Hallo zusammen,
wir haben für einen Bekannten in einem Tanzlokal die komplette Beschallungs- und Beleuchtungsanlage installiert.
Die Anlage wurde bei einem offiziellen Händler gekauft und auch bereits bezahlt.
Das Tanzlokal wechselt jetzt den Besitzer und wir als Privatpersonen (kein Gewerbe)haben noch offene Auslagen. Das heisst es wurden bisher weder unsere Auslagen(Spritkosten uä.) als auch Aufwandsentschädigung für die angefallenen Arbeiten vom jetzigen Besitzer gezahlt, welches aber abgesprochen war. Der Besitzer will nun unsere offenen Forderungen an den neuen Besitzer abtreten und möchte deshalb von uns eine Rechnung.
In welcher Form können wir diese ausstellen, ohne in eine strafbare Zone zu gelangen (Höhe der Rechnung, Art der Rechnung).
Ist hier der Tatbestand der Schwarzarbeit erfüllt?
Wir wissen bisher, dass man als Privatperson Rechnungen ausstellen darf, aber nicht in welcher Höhe, ohne sie bei der nächsten Steuererklärung angeben zu müssen.
Welche rechtlichen Konsequenzen können uns bei der (falschen) Rechnungsausstellung erwarten.
Mit freundlichen Grüßen
Wär schön, wenn Ihr uns helfen könntet.