Zitat von "Tobias Zw."Ich wiederhole meine Frage: In welcher VStättVO und an welcher Stelle soll das stehen?
Das würde mich auch mal interessieren.
Für was gibt es sonst Lifte nach BGV C1 wenn man sie sogar auserhalb des Publikumbereichs wieder abbauen muss?
Wie man die Ausleger sonst noch verstecken kann:
Zwei Bühnenpodesten und dann den Lift dazwischen. Damit die Podeste nicht weggetragen werde mit einem Spanngurt o.ä. zusammenbinden (Klammern geht ja logischerweise nicht).