Hallo!
Also nach meinem Rechtsempfinden muss der Wirt blechen... und bestimmt nciht zu knapp. Er hat ja eine Gefahrenquelle im Öffentlich zugänglichen bereich nicht ausreichend gesichert.
Man stelle sich vor bei einer Steckdose ist keine abdekcung drauf. Man fällt und auf ganz dumme weise kommt man mit den fingern in die steckdose.... dann kann es einfach nicht sein das der schuld hat der so dämlich gefallen ist. der inhaber hat seine steckdose nach vorschrift zu sichern.
Oder wir lassen jetzt einfach alle zusammen die safety seile weg und schreiben an die traverse dran: wer sich drunter stellt und was auf den kopf bekommt ist selbst schuld. Geht bestimmt schneller :shock: