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Bestimmungen zum Bau von Laseranlagen

  • teetechniker
  • 11. April 2005 um 17:36
  • teetechniker
    Beiträge
    21
    • 11. April 2005 um 17:36
    • #1

    Ich arbeite an Bühneneffekten welche nach fertigstellung ua. auch Laser enthalten, leider habe ich mich bisher kaum mit Bühnenlasern beschäftigt.

    Welche Bestimmungen sind beim Bau zu Berücksichtigen?

    Und da ich ich bisher nur ein Schulterzucken vom TÜV als Antwort bekam,
    wo, und wer nimmt die Geräte vor der Benutzung ab?

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    info@schlag-veranstaltungstechnik.de

  • tufkascobo
    Beiträge
    379
    • 12. April 2005 um 12:24
    • #2

    Hallo!

    Bei Showlasern ist weniger der Bau als der Betrieb das Problem. Beim Bau des Projektors muss du dich "nur" an die VDE, ÖVE usw. halten. Weiters darf kein Strahl aus dem Gehäuse autreten wo er nicht soll.
    Strahlaustritt ist zu kennzeichnen. Weiters muss ein Sticker mit Laserklasse, Wellenlänge, Leistung drauf.

    Ab dem reinstecken des Steckers bist du schon in der Betriebsphase d.h. ab 5mW Leistung brauchst du den TÜV Menschen für die Abnahme bei öffentlicher Aufführung.

    Such doch mal im Forum nach den Bestimmungen für Showlaser..geistert irgendwo im Lichtbrett rum(merk mir die verdammte Nummer nie*g*) Da findest du dann alle Normen die greifen.

    Hoffe geholfen zu haben und Vg,
    Harald

    Ps.: Um das ganze nicht nur halb zu schildern...Weiters muss ab 5mW ein Laserschutzbeauftragter anwesend sein. Dieser wird durch den Auftarggeber bestimmt. Ich würde dir aber zu einer passenden Schulung raten. Dann Anmeldung der Laseraufführung beim Ordnungsamt am besten gleich mit nem Schreiben was Du für die Sicherheit machst. Wenn die dann nicht überzeugt sind das alles bestens ist können sie dir eine TÜV ABnahme vor Ort vorschreiben....

    "Kommt Zeit....kommt Licht"
    What the Fu** is a silent night?

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