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Umsatzsteuer für Aushilfsjob bei Veranstaltungstechnik Firma

  • mabel
  • 23. August 2006 um 20:00
  • mabel
    Beiträge
    1
    • 23. August 2006 um 20:00
    • #1

    Hallo
    Ich befinde mich in folgender Situation:
    Ich bin 21 Jahre alt hab grad die Schule hinter mich gebracht und wohne noch bei meinen Eltern.
    Ich hab vor kurzem ein Praktikum bei einer kleinen Veranstaltungstechnik Firma gemacht. Der Chef hat gemerkt das er mich auch in Zukunft ganz gut gebrauchen könnte. Das ganze sollte so aussehen, dass ich in unregelmäßigen abständen, je nachdem ob ich gebraucht werde, maximal 20 Stunden pro Woche, für einen Stundenlohn von 10 € arbeite.
    Meine Frage ist jetzt wie und ob mein Lohn zu versteuern ist, und ob ich das ganze irgendwo anmelden muss.
    Gibt es in meiner Situation einen Steuerfreibetrag und habe ich die Möglichkeit einfach eine Rechnung zu schreiben in der ich alles netto gleich brutto abrechen, also gar keine Umsatzsteuer abführe?

    Schon mal vielen Dank für hilfreiche Antworten.
    Martin

  • Akustikfuzzi
    Beiträge
    208
    • 24. August 2006 um 00:28
    • #2

    Wenn du nicht mehr als 400,00 Euro im Monat verdienst soll dich dein Chef als Aushilfe anmelden. Dann zahlt er z. Zt. eine pauschale Abgabe von 25% und das war es.

    Wenn er dich für mehr als diesen Betrag braucht, soll er dich als normalen Angestellten oder Arbeiter anmelden und deinen Lohn dann ordentlich versteuern und auch die Krankenkasse zahlen.

    Mit Rechnungen schreiben wäre ich vorsichtig - Stichwort "Scheinselbständigkeit".

    Es gibt zwar eine sogenannte "Kleinunternehmerklausel" im Steuergesetz, aber frag dazu besser einen Steuerberater.

  • bundb
    Beiträge
    211
    • 24. August 2006 um 10:27
    • #3

    Hi, die Frage ist jetzt, was Du nach der Schule machst. Willst Du z.B. studieren, dann schau mal hier: http://www.kstw.de/kstw/seitenframe/beratung/jobben.pdf

    Wenn Du auf Lohnsteuerkarte arbeitest, darfst Du ca. 7000 EUR (bitte genauen Betrag erfragen) im Jahr verdienen, dann fallen keine Steuern an. Die Grenze für das Kindergeld liegt in einem ähnlichen Bereich.

    Schau auch mal hier: http://www.spiegel.de/unispiegel/stu…,393345,00.html

    Grüße Basti

    Gruß b&b Team

    mail [ at ] bb - et . de
    http://www.bb-et.de

  • mringhoff
    Profi
    Reaktionen
    6
    Beiträge
    5.262
    • 1. September 2006 um 15:46
    • #4

    Hallo Mabel,

    willkommen hier im Forum!
    Wenn Dich Dein Chef des öfteren brauchen kann und Du Interesse an dem VT-Job gefunden hast, warum meldest Du nicht einfach ein Gewerbe an?
    Die Kosten halten sich in Grenzen (Anmeldegebühr, Haftpflichtversicherung). Wenn Du z.B. studieren willst, dann bist Du ja noch krankenversichert, wenn Du anderweitig einen Hauptjob annehmen willst, dann läuft die KV dort mit.

    Dann kannst Du beliebig Rechnungen schreiben und versuchen, auch auf andere "Baustellen" mitzuarbeiten. Der Kontakt dazu kommt zwangsläufig mit der Zeit.
    Solltest Du aber nach Deinem Schulabschluss noch anderweitig weitermachen (Studium, Lehre, Vollzeitjob), dann bist Du ja sowieso sozialversichert und das Thema Scheinselbständigkeit ist nicht so tragisch...

    Vorteil bei einem Gewerbe: hier kann man auch die fachbezogenen Ausgaben ansetzen (Kleidung, Material, betrieblicher Anteil vom Telefon/Handy, Laptop, Fahrtkosten etc.) und somit den Gewinn und dessen Versteuerung reduzieren.

    Als Gewerbetreibender muss Du aber erstmal regelmässig eine Umsatzsteuererklärung machen (falls Du nicht erstmal als Kleingewerbetreibender gem. § 19(1) UStG von der USt.-Abgabe befreien lässt) und jährlich eine Einnahme-Überschuss-Rechnung.
    Im kleinen Rahmen kann man das alles gut selbst machen, vielleicht fragst Du diesbezüglich mal einen Steuerberater oder auch mal das Finanzamt (ja die beantworten auch Fragen...) oder die IHK für die ersten Schritte.

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