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Traversenlift im Publikum ???

  • RA-CG
  • 24. Juli 2004 um 21:46
  • RA-CG
    Beiträge
    1.205
    • 24. Juli 2004 um 21:46
    • #1

    Hi!

    Mal ne Frage zum Thema Traversenlift und Aufbau in Mitten von Publikum...

    Hab bei uns in der Gegend nen DJ der auf Festen immer gern inmitten vom Publikum steht und nicht extra am Kopfende von Zelt oder Halle auf der Bühne. Hab nun schon paarmal gesehen das der zuständige Verleiher für Licht und Ton dann aucvh mittig über'm DJ ne Traverse hochfährt wo er sein Licht reinhängt, das ganze mit Traversenliften. Das störende dabei sind dann ja meistens die Ausleger, weil Großräumig absperren geht ja meistens eher schlecht.
    Was macht man den in dem Fall am besten, bzw darf man das unabgesperrt den überhaupt inmitten vom Publikum platzieren? Überlege nämlich selber grad mir Traversenlifte zuzulegen und bin da über diese Problematik gesolpert.

  • Demtröder
    Beiträge
    858
    • 25. Juli 2004 um 12:18
    • #2

    Je nach Anwendung und Lift, kann man das Hochgefahrene Rig doch auch auf Traversen setzen und die Lifte dann wieder abbauen. Die Ausleger von einem Lift würde ich nicht ins Publikum legen.

    Man muss nur unterscheiden, von was für Liften man spricht. Bei einem "Tower" wie diesem geht die oben beschriebene Prozedur nicht

    Bei dem hier, kein Problem:

    Sonnige Grüße aus Frankfurt

  • RA-CG
    Beiträge
    1.205
    • 25. Juli 2004 um 12:44
    • #3

    Hi!

    Ich meine keine Tower, schon sowas wie auf dem unteren Bild :wink:

    Wie meinst du das mit dem hochgefahrenen Rigg auf Traverse setzen? Anstelle des Lifts ne Traverse einsetzen mit 90 Grad Winkel?

  • Pille666
    Beiträge
    2.639
    • 25. Juli 2004 um 13:00
    • #4
    Zitat von "Demtröder"

    Je nach Anwendung und Lift, kann man das Hochgefahrene Rig doch auch auf Traversen setzen und die Lifte dann wieder abbauen. Die Ausleger von einem Lift würde ich nicht ins Publikum legen.

    Man muss nur unterscheiden, von was für Liften man spricht. Bei einem "Tower" wie diesem geht die oben beschriebene Prozedur nicht

    Bei dem hier, kein Problem:


    nartürlich darf man einen tower von nem ground sport ind die menschen menge stellen!

  • Demtröder
    Beiträge
    858
    • 25. Juli 2004 um 13:41
    • #5

    Bei einem Ground Support mit (eingesteckten) Auslegern, von denen jeder auch einen halben Meter lang ist, kann ich mir das im Publikum nur schwer vorstellen.

    Je nach Tower, Belastung und Höhe, ist das mit den Auslegern wohl verschieden, oder?

    @RC: Mit den Liften das Rig hochfahren und dann, an den Ecken oder sonstwo, Traversen drunter und oben in den Winkeln befestigen

    Sonnige Grüße aus Frankfurt

  • Pille666
    Beiträge
    2.639
    • 25. Juli 2004 um 13:59
    • #6
    Zitat von "Demtröder"

    Bei einem Ground Support mit (eingesteckten) Auslegern, von denen jeder auch einen halben Meter lang ist, kann ich mir das im Publikum nur schwer vorstellen.

    Je nach Tower, Belastung und Höhe, ist das mit den Auslegern wohl verschieden, oder?

    @RC: Mit den Liften das Rig hochfahren und dann, an den Ecken oder sonstwo, Traversen drunter und oben in den Winkeln befestigen


    seit wann hat ein basment ausleger! das wäre mir neu! ein ganz normales ground support darf im publikum stehen. deine oben stehenden lift jedoch nicht! diese müssen abgesperrt werden, da ihre füße zu lang sind!

