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Begutachtung der AGB´s durch Euch..bitte um Tipps...

  • Clyde
  • 14. Juni 2005 um 21:10
  • Clyde
    Reaktionen
    5
    Beiträge
    2.962
    Marktplatz Einträge
    2
    • 16. Juni 2005 um 12:27
    • #21

    Vielen Dank soweit für die Hilfe.

    Habe die AGB´s jetzt erstmal rausgenommen und werde mich mal eingehen damit und den Link´s beschäftigen...


    Gruß
    Clyde

  • Matthias Strecker
    Beiträge
    29
    • 28. Juni 2005 um 14:38
    • #22

    Hi zusammen,

    ich bin hauptberuflich im Einkauf in der Automobilindustrie beschäftigt und hab schon einige Schulungen in Vertragsrecht erhalten ... bzw. ertragen dürfen ;o)

    Ganz wichtig ist: alles was in irgendwelchen Vertragsrelevanten Schriftstücken wiederholt auftaucht, sprich eine Checkliste, vorgefasste Texte, die immer beigelegt oder angehängt werden - gelten als AGBs. Es ist völlig unwichtig, ob da Allgemeine Geschäftsbedingungen oder ähnliches dabei steht.

    Ich denke es geht eher darum, dass der Kunde eben nicht auf die Idee kommen kann ... er habe gedacht, das wird der Beschaller oder DJ oder sonst wer schon bezahlen. Vieles kommt dann gar nicht groß vor Gericht, sondern kann man so regeln.

    Erfahrungsgemäß, falls es irgendwie vor Gericht geht, gibt es eh meist einen Vergleich. Wobei Gema hat der Veranstalter zu bezahlen, da wird wohl aus unseren Reihen keiner Belangt werden.

    Wichtig ist auch zu wissen - es zählt nicht das zuletzt verschickte, also von wegen ... "es gelten nur unsere Bedingungen". Es gelten nur übereinstimmende Erklärungen. Also wenn ich muh sage und der Auftraggeber mäh, dann gilt keins von beidem, sondern der Gesetzestext.

    Es ist nen schwieriges Thema, aber ich denke, es ist gut alles rein zu schreiben und ich hab bei den vorhergehenden Beträgen auch noch was mitgenommen für unsere eigenen AGBs ;o)

    Ein Tip noch - führt auf jeden Fall nen Datum oder Änderungsindex auf, dass falls ihr öfters was am Text ändert. Nicht irgend wann mal peinlich wird und man hat die Falsche Version und steht dumm da vor dem Richter, weil der Kunde eine andere Version hat.

    Man muss die AGBs gegenüger nicht Kaufleuten übrigens bei Vertragsabschluss in den eigenen Geschäftsräumen immer vorlegen, es genügt nicht, die "nur" irgendwo an der Wand oder im Internet zu haben, am besten mit unterschreiben lassen.

    Gruß
    Matthias

    events creative GmbH
    Esslinger Str. 164
    73207 Plochingen
    http://www.eventsgmbh.de

  • SHARK
    Beiträge
    66
    • 30. Juni 2005 um 09:51
    • #23
    Zitat von "Clyde"

    Vielen Dank soweit für die Hilfe.

    Habe die AGB´s jetzt erstmal rausgenommen und werde mich mal eingehen damit und den Link´s beschäftigen...


    Gruß
    Clyde

    Hier eine Sache die nichts mit dem Inhalt der AGB zutun hat:
    Schreib bitte nicht AGB´s. Einfach nur AGB reicht, denn es heißt ja nicht "Allgemeine Geschäfts Bedingungs". Leider sieht man das AGBs heute schon fast überall. Die Schreibweise mit dem Apostroph-s gibt es im Deutschen übrigens garnicht. Somit gibt es im Deutschen auch keine Link´s ;)

    Bitte fasse dies nicht als Belehrung auf, ich mache auch sehr viele Schreibfehler, jedoch geht es hier ja um ein offizielles Schriftstück.

    Achja... wenn man mal nach AGB's googelt findet man viele große Firmen, die es auch falsch schreiben ;) Google meint dazu nur "Meinten Sie: agb?"

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