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Traversen auf Wind Up´s

  • MAShowt
  • 7. November 2002 um 18:56
  • Hami
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    • 28. November 2002 um 20:22
    • #21
    Zitat


    Arieba schrieb am 2002-11-28 16:45 :

    Ich glaube nicht, dass Dein Wind-Up auf 1,8m Höhe gekurbelt und 3 meter Abstand zur hinteren Bühnenkante hat. Wenn das Ding umkippt, kommt es doch sehr wohl bis auf die Bühne oder? Und da sind ja bestimmt irgendwelche Musiker, die von der Truss erlegt werden könnten(die es aber vielleicht auch verdient haben;o).

    Das es Stative mit BGV Siegel gibt, ist übrigens Quatsch.

    Michel

    <font size=-1>[ Diese Nachricht wurde geändert von: Arieba am 2002-11-28 16:49 ]</font>

    Hallo Michel und Steffen,

    ich sehe es so wie Michel, dass "irgendwer" bestimmt im Gefahrenbereich ist und bin nicht davon abzubringen, dass man das tunlichst lassen sollte. Zumindest wenn man nicht noch eine zusätzliche Sicherung gegen Kippen hat. Das geht bei den Dreibeinern schnell mal.

    Was die Siegel betrifft, so kann ich mich jetzt irren was den genauen Wortlaut betrifft, aber ich meine, auf unseren ALPs und unseren VMBs steht jetzt "geprüft gemäß BGV C1" eben in einem solchen Siegel.

  • Steffen
    Profi
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    • 28. November 2002 um 21:26
    • #22

    Hallo Michel,

    was die BGV C1 betrifft, brauchste mich nicht wirklich zu belehren, mit der bin ich in etwa so vertraut wie mit der berühmten Westentasche. Wenn wir gerade dabei sind : die BGV C1 geht vom sog. nicht versicherten Personenkreis aus, also dem Publikum. (gilt halt mal wieder für's Theater)Die Künstler gelten gemäß BGV C1 gerade NICHT zu diesem Kreis, trotzdem hab ich ja schon gesagt, daß es nicht grad die tollste Lösung ist mit den Wind Ups. Aber mal ganz unter uns: Bevor wir uns über solche Geschichten aufregen, die vielleicht nicht ok, aber trotzdem wenigstens noch einigermaßen vertrauenserweckend sind, sollten wir uns lieber darum kümmern, was so einige unserer "Kollegen" ansonsten so treiben... (Aufhängen von Tops an den Kunststoffgriffen über Publikum, das "Vergessen" von Safen von ca. 300kW Licht über 4.500 Leuten (die Baustelle haben wir dichtmachen lassen), das "Anschäkeln" von Traversen an Towern vermittels ZURRGURTEN usw...

    Da liegen in meinen Augen wesentlich größere und gefährlichere Probleme.

    Gruß

    Euer Steffen

  • Anonymous
    Gast
    • 29. November 2002 um 09:07
    • #23

    Ich möchte schon noch ein paar "Schlagworte" ins Spiel bringen.
    Anscheinend sind einige ja der Auffassung das Traversen auf WindUps (ich gehe von einer zulässigen Belastung aus) nicht zulässig sind.

    Es kursiert ja jetzt auch die Aussage das dies nur im Publikumsbereich nicht zulassig ist,...

    Was bitteschön macht es für einen Unterschied aob ich zwei WindUps mit einem Stück Traverse dazwischen (vorausgesetzt das WindUp kann die entsprechenden Querkräfte aufnehmen) aufstelle oder ein WindUp mit einer z.B. 4er Bar hinstelle.

    Ist das Windup mit der 4er Bar drauf dann auch unzulässig???
    Die C1 macht doch keinen Unterschied. Stative sind Lastaufnahmemittel.
    Dann könnte man weitergehen und sagen das Topteil auf dem Stativ im Puplikumsbereich ist auch zulässig, und , und

    Für was gibts dann bitteschön noch WindUps???

    Die BGV C1 macht hierzu keine aussagen welches Stativ wie und wo, grundsätzlich ist meine persönl. Meinung gilt hier die Ausführung nach Stand der Technik, oder???

