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Rechtsfrage!!! Gewährleistung

  • doppel_18er
  • 15. Juni 2011 um 22:27
  • doppel_18er
    Beiträge
    139
    • 15. Juni 2011 um 22:27
    • #1

    Hallo PA Kollegen.
    Es ist noch nicht ganz 2 Jahre her, als ich ein paar Lautsprecher kaufte.
    Nun stellte sich vor kurzen bei der Wartung heraus, das diese nicht original bestückt sind.
    Es handelt sich hierbei um einen Werksvertrag zwischen zwei Firmen.

    Welche Möglichkeiten bieten sich mir hier noch?

  • Kracky
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    • 15. Juni 2011 um 23:24
    • #2

    Nach zwei Jahren? Vergiss es, ich denk der Streitwert wäre nicht den Aufwand wert. Und so schlecht kann der Ersatz ja nicht sein wenn du das jetzt erst merkst wenn du die Dinger aufschraubst.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • Thorsten Erpel
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    • 16. Juni 2011 um 00:03
    • #3

    bin der gleichen meinung - wenn man fast 2 jahre an der bestückung nix zu meckern hat kann die ja soo schlecht nicht sein :wink:

    andererseits ist das ja schon irgendwie auch beschiss wenn die boxen nicht original bestückt sind und da nicht drauf hingewiesen wurde

    ich würde einfach mal nachfragen was sich die verantwortlichen dabei gedacht haben

  • doppel_18er
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    139
    • 16. Juni 2011 um 10:53
    • #4

    die Bestückung ist nicht schlecht, wenn auch nicht original.
    Aber das ist ja nicht die Frage.
    Die Frage ist doch eher, wie lange der Verkäufer, in einem Vertrag, zwischen zwei Firmen, dafür einstehen muss.
    Noch sind 2 Jahre ja noch nicht vorbei...

  • skyworker
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    2
    • 16. Juni 2011 um 10:59
    • #5

    Realitätsmodus an: der Verkäufer wird dich schlicht fragen, wann du die Originalbestückung gegen die jetzt vorgefundene ausgetauscht hat. Denn sicherlich hat er vor fast zwei Jahren den Artikel im Originalzustand verkauft, nicht wahr? Realitätsmodus aus.

    SKY

    Kein Applaus für Scheiße!

  • doppel_18er
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    139
    • 16. Juni 2011 um 12:19
    • #6

    Realitätsmodus wieder an: Nein, kann definitv bezeugen, dass dies vorher schon so war. Das spielt ja auch alles keine Rolle! Realitätsmodus aus....

    Kann mir denn nicht einfach mal jemand meine Frage beantworten?!

  • Jonnytrance
    Gast
    • 16. Juni 2011 um 12:20
    • #7

    Wurde die Boxen mal ausgeliehen?
    Es könnte doch sein, das derjenige seine Hände im Spiel hätte.

    Aber mich würde brennend interessieren um welche Boxen es genau handelt und um welche nicht orig. Bestückung.

  • doppel_18er
    Beiträge
    139
    • 16. Juni 2011 um 12:41
    • #8

    das tut doch alles nichts zur sache.... mich interessiert nur in wie fern der damalige verkäufer noch in irgendeiner pflicht steht. es ist 1000% klar, das die LS auch schon beim kauf falsch bestückt waren.

  • MRspeaker
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    • 16. Juni 2011 um 12:43
    • #9

    Die Lieferung ist doch von einer Firma zur anderen gegangen.
    Also eine Lieferung zwischen Kaufleuten.

    Die Schutzbestimmungen des Verbrauchsgüterkaufes sind nicht anwendbar.

    Was steht denn im Kaufvertrag bzw. der Rechnung?
    Wird überhaupt eine Gewährleistung übernommen?

    Wenn ja müsste man dem Verkäufer erstmal nachweisen, das er arglistig gehandelt hat.
    Und das klappt nach fast 2 Jahren in denen eine Box sicher zig mal vermietet worden ist, sicher nicht.

    Ergo;
    Anrufen, Stand der Dinge melden und auf Kulanz hoffen.
    Ansonsten, Box wieder zuschrauben und weitere Jahre wie vorher damit leben.....

    http://www.audio2.eu
    Sommercable Gewerbe-Händler, Kabelkonfektion

  • Burkhard Hesse
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    • 16. Juni 2011 um 12:53
    • #10

    Wurde geliefert, was verkauft wurde?
    Nein!
    Also hast du das Recht auf Nacherfüllung!
    Solange du willst (und alle 3 Jahre daran erinnerst)

    Bei verbauten Teilen (wie in diesem Fall) könnte man, wenn man ganz hart ran gehen will, auch noch Arglistigkeit vorwerfen.

    mit Gewährleistung hat das nichts zu tun.

