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Traversenlift im Publikum ???

  • RA-CG
  • 24. Juli 2004 um 21:46
  • Mnyut
    Beiträge
    2.329
    • 29. Juli 2004 um 17:15
    • #21
    Zitat von "Tobias Zw."

    Ich wiederhole meine Frage: In welcher VStättVO und an welcher Stelle soll das stehen?


    Das würde mich auch mal interessieren.
    Für was gibt es sonst Lifte nach BGV C1 wenn man sie sogar auserhalb des Publikumbereichs wieder abbauen muss?

    Wie man die Ausleger sonst noch verstecken kann:
    Zwei Bühnenpodesten und dann den Lift dazwischen. Damit die Podeste nicht weggetragen werde mit einem Spanngurt o.ä. zusammenbinden (Klammern geht ja logischerweise nicht).

  • Tobias Zw.
    Profi
    Reaktionen
    821
    Beiträge
    2.857
    Termine
    27
    • 29. Juli 2004 um 20:41
    • #22

    Also, ich habe jetzt mal spaßeshalber die hessische VStättVO überflogen und da keinen diesbezüglichen Hinweis gefunden. Mir fällt auch kein sinnfälliger Grund ein, warum ein Traversenlift nicht in einer Versammlungsstätte stehen sollte - außer die Damen und Herren Kollegen haben ihn vielleicht in einem Fluchtweg aufgebaut...
    Bis zum Beweis des Gegenteils mit Quellenangabe werde ich diese Aussage also erstmal als Sch***hausparole verbuchen.

    MfG Tobias Zw.

    Äch bän wäder do.

    http://www.tobiaszweckerl.de

  • Andy05
    Beiträge
    13
    • 30. Juli 2004 um 12:20
    • #23

    Ich finde den Teil nicht mehr in den ich das mal nachgelesen habe, aber es dürfen Lifte nur unter Last bleiben die die Möglichkeit haben den Ausleger festzustellen und die Zugeinrichtung (Kurbel, Motor) festzusetzen. Diese dürfen auch nur dann stehen bleiben wenn die Lifte vor zugriff Fremder geschützt sind (weiträumige Absperrung)

  • RA-CG
    Beiträge
    1.205
    • 30. Juli 2004 um 12:34
    • #24

    Hi!

    Zitat von "Andy05"

    Ich finde den Teil nicht mehr in den ich das mal nachgelesen habe, aber es dürfen Lifte nur unter Last bleiben die die Möglichkeit haben den Ausleger festzustellen und die Zugeinrichtung (Kurbel, Motor) festzusetzen. Diese dürfen auch nur dann stehen bleiben wenn die Lifte vor zugriff Fremder geschützt sind (weiträumige Absperrung)

    Na das sollte eigentlich bei nem vernünftigen Lift der Fall sein. Aber so wie du geschrieben hattest:

    Zitat

    Also Lifte dürfen eigentlich grundsätzlich nicht stehenbleiben nach VStättVO. Ok die wenigstens halten sich dran, aber es ist so. Und das bezieht sich nicht nur auf die im Publikum sonder alle.


    Das liest sich als ob grundsätzlich erstmal garkeine Lifte erlaubt wären :roll:

  • Andy05
    Beiträge
    13
    • 31. Juli 2004 um 13:03
    • #25

    Hallo RA-CG
    es ist nicht der Fall das alle Lifte die vorgeschriebenen Sicherheitseinrichtungen haben, wenn ich mich recht erinnere selbst die Genie Supertowser haben nich alle geforderten Sicherheitseinrichtungen

  • hausmeister
    Verifiziert
    Beiträge
    1.075
    • 24. August 2004 um 17:40
    • #26

    Moin,

    ich kenne leider auch keiner Vorschrift was genau wo stehen darf.

    Ich denk mir einfach nur das man wenn man Lifte oder Tower im Puplikumsbereich aufstellt, müssen sie gegen unbefugtes benutzen gesichert sein. D.H. die Kurbel sollte vielleicht nicht für nen besoffenen einladend wirken :roll: oder die Ausleger als Stolperfalle da sein .......

    Die Idee mit dem Holz find ich klasse. Wir hatten auch mal ne Va ..( Mobil Disse) da haben wir einfach vor die Wind Ups / Tower ( Work LW 155 ) nen Bauzaun trapiert und gut wars.

    Hatte allerdings auch letztens was auf ner VA (Mobil Disse) gesehen. Tower ungesichert mittem im Puplikum. Kein einziges Fangseil. :shock: Ich war ganz schnell aus dem Zelt wieder drausen...... :mrgreen:


    Grüße aus Franken Michi

    Wo is na des Hirn........endlich ONLINE !


    http://www.audio-events.de

    http://www.stage-audio.de
    http://www.pedro-online.de

  • RA-CG
    Beiträge
    1.205
    • 24. August 2004 um 18:01
    • #27

    Hi!

    War vor 2 Wochen auf ner Ballermann Beachparty (als Gast) und hab dort das Thema Traversenlift im Publikum live erleben dürfen.
    In der Halle waren neben 20t Sand 8) auch 3 Work Traversenlifte gestanden die eine Traversenkondtruktion in Form von einem T gehoben haben. Einmal quer über den DJ und mittig davon abgehend über die Tanzfläche nochmal Truss zum dritten Lift.
    Die beiden Lifte beim DJ streckten jeweils 1 Ausleger in Richtung Publikum bzw Tanzfläche, da bin ich selber einmal drüber gestolpert. Der dritte Lift das gleiche Spiel, nur das da mehr als 1 Ausleger störend wirkte. War zwar durch Pflanzen etwas entschärft, aber trotzdem noch ne gute Stolperfalle wenn man nicht aufgepasst hat. Abkleben mit gelb/schwarzem Warntape bringt garnix bei ner Disco-Veranstaltung, soviel weiß ich nu :wink:
    Ob ne Abdeckung aus Holz, also ne Art Empore oder Trittstufe mehr gebracht hätte weiß ich nicht. Dadurch das die Ausleger direkt an der Tanzfläche rauskamen, wäre die Holzlösung wohl auch nichts gewesen denke ich mal.
    Die Kurbeln der Stative waren übrigens mit Gaffa festgemacht. Wenn man's wirklich drauf angelegt hätte, dann hätte man also auch drehen können. Für den puren Jux-Dreher war's meiner Meinung nach aber ausreichend gesichert zumal ja noch die Bolzen im Stativ sichern.

    Gemacht wird's also mit den Traversenliften im Publikum, aber ist störend und kann auch ziemlich gefährlich sein (Stolperfalle).
    Das Hauptproblem ist es wohl die Hindernisse sichtbar zu machen, geht wohl nur vernünftig wenn man ne Absperrung oder Abdeckung installiert die mindestens 1m hoch ist, eher höher.

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