  • Demtröder
    Beiträge
    858
    • 25. Juli 2004 um 15:05
    • #7

    Bin auf dem Gebiet Neuling, z.B. der Prolyte MPT1 hat "Outrigger" in zwei Längen.

    Sonnige Grüße aus Frankfurt

  • Mnyut
    Beiträge
    2.329
    • 25. Juli 2004 um 15:17
    • #8
    Zitat von "Demtröder"

    Mit den Liften das Rig hochfahren und dann, an den Ecken oder sonstwo, Traversen drunter und oben in den Winkeln befestigen


    Ja, und dann fällt das ganze erst mal um weil es ja nur auf 2 Füßen ohne Ausleger steht.

  • Demtröder
    Beiträge
    858
    • 25. Juli 2004 um 15:22
    • #9

    ??? Wieso auf zwei Füßen? Man kann doch beliebig viele Fußtraversen setzen.
    Bei einem Viereck ->4, Dreieck ->3 usw.

    Sonnige Grüße aus Frankfurt

  • Mnyut
    Beiträge
    2.329
    • 25. Juli 2004 um 15:40
    • #10

    Es ist vielleicht etwas missverständlich geschrieben:

    Zitat von "RA-CG"

    Hab nun schon paarmal gesehen das der zuständige Verleiher für Licht und Ton dann aucvh mittig über'm DJ ne Traverse hochfährt wo er sein Licht reinhängt, das ganze mit Traversenliften.


    ...aber ich weis, aus bestimmten Gründen, dass er erst mal nur 2 Lifte kaufen will ;)

  • ds-audio
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    • 26. Juli 2004 um 01:27
    • #11

    Wir stellen öfters Lifte VMB 074 in den Saal/Halle, allerdings nicht bei Disco
    sondern bei gesitteteren Veranstaltungen.Vorwiegend für PC/Profiler usw.
    Wir haben uns eine Verkleidung aus Sperrholz um die Füsse gebaut, ca. 60 cm hoch. Dort ist dann auch platz für Deko, Blumen etc. So kann niemand stolpern. Sind aber wie gesagt eher Industriejobs o.ä.
    Bei Disco oder in sehr dunkler Umgebung würd ich das auch nicht machen.
    (Habe auch schon Besoffene gesehen, die an Stativen herumkurbeln)

    gruß
    Dieter

    http://www.ds-audiomobil.de
    ___________________

  • RA-CG
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    • 26. Juli 2004 um 09:46
    • #12

    Hi!

    Verkleidung für die Ausleger aus Holz zimmer ist auch mal ne Idee, wär ich nu garnicht drauf gekommen :oops:
    Ist ja meist nur 1 Ausleger der irgendwie im Weg steht.

    Sonst keine weiteren Erfahrungen zu der Thematik ???

  • Online
    Christian Hofmann
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    • 29. Juli 2004 um 16:09
    • #13

    Wir haben das ab und zu mal gemacht, wenn die Lifte nicht mehr auf die Bühne passten. Meist bauen wir dann so, daß die Bässe gleich rechts daneben in einem Viertel stehen. Selbst die Bauaufsicht, die mal da war, hat nix gesagt. Das einzige, was sie wollten, war gelb/schwarzes Klebeband um die Ausleger, die direkt im Publikum standen, aber das ist bei uns eh der Fall. Auch der Veranstalter, der am Anfang dumm geguckt hat, war ruhig, als ich ihn fragte, ob er es lieber hat, wenn jemand ein Topteil von 5m Höhe auf den Kopf kriegt, wenn die Truss kippen sollte.
    Und aus dem Publikum kamen bisher keine Beschwerden, trotz, daß es sehr voll war.

