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Info Garantie

  • Michael Blaupunkt
  • 28. Juni 2011 um 23:21
  • Michael Blaupunkt
    Beiträge
    458
    • 28. Juni 2011 um 23:21
    • #1

    Also ich will hier nicht der Buhmann sein, lese aber hier immer alles mit und jeder 3 verkauft mit restgarantie... Da auch ich mal was restgarantie gekauft habe, bin ich jetzt schlauer:

    Garantie ist nicht übertragbar! Bei keinem Shop! Diese besteht nur für den Kunden der das gekauft hat! was anderes ist die Gewährleistung des herstellers... Aber wenn ihr was kauft und dann vl im 3 Jahr den Geranie Anspruch ergebt werden die euch dort was schöneres erzählen.

  • Kracky
    Profi
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    2
    Beiträge
    12.055
    • 29. Juni 2011 um 11:29
    • #2

    Da ist es dann aber so das du vielleicht mit nachdenken weiter gekommen wärst, du hättest den Verkäufer, der dir den Artikel ja mit seiner Restgarantie verkauft hat, bitten sollen diese Garantieansprüche an zu melden und schon wäre das ganze nimmer so fragwürdig. :wink:

    Und jeder der etwas mit Restgarantie verkauft muss sich eben bewusst sein das er sich im Erfüllungsfall auch entsprechend verpflichtet fühlt, da er ja für die Restgarantie einen bestimmten Obolus im Kaufpreis erhalten hat.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • Mechwerkandi
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    1
    Beiträge
    7.712
    • 29. Juni 2011 um 12:47
    • #3

    Der Begriff "Restgarantie" in der Angebotsbeschreibung bedeutet lediglich:
    "Das Gerät hat einen Fehler. Ich habe keine Lust, das Ding wieder einzuschicken. Ausserdem brauche ich das Teil eigendlich sowieso nicht, deswegen verkaufe ich das jetzt wieder."

    :grin:

  • Michael Blaupunkt
    Beiträge
    458
    • 29. Juni 2011 um 15:01
    • #4
    Zitat von "Mechwerkandi"

    Der Begriff "Restgarantie" in der Angebotsbeschreibung bedeutet lediglich:
    "Das Gerät hat einen Fehler. Ich habe keine Lust, das Ding wieder einzuschicken. Ausserdem brauche ich das Teil eigendlich sowieso nicht, deswegen verkaufe ich das jetzt wieder."

    :grin:

    :grin: :lol:

  • Jochen Schmeing
    Verifiziert
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    1
    Beiträge
    317
    • 29. Juni 2011 um 16:28
    • #5
    Zitat von "Mechwerkandi"

    Der Begriff "Restgarantie" in der Angebotsbeschreibung bedeutet lediglich:
    "Das Gerät hat einen Fehler.... " :grin:

    Was war noch gleich ein Pessimist?
    Achja, ein Optimist mit Erfahrung.... :twisted:


    Ich denke, die Gelehrten werden sich streiten ob die Formulierung "mit x Monaten Restgarantie" nur eine Info darstellt oder eine zugesicherte Eigenschaft ist. Ich würde es über den Vorbesitzer versuchen. Es sei denn, seine Garantie erlischt mir dem Eigentümerwechsel. Garantiebedingungen können alles mögliche enthalten, da Sie eine freiwillige Leistung des Herstellers/Distributors sind.

    Beste Grüße

    Jochen

  • Michael Blaupunkt
    Beiträge
    458
    • 29. Juni 2011 um 18:23
    • #6
    Zitat von "Jochen Schmeing"

    . Ich würde es über den Vorbesitzer versuchen.


    das über den vorbesitzer geht schon, sieht dann allerdings so aus:

    1. Ihr bittet ihn oder schreibt in seinem Namen dem Hersteller das problem.

    2. Dann wird das freewayticket an die hinterlegte email adresse des 1. käufers geschickt.

    3. ihr bittet diesen, euch die mail weiterzuleiten.

    4. das reparierte gerät wird an die hinterlegt adresse des 1 käufers zurückgeschickt.

    5. ihr bittet diesen, das paket auf eure kosten zu euch zu schicken.


    Is irrsinnig lustig :D

  • Kracky
    Profi
    Reaktionen
    2
    Beiträge
    12.055
    • 29. Juni 2011 um 23:32
    • #7

    So ist das Leben, ist meist immer noch besser als den Schaden aus dem eigenen Geldbeutel beheben zu müssen.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
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