Wenn ich mit meiner Bühne und einem Deutschen Baubuch in eurem schönen Land arbeiten möchte, was sagen das die zuständigen Behörden ?
Was gilt es zu beachten ?
Wenn ich mit meiner Bühne und einem Deutschen Baubuch in eurem schönen Land arbeiten möchte, was sagen das die zuständigen Behörden ?
Was gilt es zu beachten ?
Eine Interessante frage das kommt ein wenig darauf an in welchen Bundesland du deine Bühne aufstellen willst .
Das mit den gesetzten und vorschritten ist nicht einfach in Österreich und wird oft Bundes und nicht Landes weit geregelt
Mit freundlichen Grüßen
Stefan
ja, luisis aussage stimmt leider wirklich, was in wien erlaubt ist in salburg verboten, wer in wien riggen darf darf es nicht zwangsweise in graz, etc....
prinzipiell reicht eine gültige prüffähige statik, wie sie in einem deutschen baubuch enthalten ist aus, allerdings müsste sie von einem österreichischem Zivilingenieur ( = Diplomingenieur mit jahrelanger Praxis in Zivilingenieurbüro und darauffolgender Prüfung) abgesegnet sein.
So richtig Zuständig fühlt sich da aber nun auch wiederum kaum wer, sodass es zum Spiessrutenlauf werden kann, wenn man zb eine Open Air Bühne neu abnehmen lassen will.
Auch wenns hart klingt, aber wir hatten schon einwandfreie Abnahmen von Bühnen BEVOR Stahlseilverbände überhaupt gesetzt waren, Magistratsbeamte die schon mit dem Deckblatt überfordert waren, und es gab noch NIE ( und wir bauen sicher 50 Open Air Bühnen pro Jahr) den Fall, dass sich jemand auch nur ansatzweise ausgekannt hatte.
Ich bin dazu übergegangen, jedesmal selbst eine Bestätigung mitzuführen, die lediglich besagt, dass die Bühne ordnungsgemäss aufgebaut wurde, alles doppelt gesichert ist, und die Hebezeuge überprüft/ Totgehängt sind.
Bisher hat die mich jedesmal weiter gebracht als das eigentliche Baubuch, anscheinend ist den leuten wichtiger, dass wer anderer haftet, als dass einen bühne/ein rigg ordentlich gebaut ist.
Laut Aussage eines Prüfers der Magistratsabteilung MA 36 in Wien, die die Abnahmen für die Messe und Stadthalle Wien machen und als gefürchtet gelten, muss die Sicherheit durch einen "nachgewiesen Sachkundigen" bestätigt sein, der allerdings eigentlich unbefangen sein muss, ergo nicht von der ausführenden Firma kommen sollte. als sachkundig akzeptiert werden ist dort aber gar nicht so einfach, als DI maschinenbau hab ichs geschafft, aber erst mit nachweis der praxis und diplompfrüfungszeugnis, das wollten sie allen ernstes sehen.....
lg
getec