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Traversen auf Wind Up´s

  • MAShowt
  • 7. November 2002 um 18:56
  • MAShowt
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    161
    • 7. November 2002 um 18:56
    • #1

    Servus!

    Hätte da mal ne Frage zum Thema Traversen auf Wind Up´s. Bei uns fragen immer wieder Kunden nach Traverse und Wind Up Stativen, da das einfach billiger ist als unsere TE 074 oder so. Von der Belastung ist das mit den Wind Up´s eh kritisch, deshalb gibt es das bei uns auch nicht.

    Nun wollte ich aber mal fragen ob es generell zulässig ist Traversen auf zwei Wind Up´s zu packen, haben ja auch nur drei Füße. Wo ist das geregelt?

  • Anonymous
    Gast
    • 7. November 2002 um 19:31
    • #2

    Hast Du ein Manfrotto mit BGV C1-Abnahme ? Cool!
    Damit dürfte sich die Frage wohl erledigt haben.

  • Kracky
    Profi
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    12.055
    • 7. November 2002 um 21:01
    • #3

    Wenn die Belastung der Wind Ups eingehalten wird, meist ja mur 50 kg ist das ohne weiteres erlaubt, gibt ja für fast jedes Wind Up Traversenhalter zu kaufen.

    Aber mehr wie 100 KG kannst du das System nicht belasten und max. Spannweite 9m, lieber 6m.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • Tobias
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    Beiträge
    878
    • 7. November 2002 um 21:06
    • #4

    mhm, aber beziehen sich die 50kg nicht auf die ZENTRISCHE Belastung? wenn die Last 3m weit weg hängt, müßte das doch anders aussehen... so rein gefühlsmäßig...

    Die Wahrscheinlichkeit des Geschehens steht im umgekehrten Verhältnis zum Wunsch. (Murphy)

  • ADMIN
    Administrator
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    1
    • 8. November 2002 um 02:05
    • #5
    Zitat

    wenn die Last 3m weit weg hängt, müßte das doch anders aussehen... so rein gefühlsmäßig...

    Wenn die Traverse auf zwei Stativen liegt, dann ist das zentrische Belastung.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • LMS-Daniel
    Profi
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    245
    • 8. November 2002 um 08:22
    • #6

    Also ich sehe das ganze auch als zulässig an. Die Frage ist nur was hängt dann wirklich dran und wie sicher steht das ganze noch. Sicherlich ist das ganze dann insg. für 100kg zugelassen aber in der Praxis ist das ziemlich viel für zwei Kurbelstative.

    Also kurzum wir machen das nicht mehr, oder nur dann, wenn tatsächlich nur sehr wenig Last zu erwarten ist, und ein absolut standsicherer Boden (ist ja eigentlich sowieso Voraussetzung aber Bretterböden wie in Bierzelten üblich sind tabu) und eine Absperrung vorhanden ist.

  • MAShowt
    Beiträge
    161
    • 8. November 2002 um 12:04
    • #7

    Danke für eure Antworten!

    Mir hat jemand gesagt, dass es aber trotzdem nicht zulässig ist, da das Wind Up nur drei Füße hat! Ist das wirklich so?

  • tthorsten
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    17.024
    • 8. November 2002 um 12:40
    • #8

    drei Füsse hat das schon

    mann kann die ja noch mit snad sack beschweren oder mit stahlseil in den boden verankern.

    oder blei palatten verwenden.


    odft hilft einfach gesunder menschen verstand.

    Lautsprecherentwicklung nach mass
    Ansprechpartner für das Forums MUFU projekt

  • newbie
    Beiträge
    557
    • 8. November 2002 um 16:17
    • #9
    Zitat


    tthorsten schrieb am 2002-11-08 12:40 :
    odft hilft einfach gesunder menschen verstand.

    kannste ma sagen wo ich sowas günsig herbekomme?


    :lol: ...just kiddig

    I belive in Beams!
    -
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  • Kracky
    Profi
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    • 8. November 2002 um 18:31
    • #10

    Ob drei oder vier Füße ist egal, wenn sie die nötige Zulassung haben und die haben wie gesagt eigentlich alle Wind Ups ich kenne mal bis jetzt keins ohne. Einzig entscheident ist der Einsatzzweck und da bist du als Fachmann gefragt, Hallen VA - Ja, Open Air und Wiesen VA - Nein!

