Hallo PA-Forum,
für unsere Firmenfeier haben wir eine Verleihfirma beauftragt für das richtige Licht zu sorgen. Unser Gebäude ist in Galeriebauweise gebaut. Die VA techniker haben dann also eine Dreipunkttraverse von einer Seite der Galerie zur anderen Seite aufgebaut. Die Traverse war aber nur auf unseren Galeriegeländer (Holz) aufgelegen und mit Nylonrundschlingen an diesem Geländer befestigt. Unter und auf der Etage wo die Traverse auflag konnten sich dann die Leute aufhalten. Schreibt mir eure Meinung zu diesem professionellen vorgehen.
Traverse nach Vorschrift?
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Hi
Welche Spannweite hatte die Traverse?
Gab es keine Sicherung bzw. Verzurrung nach oben?EIn Bild würde helfen...
Gruß
Daniel -
nachdem sicherlich keiner weiss/wusste was das geländer so an kräften aufnehmen kann ist das schonmal nicht in ordnung. sofern keine weitere sicherung mittels stahlseilen oder lastketten an nichtbrennbarem material vorhanden war, war das auch nicht in ordnung.
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Die Traverse hatte eine Spannweite von ca. 12 metern nach oben wurden keinerlei Sicherungen vorgenommen.
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dann war das imho grob fahrlässig was dort angestellt wurde