Habe bislang leider noch keine ausreichende Auskunft darüber erhalten, ob die Vorschriften aus dem Fernabssatzgesetz (wie Rücknahme bzw. Widerspruch) auch bei solcher Ware gelten, die ausdrücklich als defekt verkauft werden.
Bei Neuware bzw. Gebrauchtware, die als funktionstüchtig verkauft wird ist das ja eindeutig. Hier will man einen Verbraucher dieselben "Rechte" einräumen, als wenn er in einem Laden die Ware begutachten hätte können.
Nun gibt es ja manchmal eine Resteecke mit Bastelware, die ohne Garantie und Umtauschrecht verramscht wird (zumindest sehe ich das hin- und wieder). Die logische Konsequenz wäre dann doch auch, daß ich als "gewerblicher Verkäufer" meine Bastelware (defekt) im Internet (auf meiner Gebrauchtwarenseite oder bei E-Bay) ohne Gewährleistung und Rücknahmerecht verkaufen darf - oder liege ich da falsch?
Wer weiß näheres und kann mir auch die entsprechenden Gesetzestexte oder andere Quellen posten?