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

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    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • Steffen
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    • 10. November 2002 um 12:42
    • #11

    Mit den Mafrotto 087 ern (je 30kg Belastbarkeit zugelassen) ist es ohne weiteres machbar, 6m Truss mit 12 Kannen zu hängen... Aber ACHTUNG : NICHT IM FREIEN, WENN DER WIND VOLLE ANGRIFFSFLÄCHE HAT

  • Backi
    Beiträge
    939
    • 16. November 2002 um 11:52
    • #12

    Brauchte letztens eine Lichtanlage fürs Theater. 18 Linsen, 2 Scanner und 4 Fluter auf 14m Traverse.
    Angebot zugeschickt bekommen....und was seh ich da? 50kg-WindUps wollten die mir andrehen. Da hab ich auch erstmal angerufen:
    "samma, kifft ihr? wollt ihr mich umbringen"
    und als antwort
    "hey, das machen wir immer so...klappt gut"

    tsss...

  • Kracky
    Profi
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    • 16. November 2002 um 12:39
    • #13

    Ha... da war er wieder, mein Lieblingssatz:"Das machen wir immer so"

    Es ist echt unglaublich was Leute alles anstellen nur weil sie es immerschon so gemacht haben!

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

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  • Michael
    Profi
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    103
    • 16. November 2002 um 15:28
    • #14
    Zitat


    Steffen schrieb am 2002-11-10 12:42 :
    Mit den Mafrotto 087 ern (je 30kg Belastbarkeit zugelassen) ist es ohne weiteres machbar, 6m Truss mit 12 Kannen zu hängen... Aber ACHTUNG : NICHT IM FREIEN, WENN DER WIND VOLLE ANGRIFFSFLÄCHE HAT

    soso.
    Manfrotto Katalog sagt leider überhaupt nichts über eine vorhandene BGV C1. Lediglich dass das Ding TÜV geprüft ist, dies hat allerdings sehr wenig mit BG zu tun.
    Das Stativ kann mit 35 Kilo bis auf maximale Höhe (3,7m)in geschlossenen Räumen ausgefahren werden solange sich keine Personen darunter befinden können (also zum Besipiel ne große schwere Arri drauf ist - eine Lampe - unter der sich keiner befinden kann) und solange das Stativ genügend gegen Umfallen gesichert ist. Dafür haben die Dinger übrigens oben die kleine Öse.
    Sollte man darauf eine Traverse bauen, muss man bedenken, dass man in der Sekunde, wenn Leute unter drunter sein könnten (während VA) es vorbei ist mit der Zulässigkeit. Egal, ob einzelne Staive insgesamt noch mit weniger oder mehr als 35 Kilo pro Stativ belastet werden....
    Größere Wind Ups (Manfrotto) haben gleiche Problematok, man kann eben nur mehr damit heben.

    Sicher ist: jeder Hersteller, der BGV C1 Geräte fertigt, wird dies auch so in der Öffentlichkeit so darstellen und extra ausweisen, weil das ja wie eine Art "Qualitäts"-Kriterium ist.

    Grüße

  • Steffen
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    • 19. November 2002 um 19:27
    • #15

    Moment - Icvh habe NICHT behauptet, daß die Manfrotto WInd Ups BGV C1 haben, lies meinen Beitrag mal genau durch... Ich persönlich würde normale WindUps sowieso nicht ins Publikum stellen, dort kommt auf jeden Fall nur BGV C1 Zeugs hin - VMB oder Work oder Genie... Die Geschichte 6m Truss mit 12 Kannen machen wir höchstens bei kleinen Stadtfestbühnen so, da es wohl noch beschissener wäre, die Bars ins Zeltdach zu hängen (sieht man ja leider Gottes auch oft genug, meistens sogar dann noch mit Kabelbindern :sad: ).

  • Hami
    Profi
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    Marktplatz Einträge
    2
    • 26. November 2002 um 19:59
    • #16

    Hallo?

    Traversen gehören nicht auf 30-50 kg Windups ohne BGV C1. Da führt kein Argument dran vorbei, Jungs!

    Das kann ganz doll in die Hose gehen und zusätzlich seid Ihr dann allein haftbar!

    Daher gibt es ja immer mehr Lifte mit BGV C1 (VMB, ALP, Genie...). Da muss man dann halt durch. Die Geschichte mit der Spiegelkugel kennt Ihr ja wahrscheinlich alle. Zum Glück ist in letzter Zeit keine Traverse umgekippt, das hätte wohl ähnlich weite Kreise gezogen.

