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Fernabsatzgesetz: Wie ist das mit dem Verkauf defekter Ware?

  • mringhoff
  • 22. September 2006 um 15:20
  • mringhoff
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    5.262
    • 22. September 2006 um 15:20
    • #1

    Habe bislang leider noch keine ausreichende Auskunft darüber erhalten, ob die Vorschriften aus dem Fernabssatzgesetz (wie Rücknahme bzw. Widerspruch) auch bei solcher Ware gelten, die ausdrücklich als defekt verkauft werden.

    Bei Neuware bzw. Gebrauchtware, die als funktionstüchtig verkauft wird ist das ja eindeutig. Hier will man einen Verbraucher dieselben "Rechte" einräumen, als wenn er in einem Laden die Ware begutachten hätte können.
    Nun gibt es ja manchmal eine Resteecke mit Bastelware, die ohne Garantie und Umtauschrecht verramscht wird (zumindest sehe ich das hin- und wieder). Die logische Konsequenz wäre dann doch auch, daß ich als "gewerblicher Verkäufer" meine Bastelware (defekt) im Internet (auf meiner Gebrauchtwarenseite oder bei E-Bay) ohne Gewährleistung und Rücknahmerecht verkaufen darf - oder liege ich da falsch?

    Wer weiß näheres und kann mir auch die entsprechenden Gesetzestexte oder andere Quellen posten?

    Aktuelle Gebrauchtgeräte: hier klicken

  • logi
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    862
    • 22. September 2006 um 16:52
    • #2

    Du solltest möglichst die Teile deklarieren (auch wenn es alle sind) die defekt sind, es gibt ja den "falsa demonstratio". Wenn nun ein Käufer dieses Produkt in Kenntnis der Fehler kauft kann er sich auch nicht darauf berufen.

    Soweit mir bekannt ist schließt das allerdings das Rückgaberecht nicht aus, mir ist bloß schleierhaft wie jemand kontrollieren kann ob das Gerät auch die gewünschten Eigenschaften aufweist, als Hauptgrund der Möglichkeit die Sachen wieder retonieren zu können.

    Gruß Frank

  • mringhoff
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    5.262
    • 27. Oktober 2006 um 14:18
    • #3

    Die defekte Ware wird selbstverständlich als solches bezeichnet und angeboten.

    Woher weißt Du, daß das Rückgaberecht nicht ausgeschlossen wird?
    (Nicht mit der Garantie-"Rückgabe" verwechseln, ich meine das Rückgaberecht gemäß dem Fernabsatzgesetz...)

    Aktuelle Gebrauchtgeräte: hier klicken

  • ukw
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    1.566
    • 27. Oktober 2006 um 14:26
    • #4
    Zitat von "logi"


    Soweit mir bekannt ist schließt das allerdings das Rückgaberecht nicht aus, mir ist bloß schleierhaft wie jemand kontrollieren kann ob das Gerät auch die gewünschten Eigenschaften aufweist, als Hauptgrund der Möglichkeit die Sachen wieder retonieren zu können.

    Das Rückgaberecht (bei Internet /Telefon / Fernsehn / UMTS Handy Einkauf)
    ist unabhängig vom Zustand der Ware. Auch defekt gekaufte Ware kann ohne Angabe von Gründen inerhalb der 14 Tage zurückgegeben werden.

    ... for a few dB's more . . .

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