  • Kracky
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    • 16. Juni 2011 um 12:58
    • #11
    Zitat von "Burkhard Hesse"

    Wurde geliefert, was verkauft wurde?
    Nein!
    Also hast du das Recht auf Nacherfüllung!
    Solange du willst (und alle 3 Jahre daran erinnerst)

    Bei verbauten Teilen (wie in diesem Fall) könnte man, wenn man ganz hart ran gehen will, auch noch Arglistigkeit vorwerfen.

    mit Gewährleistung hat das nichts zu tun.

    Gilt das auch für Verschleißteile? Kehrt sich hier nicht auch die Beweislast nach einem halben Jahr um, so das du nun beweisen musst das diesen den Fakten entspricht. Ich sehe keine möglichkeit diese Beweise nach dieser Zeit zu erbringen. Fakt ist, wenn dann läuft das auf einen Rechtsstreit herraus, der Verkäufer hat da die besseren Karten und zum Schluss kommt es wenn überhaupt zu einem Vergleich der keinem etwas bringt. Meist sind dann sogar nicht mal deine Unkosten gedeckt.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
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  • doppel_18er
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    • 16. Juni 2011 um 13:47
    • #12

    danke Jungs! Das sind endlich mal richtige Antworten auf meine Frage!

  • treibsand
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    • 16. Juni 2011 um 14:24
    • #13

    Legt mal euer BGB beiseite, solange es sich wirklich um zwei Firmen handelt.
    Und bevor ihr den grossen Hammer rausholt, überlegt euch, wie viel die Bestückung genutzt wurde. Denn: selbst, wenn ihr erfolgreich auf einer Neu-/Originalbestückung bestehen würdet, hätte euer Vertragspartner ein Anrecht auf ein dementsprechendes Nutzungsentgelt der bislang eingebauten Speaker.
    Dafür bräuchtet ihr allerdings sämtliche Vertragsunterlagen (schriftl. Auftrag / Auftragsbestätigung / Rechnungen) und eine lückenlose Nachweiskette, dass nicht umbestückt wurde.
    Weiterhin gibt es ja auch noch OEM Versionen, Nachfolgemodelle etc. bei Speakern. Sind die eingebauten denn so viel anders, als sie sein sollten?
    Lohnt der Aufriss wirklich?

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • doppel_18er
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    • 16. Juni 2011 um 17:27
    • #14

    ich bin in der Sache im mom am verhandeln und würde gerne auf meinen damals bezahlten preis eine rückerstattung. nur wenn sich derjenige nicht darauf einlässt (und ich ziehe wahrlich niemanden über den tisch) dann muss ich ja wissen, was ich noch tun kann oder?
    mir geht es darum, dass ich damals einfach zu viel geld bazahlt habe, da die boxen ja nicht das sind, das sie sein sollen.

  • Kracky
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    • 16. Juni 2011 um 22:30
    • #15
    Zitat von "Doppel_18er"

    ich bin in der Sache im mom am verhandeln und würde gerne auf meinen damals bezahlten preis eine rückerstattung. nur wenn sich derjenige nicht darauf einlässt (und ich ziehe wahrlich niemanden über den tisch) dann muss ich ja wissen, was ich noch tun kann oder?
    mir geht es darum, dass ich damals einfach zu viel geld bazahlt habe, da die boxen ja nicht das sind, das sie sein sollen.

    Jain, das ist nur der Fall wenn durch die geänderte Bestückung auch wirklich entsprechend ein Wertverlust entstanden ist, also z.B. Conrad Chassies statt original B&C oder so. Ist aber der neue Treiber in Qualität und Preis identisch oder sogar besser als das Original und ist dir offensichtlich kein Nachteil entstanden mangelt es dem ganzen an Grundlage.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

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  • Burkhard Hesse
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    • 17. Juni 2011 um 08:28
    • #16

    So ist das nicht richtig!

    Wenn ich einen Fiat Panda bestelle und bezahle, dann jedoch eine Mercedes E-Klasse erhalte, ist mir zwar augenscheinlich kein direkter Nachteil erstanden, der Vertrag ist aber dennoch nicht erfüllt und der Käufer hat ein Recht auf Nacherfüllung.

    Grundlage §§ 433 ff BGB

    Des weiteren ist die Wahrnehmung, ob etwas besser / schlechter ist rein subjektiv und liegt somit im Auge des Betrachters.

  • Kracky
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    • 17. Juni 2011 um 10:02
    • #17
    Zitat von "Burkhard Hesse"

    So ist das nicht richtig!

    Wenn ich einen Fiat Panda bestelle und bezahle, dann jedoch eine Mercedes E-Klasse erhalte, ist mir zwar augenscheinlich kein direkter Nachteil erstanden, der Vertrag ist aber dennoch nicht erfüllt und der Käufer hat ein Recht auf Nacherfüllung.

    Grundlage §§ 433 ff BGB

    Des weiteren ist die Wahrnehmung, ob etwas besser / schlechter ist rein subjektiv und liegt somit im Auge des Betrachters.

