Hi,
ZitatGenauer weiss i das auch nich.
Also eine grundsätzliche verbot wird es nicht geben, denn ich möchte sehen wie man ohne messer eine SL-Ader abisoliert ![]()
Es hätte sein können das z.B. eine gesonderte Regelung für Flexible adern unter 4² (zufällig gewählte konfugiration) bestände, aber wie gesagt ich kenne eine solche passus nicht, und solange ich nichts schriftliches sehe was mir das gegenteil erlaubt zweifle ich auch daran.
Nichts destotrotz ist eine entspechende Zange bei kleinen flexiblen adern eigentlich nicht durch ein Messer zu ersetzen.