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Was meint Ihr zu so einem Vertrag?

  • rbp-duo
  • 30. Mai 2006 um 21:15
  • rbp-duo
    Beiträge
    247
    • 30. Mai 2006 um 21:15
    • #1

    Telefonisch ausgemacht war, dass die Gruppe nur die Instrumente mitbringt und über die Beschallungsanlage des Veranstalters spielt.
    Der Vertrag sah dann aber so aus:

      Engagementsvertrag
      Vertragspartner (VP) 1 __________________________
      engagiert
      Vertragspartner (VP) 2 _________________________ *1
      für Veranstaltung ______________________
      mit der Darbietung Live-Musik
      Engagement am: ______________________
      Dauer des Auftritts: 120 Minuten von 17:00 bis 19:00 Uhr
      Ort des Auftritts: ________________________________
      Vereinbarte Gage: ______________________________ *2


      Besondere Vereinbarungen: VP 2 richtet sich nach den Anweisungen von VP 1.
      Die Gagenzahlung folgt in bar am Ende der Veranstaltung
      *3

    Anmerkungen:
    1 = falsche Telefonnummer des Vertragspartners 2
    2 = Gage in Zahlen wich von Gage in Worten ab.
    3 = Diese Passage ruhig mehrmals lesen!

  • Thomas Koch
    Gast
    • 30. Mai 2006 um 23:15
    • #2

    Öhm. Das ist scheinbar ziemlicher Beschiss.

    Wenn schon drunter steht, das erst nach der Veranstaltung gezahlt wird und dann noch in Verbindung mit der falschen Telefonnummer, haste dir ne Schote fürs Warnungsbrett an Land gezogen.

    Ich kenn meine Leute, ich weiß, wie ich denen am besten in den Arsch treten kann und ich nehm das Geld für Miete und noch einen gewissen Betrag immer vorher.

  • rbp-duo
    Beiträge
    247
    • 31. Mai 2006 um 10:13
    • #3

    Also meine erste Reaktion war: "So etwas unterschreibe ich doch nicht" und mein Mitmusiker wurde bei der Passage "VP2 richtet sich nach den Anweisungen von VP1" misstrauisch und sagte "am Ende verlangt der von mir, dass ich auf der Bühne herumhüpfe"
    Auf diesen Vertrag angesprochen, meinte der Veranstalter, ich sei der erste, der sich daran stört (dieses Argument kennen wir alle). Ich erwiderte, einmal ist immer das erste Mal.
    Naja, erst hat der Veranstalter dem zugestimmt, dass ich den Vertragsentwurf überarbeite, dann rief er einen Tag später an, sagte ab.
    Letztlich wollte ich nicht vor dem Veranstalter warnen, sondern vor solcher Art, Verträge zu formulieren.
    Ich denke mal, jeder, der mit Musik Geld verdient, wird einmal an jemanden geraten, der einen solchen Blankoscheck aufsetzt und sich damit alle Möglichkeiten offenhält, einem Vertragsbruch unterstellen zu können.
    Es war ja noch nicht einmal klar gesagt, dass der Veranstalter die Anlage stellt.
    In einem Musikerforum, wo ich diesen Vertrag thematisierte, sagten manche, das sei ein Fragment und jeder, der sich äußerte, meinte, dass man so etwas auf keinen Fall unterzeichnen sollte.
    Mich würde aber rein hypothetisch auch interessieren, wenn man so etwas unterzeichnen würde und der Veranstalter darauf pocht, man hätte den Vertrag gebrochen, weil man einer Anweisung nicht Folge geleistet hat (wenn z. B. der Veranstalter der AC/DC Coverband abverlangen würde, etwas von den Oberkreinern zu spielen), inwieweit der Veranstalter recht bekäme oder ob man da von "sittenwidrig" sprechen kann.

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