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Erhellendes vom TÜV

  • ADMIN
  • 14. Oktober 2004 um 13:10
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    • 14. Oktober 2004 um 13:10
    • #1

    So, jetzt habe ich heute morgen ein sehr ausführliches Gespräch mit Ulrich Braun vom RWTÜV geführt, das ist der Herr, der die Zeichengenehmigungsausweise für fast alle Traversen bearbeitet hat.

    Hier nun einige seiner wesentlichen Aussagen:


    1.) Der Zeichengenehmigungsausweis gilt nur für exakt die Traverse, die zur Prüfung eingereicht wurde. Selbst dann, wenn nur die Typenbezeichnung auf der Traverse geändert wurde, gilt der Zeichengenehmigungsausweis nicht mehr.

    Erst recht gilt er nicht mehr, wenn andere Materialien verwendet werden.

    Nach Aussage von Herrn Braun komme es immer mal wieder vor, dass der Hersteller das Material wechselt, das kann der TÜV nicht überprüfen und ist dafür auch nicht verantwortlich.


    2.) Wenn der Hersteller seine Belastungstabelle nach dem Lastfall HZ zertifiziert haben möchte, dann kann er das haben.

    (HZ heisst Haupt- und Zusatzlasten

    Hauptlasten (H): ständige Lasten, Verkehrslasten einschließlich
    Schneelasten, Stabilisierungslasten
    Zusatzlasten (Z): Windlasten, Bremskräfte, Temperaturänderung

    für Lastfall HZ lassen die Normen höhere Spannungen zu.

    Die so gerechneten Traversen dürfen also nicht mit ständigen Lasten (Gewichtslasten) bis 100% der Belastungstabelle belastet werden!)

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • HMPF
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    • 17. Oktober 2004 um 18:30
    • #2

    Zu dem Thema hätte ich mal eine Frage:

    Nach meinem Verständniss müsste ich ein Truss erst mal kaputt machen um zu wissen wie viel es denn tatsächlich tragen kann. Gut, dass kann man ja mal mit einem Stück machen, aber lässt sich das ohne weiteres auf danach produzierte Stücke übertragen? Ich würde mal sagen, dass das nicht möglich ist, da das Alu ja per Hand geschweißt (geschwissen? geschweisst? geschweissert? :) ) wird und mit Sicherheit nicht jedes Naht gleich stabil ist. Auch kann ich mir vorstellen, dass die Alu-Legierung nicht immer genau gleich zusammengesetzt ist. Ich bin also der Meinung, dass sich jedes Trussstück von jedem anderem Trussstück unterscheidet.
    Wie handhabt das denn der TÜV?

    "die Anlage sieht aus wie ein plattgefahrenes Ü-Ei"

    "Das Mikro ist kaputt, das pfeift nicht!"

  • ADMIN
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    • 17. Oktober 2004 um 19:40
    • #3

    Nach meinem Stand der Information fährt der TÜV auch einen Überlastversuch. Über das, was eine Traverse mehr verkraften muss, habe ich unterschiedliche Informationen (150% bzw. 200%), ich weiss auch nicht, ob die alle Längen prüfen.

    AlMgSi1 hat beispielsweise in der WEZ eine Bruchspannung von mindestens 185 N/mm², die zulässige Spannung beträgt 80 N/mm². Wenn bei zweifacher Last die (fabrikneue) Traverse bereits bricht, dann sollte man sich gehörig Gedanken machen.

    Nach bislang unbestätigten Informationen brechen Traversen bei solchen Versuchen bei etwa 2- bis 4-facher Belastung, je nach dem, wie konservativ der Hersteller seine Belastungstabelle gerechnet hat.

    Alu-Schweisser werden entsprechend zertifiziert und geprüft, die sollten nicht das Problem sein, meist ist auch nicht die Schweissnaht das Problem, sondern WEZ oder Bolzen.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • bueni
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    • 18. Oktober 2004 um 09:39
    • #4

    Naja mal zu TÜV Kontrolle und Co...