  • Steffen
    Profi
    Beiträge
    1.817
    • 29. November 2002 um 10:03
    • #24

    Das mit der Box auf dem Stativ ist hier eigentlich ne ganz nette Geschichte. Wenn man die BGV C1 nämlich wortwörtlich auslegt, dürfte man genau das, nämlich z.B. Delay-Line 12/2 auf enm K&M-Stativ im Publikumsbereich NICHT stellen, oder kennt ihr ein Boxenstativ, das der BGV C1 entspricht?? (so mit Stempel und jährlichen TÜV-Prüfungen :wink: )

  • Anonymous
    Gast
    • 29. November 2002 um 12:12
    • #25
    Zitat


    Steffen schrieb am 2002-11-29 10:03 :
    Das mit der Box auf dem Stativ ist hier eigentlich ne ganz nette Geschichte. Wenn man die BGV C1 nämlich wortwörtlich auslegt, dürfte man genau das, nämlich z.B. Delay-Line 12/2 auf enm K&M-Stativ im Publikumsbereich NICHT stellen, oder kennt ihr ein Boxenstativ, das der BGV C1 entspricht?? (so mit Stempel und jährlichen TÜV-Prüfungen :wink: )

    Also Steffen!

    Jetzt mal ehrlich. Was hat Tüv mit BGV zu tun? Jährliche Prüfung? Je nach Bauart reicht vierjähriger Prüfungszeitraum

  • Steffen
    Profi
    Beiträge
    1.817
    • 29. November 2002 um 13:45
    • #26

    Zum Thema "was hat TÜV mit BGV zu tun": Um die Zulassung gemäß BGV C1 nicht zu verlieren, müssen Trag- und Hebezeuge (Lifte, Stative (sofern BGV C1 zert.), Motorzüge etc) einmal jährlich zur sog. Sachverständigen-Prüfung. Und die führt nunmal u.a. der TÜV durch, allerdings auch andere, z.B. im Fall von VMB (und wie ich neulich feststellen konnte auch Work) macht sowas auch Kultour, der deutsche VMB-Vertrieb. Nachzulesen ist das Thema "Prüfung" übrigens in den Durchführungsverordnungen zur BGV C1, herunterzuladen bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft

    Gruß

    Steffen

  • afoeder
    Beiträge
    46
    • 7. Dezember 2002 um 21:08
    • #27

    Ich habe hier einfach mal als Einsteiger eine Frage.

    1. Was ist BGV???
    1.1. was ist c1?

    2. Wie schonmal gesagt, mache ich alles PA-Zeugs aus Hobby. Desweiteren bin ich in einem Theaterverein als Schauspieler und eben als "Technical consultant" :wink:)

    bei unserer letzten Aufführung hatte ich noch keien Ahnung von Vorschriften, Marken, Vorgehensweisen etc.
    Deshalb jetzt im Nachhinein die Frage, ob folgendes überhaupt richtig ist:
    wir hatten für die Beleuchtung zwei große Stative, Wind-Ups (wie gesagt: ob es manfrotto waren, weiß ich nicht, weil ich mich zu diesem zeitpunkt noch nicht dafür interessiert habe).
    Das Zeug war allerdings von einer PA-Firma geliehen, aber das die auch nicht immer alles richtig machen, wissen wir ja nun :wink:

    also: an jedem Wind-Up hingen halt etwa 4 Theaterscheinwerfer über diese Truss-Supports, also drüber t-förmig ein Stahlrohr und da mit Clamps und seilgesichert hingen die Scheinwerfer.

    Nun waren die Stative zwar zwischen Publikum ud Bühne, aber man könnte sich problemlos als Gast unter das Stativ stellen.

    Wie gesagt: indoor, gerader Hallenboden, und in diesem Fall auch keien Party, wo Leute am Stativ rumreißen und -kurbeln :wink:

    aber im nachhinein die Frage: ist es so, wie ich es beschrieben habe, überhaupt zulässig gewesen?

    danke,
    adrian

    Adrian Föder

  • Hami
    Profi
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    Beiträge
    1.458
    Marktplatz Einträge
    2
    • 7. Dezember 2002 um 22:00
    • #28

    BGV ist eine Berufsgenossenschaftliche Vorschrift, C1 so etwas wie ein Absatz, der für unseren Bereich zuständig ist. Früher nur für Profis interessant als VBG 70, heute sollte man sich das auch im Hobbybereich mal ansehen und möglcihst versuchen einzuhalten, um in unsere Branche mehr Sicherheit hineinzubringen

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