1 Welche Führerscheine gibt es
| Klasse | zGM KFZ | zGM Anhänger | zGM Gespann | Voraussetzung |
|---|---|---|---|---|
| B | 3,5t | - 0,75t (wenn Gespann > 3,5t) - über 0,75t (wenn Gespann <= 3,5t) - über 0,75t (mit Kennziffer B96, wenn Gespann <= 4,25t | 3,5t / 4,25t | - Mindestalter 18 Jahre |
| BE | 3,5t | 3,5t | 7t | - Mindestalter 18 Jahre - Führerschein B |
| C1 | 7,5t | 0,75t | 8,25t | - Mindestalter 18 Jahre - Führerschein B - Ärztliche Untersuchung - Augenärztliche Untersuchung |
| C1E | 7,5t | 12t | - Mindestalter 18 Jahre - Mindestalter 21 Jahre bei gewerblicher Nutzung - Führerschein C1 - Ärztliche Untersuchung - Augenärztliche Untersuchung | |
| C | 0,75t | 40t (44t im kombinierten Verkehr) | - Mindestalter 21 Jahre - Führerschein B - Ärztliche Untersuchung - Augenärztliche Untersuchung | |
| CE | zGM Fahrzeug * 1,5 | 40t (44t im kombinierten Verkehr) | - Mindestalter 21 Jahre - Führerschein C - Ärztliche Untersuchung - Augenärztliche Untersuchung - Erste Hilfe Kurs |
1.1 Hinweise
- Das Mindestalter der Klassen C1E (gewerbliche Nutzung)/C/CE ist 18 Jahre, wenn es Teil einer Ausbildung ist (Berufskraftfahrer)
- Wer den Führerschein der Klasse 3 erworben hat, darf Fahrzeuge mit einer zGM von 7,5t und Anhänger (7,5t * 1,5 = 11,25 t) fahren. Daraus ergibt sich eine zGM des Gespanns von 7,5t+11,25t =18,75 t. Anders gesagt entspricht der Führerschein Klasse 3 der heutigen Klasse CE
2 LKW gegenüber Sprinter etc.
- außerhalb geschlossenerer Ortschaften gilt ein Tempolimit von 60km/h
- auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gilt ein Tempolimit von 80 km/h
- Hauptuntersuchung von KFZ und Anhänger über 3,5t alle 12 Monate
- Zusätzliche Sicherheitsprüfung für KFZ >3,5t und Anhänger >10t 6 Monate nach der HU
3 Grundqualifikation / gewerblicher Güterverkehr / Werkverkehr
Die Grundqualifikation berechtigt einen Fahrer am gewerblichen Güterverkehr teilzunehmen. Diese ist unter folgenden Voraussetzungen nötig:
- Fahrzeuge haben eine zGM von mehr als 3,5t
- es handelt sich um geschäftsmäßige/entgeltliche Beförderung von Waren
- Der Transport erfolgt für Dritte gegen Entgelt (und eben nicht für eigene Zwecke, "Werkverkehr")
Der Werkverkehr wird nach § 1 Abs (2) GüKG folgendermaßen beschrieben:
- Die beförderten Güter müssen Eigentum des Unternehmens oder von ihm verkauft, gekauft, vermietet, gemietet, hergestellt, erzeugt, gewonnen, bearbeitet oder instand gesetzt worden sein.
- Die Beförderung muß der Anlieferung der Güter zum Unternehmen, ihrem Versand vom Unternehmen, ihrer Verbringung innerhalb oder - zum Eigengebrauch - außerhalb des Unternehmens dienen.
- Die für die Beförderung verwendeten Kraftfahrzeuge müssen vom eigenen Personal des Unternehmens geführt werden oder von Personal, das dem Unternehmen im Rahmen einer vertraglichen Verpflichtung zur Verfügung gestellt worden ist.
- Die Beförderung darf nur eine Hilfstätigkeit im Rahmen der gesamten Tätigkeit des Unternehmens darstellen.
Demnach handelt es sich beim Transport des eigenen Materials zu/von einer VA um Werkverkehr und gilt nicht als gewerbliche Güterverkehr. Ein Erwerb der Grundqualifikation in unserer Branche typischerweise ist somit typischerweise nicht erforderlich, wenn die Mitarbeiter, die das Fahrzeug führen, auch am Auf- und Abbau bzw. mit der Betreuung der Veranstaltung zu tun haben.
Weitere Informationen zur (beschleunigten) Grundqualifikation, würde ich auf einer eigenen Unterseite ergänzen.
Fehlende Informationen in diesem Absatz: Es geht hier um ein Spektrum von privaten Fahrten über Werkverkehr bis hin zum gewerblichen Güterverkehr gegen Entgelt für Dritte. Es wäre genauer zu beleuchten, wann welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Also Ein-Mann-Betrieb, eigene Mitarbeiter, fahrende Freelancer (sind diese "im Rahmen einer vertraglichen Verpflichtung zur Verfügung"?), Lieferung von eigenen Waren als Dry Hire. Letzteres ist vermutlich kein Werksverkehr mehr (mit einer gewissen Unsicherheit), aber man wird dadurch sicherlich nicht zur Spedition. Also Grundqualifikation ja, Güterkraftverkehrserlaubnis nein?