    Wir schicken bereits das zweite mal zwei VMB TE 074 zurück , da diese trotz TÜV Prüfung fehlerhaft waren.
    Die ersten zwei sind trotz minimaler Belastung nicht mehr einfahrbar gewesen, die Stahlseilführung war auf erstaunliche Weise weggebogen!!
    Zwar nur leicht aber so sicherlich nicht einsetzbar.

    Die nächsten zwei konnte man nicht bis ins 4. Loch pro Auszug ausfahren ohne aufwändung von entsprechender Gewalt hätte man das wahrscheinlich auch nicht geschafft.

    Wir haben das ganze auch völlig ohne Belastung im Lager getestet, gleiches Problem, und auch die Fertigung lässt sichtbar zu wünschen übrig. Muss ich jetzt jedes Produkt selbst nochmal ausgiebig im Lager testen? Dafür haben wir gar nicht sie Zeit, wennich ein TE kaufe und das auch noch TÜV geprüft ist muss es funktionieren!

    Auf jedem TE war ein TÜV Stempel und Dipl Ing drauf, also was prüfen die da, solche Stative sind doch lebensgefähelich, nicht auszumahlen was da passieren könnte, wenn sich bei der Aufnahme von 6m Truss ohne Geräte schon soetwas einstellt. So nebenbei hat eine von uns belieferte Band gleiche Probleme mit den TEs. Und nochmal so nebenbei ist wohl die ganze Serie fehlerhaft, bei dem was man so hört.

    Nach Frage beim Hersteller sagte man uns wir sollen doch einfach neue Löcher bohren damit man den Auszug ganz ausfahren kann.
    Was ist das denn für ne Aussage!? und auch noch vom Hersteller!

    Also wir haben jetzt komplett gewechselt auf Works, wobei die älteren Serien der TEs einwandfrei funktionieren und noch nie Probleme gemacht haben.
    Also was bitte hat der TÜV da bescheinigt wenn die Dinger solche Porbleme machen? Und wer ist so inkompetent lebensgefährliche Serien, ja komplette Serien, auf den Markt zu ballern und als geprüft zu bescheinigen, und was kann ich dagegen tun? wenn ich mich nicht mal mehr auf den TÜV verlassen kann?

    Das wollte ich mal loswerden zur Prüfung des ach so tollen TÜVs

    Grüßle Bueni

    http://www.truephase.de

  • ADMIN
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    • 18. Oktober 2004 um 11:22
    • #5
    Zitat von "bueni"

    Wir schicken bereits das zweite mal zwei VMB TE 074 zurück , da diese trotz TÜV Prüfung fehlerhaft waren.

    Bei solchen Teilen (wie auch bei Traversen) macht der TÜV eine Bauartprüfung, das heisst, er prüft ein Exemplar, und dann bekommt der Hersteller einen Zeichengenehmigungsausweis und darf das TÜV-Siegel auf die Nachbauten kleben.

    Wenn der Hersteller dann bei der Fabrikation schlampt, andere Materialen verwendet oder sonst Unsinn baut, dann erfährt der TÜV das für gewöhnlich nicht. Bei manchen Sachen dürfte der Hersteller dann vom Zeichengenehmigungsausweis keinen Gebrauch mehr machen, aber das interessiert kaum einen Hersteller.

    Also, nochmal zum mitmeiseln: Im Gegensatz zum Auto prüft der TÜV hier nicht jedes Einzelstück!

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • bueni
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    • 18. Oktober 2004 um 13:13
    • #6

    Ok soweit klar aber wie kann denn dann ein Hersteller auf die Idee kommen mir zu sagen ich soll einfachneue Löcher bohren, das ist doch dann erst geschlampt,

    Naja seis drum aber um mich nun richtig zu verhalten muss ich was tun ?
    Muss ich das dem TÜV melden ?
    Gibts da einen Ansprechpartner speziell für sowas oder soll ich versuchen den Ingeneur ausfindig zu machen der den Stempel Gegengezeichnet hat ?
    Hat sonst schonmal wer dieses Prob gehabt, wenn ja wie habt ihr drauf reagiert?


