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Flugpunkt installieren

  • Stephan Schewe
  • 8. März 2005 um 17:48
  • Stephan Schewe
    Profi
    Beiträge
    543
    • 8. März 2005 um 17:48
    • #1

    Angenommen ein Statiker hat sein ok gegeben für einen Flugpunkt in Stahlbeton (Schwerlastanker).

    Wer darf dann einen solchen Flugpunkt installieren? Jeder Bauunternehmer? Oder jeder Hausmeister? Jeder Veranstaltungstechniker? Jeder Schüler?

    Und muss der dann noch geprüft werden?

  • Stephan Schewe
    Profi
    Beiträge
    543
    • 9. März 2005 um 02:18
    • #2

    Es kann mir keiner helfen? :(

  • Andreas Hannover
    Beiträge
    771
    • 9. März 2005 um 08:10
    • #3

    Also ich sage mal das sowas nur fachpersonal achen darf, es muss ja gewährlsitet werden das alles korrekt ist.

    Ein Party ist erst dann zuende wenn ich weg bin.

    Andreas Vespermann
    Bissendorfer Weg 33
    30855 Langenhagen
    0511/89897086
    http://www.av-veranstaltungsservice.de
    http://www.dj-andreas-hannover.de

  • Mechwerkandi
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    7.712
    • 9. März 2005 um 08:39
    • #4
    Zitat von "Privateer"


    Wer darf dann einen solchen Flugpunkt installieren?


    Jede sachkundige Person.

    Zitat von "Privateer"


    Und muss der dann noch geprüft werden?


    Das ist m.E. nach unüblich, muss aber in Deinem Fall nicht zutreffen.
    Ich hebe die Herstellerangaben zur Belastung auf und gut.

    Einzig mit bekannte Ausnahme: Personenbeförderung.
    Aber das hast Du wohl nicht vor...

  • Jeremy
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    Beiträge
    1.491
    • 9. März 2005 um 09:23
    • #5
    Zitat von "Mechwerkandi"

    Jede sachkundige Person.

    In diesem Zusammenhang eine grundsätzliche Frage: Wenn in irgendwelchen Regularien von "sachkundigen" Personen die Rede ist, bedeutet das dann, dass man die Sachkunde zwingend nachweisen können muss (durch Zeugnis/Bescheinigung/Brief etc. ...), oder reicht der formlose Nachweis langjähriger Erfahrung auf dem jeweiligen Gebiet?

    Anders gefragt: Wenn ich als (zumindest von der Papierform her gesehen) Laie einen Schwerlastanker der vom Statiker vorgegebenen Dimensionierung genau nach Vorschrift an einen vom Statiker freigegebenen Punkt installiere, bin ich da rechtlich in einer anderen Situation als jemand, bei dem sowas offizieller Ausbildungsbestandteil war?

    --
    Jeremy

    Harvard'sches Gesetz für Tierversuche: "Unter sorgfältigst kontrollierten, dokumentierten und jederzeit reproduzierbaren Laborbedingungen verhalten sich Versuchstiere immer so, wie es ihnen gerade passt."

  • Andreas Hannover
    Beiträge
    771
    • 9. März 2005 um 09:49
    • #6

    Also ich traue mir auch zu boxen zufliegen, hab dieses auch schon öfter gemacht wurde aber immer von einem Fachmann überprüft finde das auch ok, aber lasse es lieber ausgebildetes Personal machen

    Ein Party ist erst dann zuende wenn ich weg bin.

    Andreas Vespermann
    Bissendorfer Weg 33
    30855 Langenhagen
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    http://www.dj-andreas-hannover.de

  • Mechwerkandi
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    7.712
    • 9. März 2005 um 13:44
    • #7
    Zitat von "Jeremy"


    In diesem Zusammenhang eine grundsätzliche Frage: Wenn in irgendwelchen Regularien von "sachkundigen" Personen die Rede ist, bedeutet das dann, dass man die Sachkunde zwingend nachweisen können muss (durch Zeugnis/Bescheinigung/Brief etc. ...), oder reicht der formlose Nachweis langjähriger Erfahrung auf dem jeweiligen Gebiet?


    Man spricht in diesem Zusammenhang von einem sog. "Befähigungsnachweis".
    Das kann sein: eine Meisterprüfung, ein abgeschlossenes Studium oder eine vergleichbare Ausbildung oder aber eine Zertifizierung einer anerkannten Stelle.
    Beispiel: Wenn Du hier in HH Installationsarbeiten an Gasleitungen ausführen willst, brauchst Du dafür den Nachweis eines entsprechenden Sachkundelehrganges des Gasversorgers.

    Erfahrung ersetzt nicht Wissen!!!

    Zitat von "Jeremy"


    Anders gefragt: Wenn ich als (zumindest von der Papierform her gesehen) Laie einen Schwerlastanker der vom Statiker vorgegebenen Dimensionierung genau nach Vorschrift an einen vom Statiker freigegebenen Punkt installiere, bin ich da rechtlich in einer anderen Situation als jemand, bei dem sowas offizieller Ausbildungsbestandteil war?


    Ausbildungsbestandteil reicht nicht, solange ein entsprechender Nachweis (s.o.) nicht existiert.
    Die rechtliche Situation unterliegt mit Sicherheit einer ähnlichen Betrachtung, denn auch ein Geselle mit 20 Jahren Berufserfahrung bleibt so lange ein "Erfüllungsgehilfe", wie er entsprechenden Nachweise seiner Sachkunde beigebracht hat.

    Weil aber die Gewichtung dieser Nachweise situationsabhängig unterschiedlich ausfällt, müsste das fallweise hinterfragt werden.
    Vergleiche:
    Elektroinstallationen. Auch hier sind, je nach Lage der Dinge, resp. Umfang der Installation, unterschiedliche Abläufe zu beachten.

  • Stephan Schewe
    Profi
    Beiträge
    543
    • 9. März 2005 um 17:49
    • #8

    Wunderbar...geht doch :D

    Solche Antworten gefallen mir.

    Vielen Dank an alle!!!

  • Mechwerkandi
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    1
    Beiträge
    7.712
    • 10. März 2005 um 14:06
    • #9

    In Deinem konkreten Fall (korrekte Montage eines/mehrerer Schwerlastanker) würde ich meinen, das jeder bessere Maschinenbauer das abwickeln kann.

    Ich für meinen Fall würde zunächst die Hersteller-Montageanweisung durchlesen und dann entscheiden, ob ich mir das vorhänge.

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