4 Fahrerkarte und Unternehmenskarte
Beim gewerblichen Transport müssen Fahrer eine sogenannte Fahrerkarte stecken. Auf dieser werden mit einem Fahrtenschreiber (Tachograph) diverse Daten, insbesondere aber die Lenk und Ruhezeiten erfasst. Eine Missachtung wird sehr hart sanktioniert und sollte daher unbedingt vermieden werden. Die Fahrerkarte muss beantragt werden, kostet ca. 30-80€ und ist zentral registriert, um mehrere Karten, die von einem Fahrer verwendet werden, auszuschließen. Weiterhin werden auch Geschwindigkeiten erfasst, sodass bei einer Kontrolle auch Geschwindigkeitsverstöße in der Vergangenheit geahndet werden können.
Die Unternehmerkarte dient dazu, den Fahrer dem eigenen Unternehmen zuzuordnen. Das ist bei eigenen Fahrzeugen erforderlich, kann aber auch bei Mietwagen nötig. sein. Die Unternehmerkarte ist nicht auf eine natürliche Person, sondern, wie der Name schon sagt, auf ein Unternehmen ausgestellt. Im Ein-Mann-Betrieb muss man also sowohl die Unternehmens- als auch die Fahrerkarte selbst beantragen. Auch der Unternehmer unterliegt gewissen Pflichten, unter anderem dem Auslesen der Fahrdaten der Angestellten in gewissen Fristen sowie der Archivierung der Daten.
Wer hier genauere Informationen hat, bitte ergänzen. Zum Beispiel benötigte Hard- und Software, Ausdrucke als Alternative usw.
Bundesrepublik Deutschland, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Public domain, via Wikimedia Commons
Deutsch: Bundesrepublik Deutschland, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
English: Federal Republic of Germany, Federal Ministry of Transport, Building and Urban Development, Public domain, via Wikimedia Commons
5 Maut
Seit dem 01. Juli 2024 eine Mautpflicht für Fahrzeuge über 3,5t (hier zählt nur das Zugfahrzeug, ein Sprinter mit Anhänger ist nicht Mautplichtig). Zwar gibt es hier für gewisse Gewerke Ausnahmen, die VA Branche ist bisher aber noch nicht als Ausnahme erfasst.
6 Sonntagsfahrverbot und Ferienfahrverbot
An Sonntagen und gesetzliche Feiertagen gilt in Deutschland von 0:00 bis 22:00 Uhr ein Fahrverbot für Fahrzeuge über 7,5t. Dies gilt sowohl für entgeltliche Fahrten (des gewerblichen Güterverkehrs) als auch geschäftsmäßige Fahrten (Werkverkehr). Siehe § 30 StVO Absatz (3).
Weiterhin gilt vom 01. Juli bis 31. August eines jeden Jahres das sogenannte Ferienfahrverbot an Samstagen in der Zeit von 07:00 bis 20:00 Uhr. Dieses verbietet die Befahrung bestimmter Autobahnabschnitte, zu entnehmen der Fernreiseverordnung (FerReiseV).
Für beide Fahrverbote lassen sich Ausnahmegenehmigungen beantragen. Da es hierauf keinen gesetzlichen Anspruch gibt, sollte man die Anfrage möglichst höflich
7 Anmietung von Fahrzeugen
| Anbieter | Region | 7,5t Koffer | 12,5t Koffer | Sattelzug | Gliederzug |
| Starcar | DE | ja ab 25 Jahre, 5 Jahre Fahrpraxis | ja ab 25 Jahre, 5 Jahre Fahrpraxis | nein | nein |
| Sixt | DE | ja | ja | ? | ? |
| Lex | Berlin | ja | ja | ja | ja |
Bitte weitere relevante Anbieter ergänzen, wenn bekannt
Kommentare 4
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tby83
falcocgn Wäre schön, wenn Du hier auch mal drüber lesen könntest
ulf klüpfel
Anhängerregelung bei Klasse B:
Entweder zGG Zugfahrzeug bis 3,5t zzgl. Hänger bis zGG 0,75t
ODER
Summe zGG Zugfahrzeug + Hänger <=3,5t bei freier Aufteilung
Gesamt zGG Gespann <=4,25to bei freier Aufteilung zwischen Zugfahrzeug und Hänger mit Zusatz B96.
tby83
Danke, habe ich recherchiert und ergänzt
tby83
Ich hoffe diese Übersicht findet Anklang und wird in Zukunft verbessert und ergänzt. Insbesondere ist die Abgrenzung zwischen gewerblichen Kraftverkehr und gewerblichen Güterverkehr sehr schwierig. Teilweise habe ich das Gefühl, dass die selben Begriffe mit unterschiedlichen Definitionen verwendet werden. Siehe Abgrenzung zum Werkverkehr vs. Maut. Wer sich hier auskennt, möge bitte ergänzen oder ein Kommentar hinterlassen.