    Da hast du recht, ich gehe aber davon aus das dir dieses Augenscheinlich auffällt und du nicht erst nach zwei Jahren kommst und sagst, oh das ist ja ein Mercedes. Und wenn es zum Rechtsstreit kommt ist zwar die Gesetzeslage so, aber es geht hierbei auch um Streitwerte und wenn diese eben nicht Nachteilig sind wird sich die Gerichtsbarkeit dem nicht annehmen. Also ist das hier alles nur heiße Luft und wenn es laut Jura Studium noch so eindeutig ist.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

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  • treibsand
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    • 17. Juni 2011 um 10:04
    • #18
    Zitat von "Burkhard Hesse"

    Wenn ich einen Fiat Panda bestelle und bezahle, dann jedoch eine Mercedes E-Klasse erhalte, ist mir zwar augenscheinlich kein direkter Nachteil erstanden, der Vertrag ist aber dennoch nicht erfüllt und der Käufer hat ein Recht auf Nacherfüllung.

    Naja, wenn dir sowas erst nach fast zwei Jahren auffällt... :( :cry:

    Zitat von "Burkhard Hesse"

    Desweiteren ist die Wahrnehmung, ob etwas besser / schlechter ist rein subjektiv und liegt somit im Auge des Betrachters.

    Und genau da fängt dann ja die Problematik an! Offensichtlich ist es über einen längeren Nutzungszeitraum nicht aufgefallen - was sicherlich auch ohne direkten A/B Vergleich deutlich schwer wäre. Und dementsprechend schwer wird es, eine100%ig rechtsverbindliche Auskunft zu geben (abgesehen davon, dass man in Internetforen ja eh keine verbindlichen Antworten bekommt und wir hier keinerlei Rechtsberatung machen...)

    Du (doppel18er) wirst jetzt aber als Leistungsempfänger nachweisen müssen, dass dir ein falsches/minderwertiges Produkt bzw. eine ware vorsätzlich falsch verkauft wurde.

    Ich wage zu bezweifeln, dass im vorliegenden Fall der Streitwert hoch genug wäre, um richtig ein Fass aufzumachen und den Rechtsweg zu bestreiten. Von wieviel falschen Speakern welcher Typen reden wir denn hier?

    edith beschwert sich über schnellere Süddeutsche... :wink:

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • DJ-JAJA
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    • 28. Juni 2011 um 07:04
    • #19

    Google mal, ich hab da was im Hinterkopf von einem Unternehmen, dass Rechner gekauft hatte, die nicht mit den Bausteinen ausgestatten waren, die Angeboten wurden. Das Ganze fiel erst auf, als einer defekt ging.

    Ich glaub da war man sogar vor Gericht....

    Frauen denken analog; Männer digital!
    (Loriot)
    _____________________________________
    http://www.youtube.com/watch?v=uVMcMW2Jovs
    OHNE BÜROKRATENABBAU -
    KEIN BÜROKRATIEABBAU!!!

  • Kracky
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    • 28. Juni 2011 um 10:38
    • #20
    Zitat von "DJ-JAJA"

    Google mal, ich hab da was im Hinterkopf von einem Unternehmen, dass Rechner gekauft hatte, die nicht mit den Bausteinen ausgestatten waren, die Angeboten wurden. Das Ganze fiel erst auf, als einer defekt ging.

    Ich glaub da war man sogar vor Gericht....

    Aber auch in dem Fall wird es so gewesen sein das minderwertiges verbaut wurde was ja dann wirklich eine beabsichtigte Bereicherung darstellt und es wird wohl so sein das eine entsprechender Schaden finanzieller Art vorliegt, nehme ich nun aber ein gleichwertiges oder höherwertiges Bauteil eines anderen Lieferanten um z.B. meinen Liefertermin einhalten zu können ist das natürlich auch nicht dem Vertrag entsprechend, es stellt aber keine Schädigung des Kunden dar. Guck doch mal wie oft in verschiedensten Geräten Bauteile wegen Preisoptimierung oder aufgrund Lieferbarkeit einfach ausgetauscht werden, das ist ganz normaler Alltag und niemand bemerkt es oder es interessiert auch niemanden solange alles funktioniert. Da dir hier aber nicht explizit die einzelnen Bauteile im Vertrag genannt werden hast du später auch keine Möglichkeit zu sagen, in meinem Gerät wurden ja minderwertige Bauteile verbaut, im Gerät das ich damals angeschaut habe war da besseres verbaut.

    Wie du schon sagst, mit so was beschäftigen sich Gerichte und damit Sie das tun müssen eben bestimmte Grundvoraussetzungen gegeben sein, deswegen gibt es Rechtsanwälte bei denen man sich kostenpflichtig eine Rechtsberatung holen kann und du wirst schnell selbst sehen wo es Sinn macht zu klagen oder wo schon die Kosten im vorab weit das übersteigen was wohl evtl. zu holen wäre.

    "Werfe schlechtem Geld kein gutes hinterher!"

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