So, jetzt habe ich heute morgen ein sehr ausführliches Gespräch mit Ulrich Braun vom RWTÜV geführt, das ist der Herr, der die Zeichengenehmigungsausweise für fast alle Traversen bearbeitet hat.
Hier nun einige seiner wesentlichen Aussagen:
1.) Der Zeichengenehmigungsausweis gilt nur für exakt die Traverse, die zur Prüfung eingereicht wurde. Selbst dann, wenn nur die Typenbezeichnung auf der Traverse geändert wurde, gilt der Zeichengenehmigungsausweis nicht mehr.
Erst recht gilt er nicht mehr, wenn andere Materialien verwendet werden.
Nach Aussage von Herrn Braun komme es immer mal wieder vor, dass der Hersteller das Material wechselt, das kann der TÜV nicht überprüfen und ist dafür auch nicht verantwortlich.
2.) Wenn der Hersteller seine Belastungstabelle nach dem Lastfall HZ zertifiziert haben möchte, dann kann er das haben.
(HZ heisst Haupt- und Zusatzlasten
Hauptlasten (H): ständige Lasten, Verkehrslasten einschließlich
Schneelasten, Stabilisierungslasten
Zusatzlasten (Z): Windlasten, Bremskräfte, Temperaturänderung
für Lastfall HZ lassen die Normen höhere Spannungen zu.
Die so gerechneten Traversen dürfen also nicht mit ständigen Lasten (Gewichtslasten) bis 100% der Belastungstabelle belastet werden!)