Hi. Wo muss man sich als dj anmelden? Gewerbe als Künstler? Was muss man da tun, wenn man schon eine Steuerkarte besitzt? Bekomme ich dann noch eine ? Bezahle ich dann mehr steuern? Wie gebe ich dann die gigs an? Wie macht ihr das? Die gema bezahlt doch der va für meine platten und cds oder? oder rentiert sich das nicht bei ca. 2000 eur im jahr?
Vielen Dank im vorraus
Wie dj werden?Anmelung, Gewerbeschein,wo wie?
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Anonymous -
5. Januar 2003 um 01:25
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Ich denke mal, diese Frage ist nicht ernst gemeint?!
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Die iss ernst gemeint, ich habe gerade eine Lehre begonnen, und werde immer nachem gewerbeschein in grossen discos gefragt
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Ich schlage vor Du gehst zu einem Steuerberater. Wenn Du noch keine 18 bist warte bis zu deinem 18ten Geburtstag.
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Ok, bei einem zusätzlichem Einkommen von ca. 2000 Euro im Jahr kannst du das beruhigt am Ende des Jahrs mit deiner Einkommenssteuererklärung mit angeben, kannst dann aber damit rechenen das du nichtsmehr dabei raus bekommst und du dann hier schonmal wieder Geld kaputt machst. Die Frage nach dem Gewerbeschein ist langsam in der Discothekenbranche beliebt weil hier dann kein Aufwand für Personal für den Betreiber entsteht ist aber absoluter Blödsinn da das einfach nicht reinkommt. Das sicherste für dich ist Momentan wohl dann doch ehr diese 320 Euro(Ich glaub so heißt das in Euro jetzt) Regelung wobei diese ja dann locker für 2000 Euro im Jahr reichen sollte. Und ich glaube ein oder zwei mal im Jahr darfst du damit auch mehr verdienen. Näheres hierzu kläre am besten mit einem Steuerberater.
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Zitat von "Kracky"
Die Frage nach dem Gewerbeschein ist langsam in der Discothekenbranche beliebt weil hier dann kein Aufwand für Personal für den Betreiber entsteht ist aber absoluter Blödsinn da das einfach nicht reinkommt. Das sicherste für dich ist Momentan wohl dann doch ehr diese 320 Euro(Ich glaub so heißt das in Euro jetzt) Regelung wobei diese ja dann locker für 2000 Euro im Jahr reichen sollte. Und ich glaube ein oder zwei mal im Jahr darfst du damit auch mehr verdienen.
> sicher ist die Frage nach´nem Gewerbeschein zunehmend beliebt. Weil alles andere meist irgendwie illegal abläuft. Oder hast Du schonmal erlebt das Dich der VA als Dj bei der Kasse anmeldet (KK-Anmeldung Schlüssel-Nr. 109)? Dies müsste er aber in der von Dir geschilderten Konstellation aber machen, womit er automatisch nicht mehr Auftraggeber sondern Arbeitgeber ist. Und das mit allen Konsequenzen. Sprich machts Du so als Dj Freitag und Sonnabend hintereinander ne. Mucke bist Du schon in der Versicherungspflicht (>15 Std./Woche).<
Zitat von "kracky"
Näheres hierzu kläre am besten mit einem Steuerberater.Das ist der wichtigste Hinweis hierzu. Auch die Krankenkasse kann hier gut aufklären.
Mein Hinweis mit der zu frühen Gewerbeanmeldung war so gemeint, dass man ne Menge Geld vom Staat verschenken kann, wenn man das nicht richtig plant und durchdenkt, Die meisten fangen ja erst so nebenbei damit an. Nach ein paar Jahren, wenns richtig gut läuft vergrößert man sich und denkt vielleicht drüber nach, dass ganze zum Hauptberuf zu machen. Guckt mal unter http://www.dta.de nach was da alles geht bzw, nich geht wenns falsch angepackt wurde.
Uwe
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Hallo zusammen,
bin zwar "nur" ein von einigen gerne als "Hobbykistenschlepper" bezeichneter Mobiler DJ, aber vielleicht ist ist es ja trotzdem interessant:
Also ich habe es so gemacht: Nachdem ich öfters für Freunde und Bekannte aufgelegt habe und auch einiges an Equipment zusammen hatte, habe ich ein Gewerbe angemeldet. Dies so neutral und weitreichend wie möglich halten. Bei mir war´s: Beschallung und Moderation von Veranstaltungen aller Art. Dann habe ich mich, weil ich´s halt "nur" bebenberuflich mache, nach § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreien lassen. Vorteil: Keine Buchführung, nur Gewinnermittlung, also Einnahmen minus Ausgaben. Der Gewinn, wenn´s denn einen gibt, wird dann versteuert. Nachteil: Mit Vorsteuer ist natürlich auch nichts und Mehrwertsteuer darf man in seinen Rechnungen natürlich auch nicht ausweisen. Das ist blöd, für Geschäftskunden, aber gut für Privatkunden und das sind ja die meisten, da sie es sowieso nicht absetzten können.
Die Obergrenze für die Umsatzsteuerbefreiung sind glaube ich etwa 16.000 € Umsatz für´s erste Jahr und 50.000 € für die folgenden.Ich bin bisher (drei Jahre) sehr gut damit gefahren, und Onkel Eichel hat soooo viel nicht von mir kassiert, man kann ja sehr viel absetzten.
Vielleicht konnte ich auch etwas helfen.
Gruß
Zwigges -
Hi Zwigges,
insoweit alles goldrichtig :lol: . Nur eine kleine Korrektur: Du kannst und darfst durchaus Rechnungen mit ausgewiesener Märchensteuer schreiben, musst es aber nicht... hat Vorteile
Noch ein kleiner Hinweis: Finanzbeamte sind grundsätzlich hinterhältig
, sprich Du musst damit rechnen, dass bei fehlendem Gewinn so ab dem dritten Jahr unter Umständen Liebhaberei unterstellt wird und damit Deine Betriebsausgaben nicht mehr absetzbar sind. Ansonsten ist die Kombination aus abhängiger Beschäftigung (Hauptberuf) und Gewerbe (Nebenerwerb) steuerlich beinahe genial 


Uwe