  • Tobias Zw.
    Profi
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    • 29. Juli 2004 um 16:15
    • #14

    Natürlich auch, um den Groundsupport zu sichern, aber vorwiegend, damit niemand über die bösen Ecken und Kanten stolpert und sich daran verletzt.

    MfG Tobias Zw.

    Äch bän wäder do.

    http://www.tobiaszweckerl.de

  • Andy05
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    • 29. Juli 2004 um 16:23
    • #15

    Also Lifte dürfen eigentlich grundsätzlich nicht stehenbleiben nach VStättVO. Ok die wenigstens halten sich dran, aber es ist so. Und das bezieht sich nicht nur auf die im Publikum sonder alle.
    Es gibt Lifte die eine Genehmigung haben um stehen zu bleiben aber auch nur unter gewissen Umständen.

    Kleine alternative sofern das in einer Halle ist und genug Hängepunkte vorhanden sind. Warum fliegt ihr das Rigg oder was auch immer auf die Lifte soll nicht??

  • Tobias Zw.
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    • 29. Juli 2004 um 16:26
    • #16

    @ Andy05: Das wäre mir neu. In welcher VStättVO und an welcher Stelle kann ich das bitte nachlesen?

    MfG Tobias Zw.

    Äch bän wäder do.

    http://www.tobiaszweckerl.de

  • RA-CG
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    • 29. Juli 2004 um 16:43
    • #17

    Hi!

    Zitat von "Andy05"

    Also Lifte dürfen eigentlich grundsätzlich nicht stehenbleiben nach VStättVO. Ok die wenigstens halten sich dran, aber es ist so. Und das bezieht sich nicht nur auf die im Publikum sonder alle.
    Es gibt Lifte die eine Genehmigung haben um stehen zu bleiben aber auch nur unter gewissen Umständen.

    Kleine alternative sofern das in einer Halle ist und genug Hängepunkte vorhanden sind. Warum fliegt ihr das Rigg oder was auch immer auf die Lifte soll nicht??

    Wie, ein Lift darf nicht stehen bleiben? Im Publikum könnt ich's ja noch verstehen, aber sonst?

    Nur um das mal zu klären ich red hier nicht von Towern, sondern von Kurbelstativen mit Trussaufnahme. Halt etwas stabiler als der Billigständer aus Plastik :wink: Wieso sollte ich sowas nicht stehen lassen dürfen? Weil dann braucht sich sowas auch niemand kaufen... :roll:

    Fliegen geht halt nicht immer, zB im Zelt ist das meistens etwas schlecht... :?

  • Online
    Christian Hofmann
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    • 29. Juli 2004 um 16:54
    • #18

    Jap, ich hab auch sowas gelesen. Die Lifte dürfen dann nur noch als Aufbauhilfe benutzt werden und müssen dann entfernt werden.
    Ich fragte damals jenen Bauabnahmetypen und der meinte, daß selbst sie diese Regelung für absolut übertrieben halten. Wir hatten unser Rigg (7x6m) hinten auf 2 Work255R (220kg) und vorn auf 2 Major TL (150kg) stehen und er meinte, das sei völlig ok so und ausreichend.

  • RA-CG
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    • 29. Juli 2004 um 16:58
    • #19

    Hi!

    Zitat von "Christian Hofmann"

    Jap, ich hab auch sowas gelesen. Die Lifte dürfen dann nur noch als Aufbauhilfe benutzt werden und müssen dann entfernt werden.

    Na das wär ja total blödsinnig. Was macht man den dann wenn man nicht fliegen kann wie in nem Zelt zB? Da kann ich ja auch keinen Ground-Support aufstellen.

    Gibt schon komische Regelungen :?::?::?:

  • Tobias Zw.
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    • 29. Juli 2004 um 17:02
    • #20

    Ich wiederhole meine Frage: In welcher VStättVO und an welcher Stelle soll das stehen?

    MfG Tobias Zw.

    Äch bän wäder do.

    http://www.tobiaszweckerl.de

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