Die Argumentation von Burkhard verstehe ich nicht.
Wenn Lautsprecher anders bestückt sind wie original ist das ein Mangel an der Sache.
Jetzt kommen wieder ganz viele Aspekte raus, die hier nicht genannt werden.
- die Dinger waren gebraucht?
- Was wurde verkauft "2 Boxen (wie probegehört)", "2 Boxen Typ XS" oder gar "2 Boxen Typ XS in Originalbestückung SN 12345"
- Wurde eine Gewährleistung vereinbart? bzw. explizit ausgeschlossen?
- Hast du eine offizielle Rechnung / unterschriebenen Lieferschein? Bestätigst du auf dem Lieferschein sogar daß die Ware einwandfrei war?
Und dann wäre da noch die Sache mit den Beweisen
- Wie willst du nachweisen, daß du (oder ein Mieter von dir) die Geräte nicht verändert hast? Hat der Käufer die Boxen versiegelt?
- Auf welcher Grundlage stelltst du Ansprüche wenn die Gewährleistung ausgeschlossen war?
Ansonsten ist das der Grund warum ich jedem raten kann einen gebrauchten Lautsprecher vor Kauf nicht nur probezuhören, sondern auch aufzuschrauben. Selbst vor einem Weiterverkauf.
Ich hatte schon diveres nachbestückte und modifizierte Lautsprecher in den Finger.
Beispiel:
Bässe gekauft und vorher probegehört. Einwandfrei.
Ware weiterverkauft
Käufer beschwert sich, in einer Membrane wäre angeblich ein Knick.
Oder EV Lautsprecher gekauft und Conrad bestückung erhalten ..
Mein Tip: vergiss den Aufwand. Du ärgerst dich unnötig und wie Kracky schon sagt: du schmeisst schlechtem Geld noch gutes hinterher