Es geht also um einen Haufen TE-07, die standen die letzten Jahre nur rum, sind ansich in recht guten Zustand und von daher stellte sich die Frage ob die noch zu gebrauchen sind. Wer den TE-07 nicht kennt, ist ähnlich dem TE-074, aber natürlich noch kein Auto-Lock und nur 2 Ausleger, von daher im eingefahrenen Zustand recht hoch ...
Die Teile haben den üblichen 0 8 15 Warnhinweise Aufkleber vom Vertrieb und einen RW-Tüv / GS Aufkleber, Baujahr hab ich keins gefunden ( steht da eins drauf? wo ? )
Sachverständigenprüfung oder ähnliches wurde anscheinen noch nie durchgeführt, deswegen hab ich erst mal ein wenig rumtelefoniert ob man die Dinger noch irgendwie "legaliesieren" kann.
Bei den einschlägig bekannten VMB-Händlern war man der Meinung für die Lift gäbe es keine BGV-C1- Abnahme, die machen zu lassen käme zu teuer.
Bei PAN-Music, dem deutschen VMB-Vertrieb die selbe Info, ansonsten hatte man auch hier keinen Bock Support für ein Produkt zu geben an dem man nichts mehr verdient.
Also erst mal lange Gesichter... und es stellte sich die Frage unter was die Dinger denn damals überhaupt liefen? Wurden die nie abgenommen? Mussten solche Teile damals noch nicht abgenommen werden?
Dann tauchte plötzlich ein FAX auf:
Ein schrieb vom TÜVvon 1993, ausgestellt an
Licht und Tonequipment
Livesound Showtechnic GmbH
6652 Bexbach
( diese Firma steht auch auf dem Aufkleber mit den Warnhinweisen, anscheinend der damalige Vertrieb )
Das ganze ging dann an "Media Center Ottweil" ( ein Vorbesitzer? ), und dann an den vorletzten Besitzer, dementsprechen schlecht ist auch die Qualität, aber was man erkenne kann:
Es ist der Zeichengenehmigungs-Ausweis Nr. 539 / 94 vom RWTÜV, es geht um eben diesen VMB TE-07 ( wobei hier eine maximale Hebelast von 300KG angegeben ist :roll: )
Prüfuntrelagen: Prüfmuster, Zeichnung
Geprüft nach: VBG 70 / 01.74 ( in Ahnlehnung )
Unten dann ein Satz der schlecht zu lesen ist, in etwa wie folgt:
Die Prüfstelle ... bestätigt:
Die im Gesetz über technische ?Arbeitsmittel? in der ab 01.01.1980 geltenden Fassung gestellten Anforderungen werden von dem(n) oben aufgeführten Geräten erfüllt.
Die Genehmigung das GS-Zeichen gem. den umseitig abgedruckten Vertragsbedingungen zu verwenden wird hiermit erteilt.
Warum ich das jetzt alles getippt habe:
a) so ein scheiss mit diesen Liften
b) was bringt mir dieser Wisch ausser dass die TÜV / GS Aufkleber auf den Liften Kleben dürfen
c) wie hab ich das "in Anlehnung" in Bezug auf die Prüfung nach VBG 70 zu verstehen
d) dieser Wisch, Sachverständigenprüfung, evtl. neue Seile etc. und das wars dann?
e) hat sonst noch jemand TE-07 in Benutzung?
f) Wenn ich heute einen TE-074 kaufe, dann ist der C1-zertifiziert, bekommt nen diesbezüglichen Aufkleber, macht jedes Jahr seinen Sachkundigencheck und alle 4 seinen Sachverständigencheck. Wie war das mit den TE-07? Fragt man Leute die heute TE-074 verkaufen dann war der TE-07 ein nie zugelassener Lift, schon komisch, oder?
Also wenn da jemand helfen kann ...