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Einmalige Sache abrechnen

  • partymucke
  • 3. August 2006 um 23:59
  • partymucke
    Verifiziert
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    Marktplatz Einträge
    1
    • 3. August 2006 um 23:59
    • #1

    Hallo,

    haben einen ganz ordentlichen Hobby-DJ kennengelernt und möchten Ihn gerne einmal "Probe-Auflegen lassen". Bisher hat er noch kein Gewerbe. Gibt es eine saubere Möglichkeit ihm EINMALIG bei guter Leistung etwas zu bezahlen?

    Grüße
    Matthias

    ***
    Meine Beiträge sind in der Regel freundlich, sachlich richtig, ernst gemeint und kompetent sowiso. Ausnahmen dienen zur Bestätigung der Regel.
    ***

  • bernhard dick
    Beiträge
    48
    • 4. August 2006 um 05:39
    • #2

    Soweit ich weiß gibt es die Möglichkeit Kurzzeitgewerbe anzumelden (also auf den/die Tage an denen er für euch arbeitet begrenzt).
    Desweiteren hat man auch die Möglichkeit als Privatmann Arbeiten mit kleineren Beträgen auszuführen und sogar zu berechnen, dies natürlich ohne USt. Dies muss dann auch bei seiner Steuererklärung mit angegeben werden. Leider weiß ich nicht, wo da die Grenze liegt, am besten mal beim zuständigen Finanzamt nachfragen, die helfen da sicher gern.

  • hawkeye
    Beiträge
    135
    • 7. August 2006 um 12:03
    • #3

    Stellt sich zunächst die Frage: Für wen soll es denn eine 'saubere Möglichkeit' sein? Für Ihn oder für dich?
    Bei einer 'einmaligen' Gage/Entlohnung hat das FA im Prinzip nix dagegen, ohne daß man es gleich versteuern muß. Es sein denn, es ist eine so hohe Gage, daß das auch für's FA interessant sein könnte. Auch muß man nicht gleich einen Gewerbeschein haben, wenn es nur einmal 'zur Probe' ist.
    Erst wenn es eine unregelmäßige, wiederkehrende Tätigkeit auch bei geringer Entlohnung ist (ca. 1-2 mal im Monat), muß man nen G-Schein dafür haben. Beim FA kann man dann die Kleinunternehmer-Regelung geltend machen, d.h. er darf Rechnungen schreiben, allerdings ohne die MsSt. (Die Kleinunternehmer-Regelung ist insgesamt allerdings Umsatzabhängig) auszuweisen, und muß das ganze dann bei seiner EkSt.Erklärung mit angeben.
    Für deine einmalige Sache kannste dir sogar ne Quittung (ohne MwSt.) unterschreiben lassen, dann kannste es sogar noch Steuerlich absetzten.
    Falls ich etwas nicht richtig wieder gegeben habe, korrigiert mich halt.

    Ich hör Musik nur, wenn sie laut ist. (H.Grönemeyer)

  • Mechwerkandi
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    7.712
    • 7. August 2006 um 17:18
    • #4

    Wo ist das Problem?

    Du zahlst ihm ein Geld und bekommst eine Quittung dafür, ohne ausgewiesene MwSt.
    Für Dich sind das Kosten >> Fremdleistungen (Kto. 3100), und versteuern muss er das sowieso auf seiner ESt-Erklärung.

  • DJ Detto
    Profi
    Beiträge
    2.178
    • 8. August 2006 um 11:27
    • #5

    Ansonsten als Saisonkraft anmelden

    Detto

    Erfolg hat nur,
    wer das eigentliche Problem wirklich löst!!!

  • Mechwerkandi
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    7.712
    • 10. August 2006 um 08:30
    • #6
    Zitat von "DJ Detto"

    Ansonsten als Saisonkraft anmelden

    Detto

    Für eine einmalige Sache?
    Unsinn, viel zu aufwändig.

    Das An- und Abmelden verursacht mehr Kosten als der ganze Job.

  • DJ Detto
    Profi
    Beiträge
    2.178
    • 10. August 2006 um 12:51
    • #7

    es ging ja auch nur um die MÖGLICHKEITEN.

    Natürlich geht es einfacher - aber so geht es auch und wenn der TYP gut ist, dann kann er bis zu 50 mal auflegen und alles ist im LACK

    Detto

    Erfolg hat nur,
    wer das eigentliche Problem wirklich löst!!!

  • mringhoff
    Profi
    Reaktionen
    6
    Beiträge
    5.262
    • 10. August 2006 um 18:26
    • #8

    Am einfachsten wäre zum Beispiel ihm einen Verleihgutschein (als DJ hat man ja sicher auch mal eigene Sachen...) geben oder mal eine gute Flasche Whiskey oder Wodka, oder einen guten Kopfhörer als Dankeschön...

    (Jetzt kommen sicherlich gleich wieder diejenigen, denen der Begriff "Geldwerter Vorteil" einfällt :)

    Oder wenn er gut ist, dann zwei, drei Folgebookings mit der Bitte, ein Gewerbe anzumelden.

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