    Danke schonmal im Vorraus für die Infos
    Bueni

    http://www.truephase.de

  • ADMIN
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    • 18. Oktober 2004 um 19:00
    • #7

    1.) Eine Verpflichtung, dass dem TÜV zu melden, besteht nicht. Man kann das tun...

    2.) Ich würde in einem solchen Fall die Lifte beim Verkäufer reklamieren (Nachbesserung, Minderung, Wandlung...).

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Beffel
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    • 21. Oktober 2004 um 09:11
    • #8

    Ich würde eine solche Sache sofort bei der zuständigen Prüfstelle melden!

    Der ist nämlich bei negativer Überprüfung der Meldung verpflichtet seine Zeichnungsgenehmigung sofort zurück zu ziehen!

    Was glaubt Ihr wie da der Hersteller schaut, wenn so ein Schreiben ins Haus flattert!

    Ich habe eingangs extra zuständige Prüfstelle geschrieben. Hier wird immer vom TÜV gesprochen, aber der jeweilige TÜV ist auch immer nur eine Organisation die prüfen kann. Oftmals ist es sinnvoller lieber bei einer bestimmten Prüfstelle zu testen, die auch weis was sie tut. Ich habe selbst schon erlebt wie ein TÜV-Prüfer einen Belastungstest an einem Truss-System für eine Zeichnungsgenehmigung durchgeführt hat. Ich werde nie vergessen wie der gute Mann angeblich die Durchbiegung mit einem Handmess-Schieber ohne festen Seitenanschlag und ohne definierten Höhenanschlag ermitteln wollte. Da war je nachdem wie er gerade die Schieblehre gehalten eine Abweichung von 4 bis 5mm drin. Übrigens wurde die Zeichnungsgenehmigung in diesem Fall erteilt! Da sage ich nur Hallelulja, hoffentlich hat der Statiker beim Rechnen mit einem ausreichenden Sicherheitsfaktor gearbeitet!

    Zu den Stativen noch ein Wort.

    Meiner Kenntniss nach gibt es da nur zwei wirklich kompetente Prüfstellen für. Die LGA in Würzburg und das bühnentechnische Prüflabor der VBG in Hamburg.

    Beffl, so a Glaber! Dess glabst da jao salber nedd,
    obbar es bassd schoh!

  • bueni
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    • 22. Oktober 2004 um 11:19
    • #9

    Ok dank dir für die Infos, werd mich da mal melden, und mal den weiterne Verlauf von diesem Fiasko zu erkunden.

    Mal sehen was dabei rauskommt, da scheinbar die ganze neue Serie irgendwelche Kinderkrankheiten hat.

    halt euch aufm Laufenden
    Grüßle Bueni

    http://www.truephase.de

  • Mechwerkandi
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    • 23. Oktober 2004 um 12:47
    • #10
    Zitat von "ADMIN"


    Also, nochmal zum mitmeiseln: Im Gegensatz zum Auto prüft der TÜV hier nicht jedes Einzelstück!

    Das ist nicht so ganz korrekt.
    Bei Neufahrzeugen gibt's auch nur eine BA-Prüfung/Abnahme, und die ist auch noch relativ weit gefasst.

    Die ganzen TÜV-Geschichten sind, nach Lage der Dinge, reine Reklame und bestenfalls zur Besänftigung des inneren Schweinehundes und inkompetenter Behördenmitarbeiter geeignet.
    "Sehen Sie mal, alles TÜV-geprüft!"

    Als wir vor 10 Jahren die ersten Quads mit Einzelzulassung fahren wollten, hat die TP Hamburg "mangels Sachverständnis" abgelehnt.
    Zwei Türen weiter, beim TÜV, ging das dann plötzlich... :wink:
    Honi soit qui mal i pense... :D

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