Eine Frage:
Ich habe eine SWR3- Dance Night technisch ausgestattet und auch Photos gemacht um sie auf meiner Homepage in die Bildergalerie zu stellen.
Jetzt zur eigentlichen Frage:
Darf ich auch ein Photo veröffentlichen, bei der er SWR 3 DJ zusammen mit 2 Gästen "Luftgitarrenwettbewerb" großformatig und im Vollbild sichtbar sind- oder spricht das "Recht aufs eigene Bild" dagegen ? (da sich die Personen nicht in einer Menschenmenge befinden, sondern wesentlicher Bildbestandteil sind)
Fotos auf der Homepage
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Wenn nicht bei Eintritt der VA darauf aufmerksam gemacht wird das Bilder gemacht werden und die dann ins Netz kommen oder Du die Leute gefragt hast, ist es verboten.
Wobei auch hier immer die Devise gilt..."Wo kein Kläger, da kein Richter"
greetz
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Zitat von "scoborg"
"Wo kein Kläger, da kein Richter"
Im Netz vegetieren tausende von geldgierigen Anwälten, die nur auf sowas warten. Das deutsche Rechtssystem mal wieder...
Verpass ihnen einen schwarzen Streifen über die Augen

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Siehe dazu auch eine gute Juristische Ausarbeitung:
http://www.law-blog.de/251/fotorecht-…ecke-der-kunst/Zitat daraus:
"Hier wird vielfach vertreten, solche Abbildungen seien zulässig, wenn sie einen repräsentativen Eindruck von der Veranstaltung vermitteln, jedenfalls – so manche Stimmen einschränkend – wenn die abgebildeten Personen sich besonders exponieren." -
Also ich hab letztens 1800 Euro + 500 Euro für meinen Anwalt an "Lizenzgebühren" für 1 Jahr nachgezahlt, weil ich naiverweise 3 Fotos von http://www.corbis.de in meine Website eingebaut hatte .... Erst wollten die 4200 Euro haben !!!! Ich bin von allen Kopieraktion (sei es Bild oder Musik) geheilt ...
Aber wenn Du die Fotos selbst gemacht hast sollte das kein Problem sein
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Ja, vor allem von Profibildern und Fotos von Bildagenturen sollte man tunlichst die Finger davon lassen, wenn man nicht wirklich eine entsprechende Lizenz dafür hat. Dies Bilder haben nämlich oft nicht sichbare digitale Wasserzeichen integriert, die es dem Urheber schnell ermöglichen, die Herkunft des Bildes zu beweisen.
Dies betrifft auch Katalogfotos von technischen Geräten, wenn man diese z.B. für einen Verkauf (bzw. Versteigerung) mangels eigener Bilder nutzen möchte...
Fremde Bilder sind einfach das Eigentum anderer, das sollte sich inzwischen rumgesprochen haben. In diesem Thread ging es ja aber um selbst geschossene Fotos. Und wie schon oben erwähnt, sind diese auch nicht ganz unproblematisch, je nachdem, was da eben so drauf ist, bzw. wer da so fotografiert wurde.