    Also Finger weg von langen Traversen mit Kannen und schweren Geräten auf Windups!

    Kann man nicht oft genug sagen...

  • Steffen
    Profi
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    1.817
    • 28. November 2002 um 00:07
    • #17

    Hami, wir reden hier nicht von langen Trussings, sondern von max. 5 m in nem Bereich, in dem sich

    a.) KEIN PUBLIKUM BEFINDET

    b.) KEINE WINDLASTEN AUFTRETEN (also NIE im Freien)

    und da die WindUps (z.B. Manfrotto) sowohl ne Punkt- wie auch ne Querlast von 30kg angegeben haben, ist eine solche Konstruktion, wenn sie ordentlich gemacht wird, unkritisch... Klar sind Lifte (in dem Fall z.B. die kleinen TE064) die bessere Lösung...

  • Anonymous
    Gast
    • 28. November 2002 um 01:23
    • #18

    Uiuuiuiui!

    Da kommt aber auf Euch im nächsten Jahr ein dicker Brocken Lernarbeit zu!
    Die Wind-Ups von denen wir hier sprechen sind NICHT zum aufstellen im Puplikumsbereich geeignet. Das steht sogar in der Betriebsanleitung. Wer sich die Dinger mal genau anschaut, erkennt, das ganz oben Zurösen sind. Die muss man eigentlich, nach BGV mit nicht brennbarem Material,verzurren. Ich möchte mal einen von Euch sehen, der einen 70 cm Zeltnagel in einen Hallenboden rammt.
    Habe die Dinger aber auch Jahrelang als Truss-Stativ missbraucht, allerdings muss man auf gleichmässige Beladung (vorne-hinten)achten. Ich habe die Dinger dann lieber immer noch am Boxenturm mit nem Safety "gesichert".
    Kauft Euch doch VMB TE 03, fast gleich teuer und halten das doppelte aus!

    Gruss

    Michel

  • Steffen
    Profi
    Beiträge
    1.817
    • 28. November 2002 um 14:23
    • #19

    Nochmal, zum Mitschreiben, lieber Michel :

    die Manfrotto WindUps 087 NW haben KEINE BGV C1 und dürfen somit auch NICHT ZUM AUFNEHMEN VON LASTEN ÜBER PUBLIKUM benutzt werden. Der Einsatz, von dem wir hier sprechen, fällt aber gerade NICHT unter die BGV C1, da die Traversen ja nicht über Publikum benutzt werden, sondern im hinteren Bühnenbereich einer Zeltbühne.

    Und das die TE03 etwa gleich teuer sind, stimmt hinten und vorne nicht. Hol Dir mal die aktuellen Manfrotto-Preise !!!

  • Arieba
    Beiträge
    766
    • 28. November 2002 um 16:45
    • #20

    Naja lieber Steffen!

    Ich glaube nicht, dass Dein Wind-Up auf 1,8m Höhe gekurbelt und 3 meter Abstand zur hinteren Bühnenkante hat. Wenn das Ding umkippt, kommt es doch sehr wohl bis auf die Bühne oder? Und da sind ja bestimmt irgendwelche Musiker, die von der Truss erlegt werden könnten(die es aber vielleicht auch verdient haben;o).
    Das interessiert dann sehr wohl laut BGV! Gibts übrigens für alle zum runterladen auf:

    http://www.bgfe.de

    Sollte man je nach Bundesland auf jeder Veranstaltung samt dem restlichen VDE Kram dabei haben. Ausser man kann eine Ausbildung in diesem Bereich vorlegen. Das könne aber bestimmt die Wenigsten von uns.


    Ein Manfrotto kostet momentan so um die 170 Euro plus Versand. Ein VMB TE 03 gerade mal das doppelte, aber mit 3 facher Belastbarkeit UND BGV konformer Absicherung!

    Das es Stative mit BGV Siegel gibt, ist übrigens Quatsch. Sie können lediglich der BGV genügen, und das tun sie sobald sie das Stativ z.B. mit einem Stahlbolzen gegen versehentliches Herunterfahren absichern und die Ausleger statische und eventuelle dynamische (Movingheads, Patend Lights) Kräfte in den Boden ableiten können.

    Gruss

    Michel

    <font size=-1>[ Diese Nachricht wurde geändert von: Arieba am 2002-11-28 16:49 ]</font>

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