Ich weiß nicht in welches Board es gehört deshalb setzte ich es mal hier rein.
Mir schuldet jemand noch Geld, ist ein Urteil darüber vorhanden, und er bezieht Sozialhilfe, hatte er damals noch nicht, nun finde ich unter seinenm Namen ein Baugeschäft und eine Disco, die Disco hatte er damals shon und ein Baugeschäft davor. Wie kann ich rausbekommen ob die Geschäfte auf Ihn laufen????
Inhaber Disco
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Müsste im Handelsregister der Gemeinde/Stadt stehen.
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selbst wenn sie auf ihn laufen: manche selbständige rechnen sich auch arm. vermutlich werden die geschäfte bei vorhandenen "titeln" aber ohnehin auf die frau geschrieben sein. geh dochmal zum abkassieren hin.
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Das Prob ist das er selbst sogut wie nie vorort ist und mir im mom auch keiner sagen kann ob die Disco noch läuft. Bei dem Baugeschäft geht keiner ans Telefon.
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Wenn Du einen vollstreckbaren Titel hast, gib dem Gerichtsvollzieher mal einen Tipp wg. der Disco.
Eine Kassenpfändung morgens um 3 wirkt Wunder! -
Alles schon probiert.
sogar die Brauerei war schon da und hat Ihr zeug geholt. -
hat er schon die eidesstattliche Versicherung abgegeben ?
Vollstreckung bei Sozialhilfeempfängern macht wenig sinn.
Wenn es ein Einzelgewerbe ist kannst Du Details auch beim zuständigen Ordnungsamt erfahren, die Gründe dafür kannst Du ja anhand des Titels glaubhaft machen. Das gleiche gilt für die Auskunft vom zuständigen Amtsgericht, ob er die EV abgegeben hat.
Ansonsten kannst Du dich nur in die lange Schlange der geprellten Gläubiger einreihen. Wenn Vorsatz dabei im Spiel ist kannst Du ihn noch wegen Betruges anzeigen.
Kostet aber alles und bringt leider in der Regel nich viel, letzters (Betrugsanzeige) aber vielleicht zumindest persönliche Genugtuung, dass er mit so einem Scheiss nicht unbescholten durchkommt.
Viele Grüße,
Volker -
Ich vermute bald das ich das Geld vergessen kann, eine Anzeige von mir gegen ihn wegen Steuerhinterziehung, Markenfälschung und diverser anderer sachen ist eingestellt worden weil andere sachen gegen ihn anhängig sind die Schwerwigender sind, laut Staatsanwaltschaft.
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spricht vieles dafür.
ich würde den Titel mal ein paar Jahre in der Schublade verschwinden lassen, so schnell verjähren die zivilen Titel ja nicht (20 Jahre ?).
In 5-10 Jahren bereitest Du ihm dann mal ne Überaschung
VieleGrüße,
Volker