonntagsfahrverbot und Ferienfahrverbot
An Sonntagen und gesetzliche Feiertagen gilt in Deutschland von 0:00 bis 22:00 Uhr ein Fahrverbot für Fahrzeuge über 7,5t. Dies gilt sowohl für entgeltliche Fahrten (des gewerblichen Güterverkehrs) als auch geschäftsmäßige Fahrten (Werkverkehr). Siehe § 30 StVO Absatz (3).
Weiterhin gilt vom 01. Juli bis 31. August eines jeden Jahres das sogenannte Ferienfahrverbot an Samstagen in der Zeit von 07:00 bis 20:00 Uhr. Dieses verbietet die Befahrung bestimmter Autobahnabschnitte, zu entnehmen der Fernreiseverordnung (FerReiseV).
Für beide Fahrverbote lassen sich Ausnahmegenehmigungen beantragen. Da es hierauf keinen gesetzlichen Anspruch gibt, sollte man die Anfrage möglichst höflich
7 Anmietung von Fahrzeugen
| Anbieter | Region | 7,5t Koffer | 12,5t Koffer | Sattelzug | Gliederzug |
| Starcar | DE | ja ab 25 Jahre, 5 Jahre Fahrpraxis | ja ab 25 Jahre, 5 Jahre Fahrpraxis | nein | nein |
| Sixt | DE | ja | ja | ? | ? |
| Lex | Berlin | ja | ja | ja | ja |
Bitte weitere relevante Anbieter ergänzen, wenn bekannt
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